Hallo
Kurz zusammengefasst, alles mit einer Klinge länger als 5cm und einem Gesamtlänge grösser 12cm ist als Waffe eingestuft. Ist die Klinge länger als 5 cm und die Gesamtlänge kleiner 12cm ist es trotzdem eine Waffe. Zugelassen zum Tragen sind nur die "Minimesser"
Automatik ist grundsätzlich verboten (sofern kein Minimesser) , manuelle Einhandmesser darfst Du kaufen und zuhause lagern. Das Tragen/Mitführen ist verboten! Auch Mitführen (vor allem! Hier taucht oft das Problem auf, dass bei Polizeikontrollen auf einmal ein verbotenes Klappmesser auftaucht) ist verboten.
Das Transportieren wird sehr eng aufgefasst (ist im Gesetz irgendwo beschrieben, im Stil: vom Händler nach Hause....).
Achtung! Das einhändige Oeffnen ist nicht vom Knubbel oder so abhängig. Wenn Du Deinen Folder so leichtgängig eingestellt hast, dass Du es mit einer Handgelenkbewegung aufschnappen kannst und es kein Minimesser ist, ist es ein Waffe!
Mit Schengen soll eine geänderte Messerverordnung kommen. Schengenkonform, es wird davon ausgegangen, dass die Regeln ähnlich unserem grossen Kanton - sprich Deutschland ;-) - zur Anwendung kommen soll.
Wenn Ihr auf der Durchreise seit würde ich empfehlen, die oben aufgeführte Entscheidungshilfe auszudrucken und dabeizuhaben. Oder noch viel besser, nehmt ein vernünftiges Fixed wie ein Fällkniven F1 oder Pulli oder sowas mit, dass ist erlaubt.
Gruss, Nick