Einhandklappmesser "führbar" machen

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Das ist nur rein optisch.
Und nur deshalb rein optisch, weil der Polizist derjenige ist, der Dir gegenübersteht, und die Maßnahme durchführt, und nicht der Politiker, der sie ausgedacht hat.

Mir ist bewußt, dass die Polizei nur die Vorgaben der Politik umsetzt. Was anderes mache ich als Soldat ja auch nicht. Aber inwieweit die Polizei die gegebenen Spielräume ausreizt, wird doch nicht von den Politikern beeinflußt!

Natürlich kann auch ich nicht die Gedanken der Politiker lesen und nur aufgrund Ihrer Äußerungen darauf schließen, was sie mit dem Führungsverbot bezwecken wollten.

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Politiker bei der Verabschiedung des §42a WaffG gedacht haben: "Prima, jetzt haben wir endlich eine Möglichkeit, den Soldaten bei der Heimfahrt ihr Taschenmesser abzuknöpfen"! Das sind doch Auswüchse, die durch eine viel zu strenge Auslegung durch die Polizisten entstehen!

Niemand hindert doch die Polizisten daran, dass Gesetz genau so auszulegen, wie es vor der Verabschiedung durch die Politiker angekündigt wurde: Um gewaltbereiten Jugendlichen, die mit dem Messer "herumspielen", andere bedrohen oder es sonstwie nicht "sozialadäquat" verwenden, selbiges abzunehmen!

Da das Führungsverbot Ausnahmetatbestände bietet, die man - eben weil sie so schwammig formuliert wurden - auch zugunsten des Messer-Träger auslegen kann, muss die Polizei eben nicht im übermotivierten Gehorsam jedes Einhandmesser beschlagnahmen, was sie zufällig am Gürtel eines Bürgers sieht, sondern nur das Messer, mit dem irgendjemand in der Öffentlichkeit "herumfuchtelt".
 
Ist ja alles richtig, was Du schreibst. Aber Du siehst ja, wie die Realität aussieht.
Wenn da argumentiert wird, auch ein braver, messertragender Familienvater könne 2 Stunden später zum Amokläufer werden - und das von einem Polizisten, der uns Messerfans gegenüber noch aufgeschlossen ist, kannst Du Dir ja ausmalen, wie es zur Sache geht.
 
Darum wollte ich ja von Siggii wissen, welche merkwürdigen Gedanken im Kopf eines Polizisten vorgehen, wenn er auf die Idee kommt, einen friedlich aussehenden Bürger zu kontrollieren, nur weil er ein Messer am Gürtel trägt, anstatt sich auf diejenigen zu beschränken, die das Gesetz - laut Aussagen der Politiker - eigentlich treffen sollte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Offensichtlich versteht die Polizei das Gesetz anders, als die Politiker, die es beschlossen haben....

Meiner Ansicht nach ist genau das ("den "Bösen" das Messer abzunehmen bzw. den "Guten" weiterhin zu überlassen") der Sinn des bewußt schwammig formulierten §42a WaffG!

Laut diversen Abgeordneten soll das Opportunitätsprinzip doch gerade möglich machen, dass die Polizei der "provozierenden Jugend-Gang" das Messer abnehmen und dem "friedlichen Familienvater" sein Messer belassen kann.

Es ging bei der Gesetzesverschärfung also nicht darum, alle Einhandmesser aus der Öffentlichkeit zu verbannen (dann hätte man ja ein Führungsverbot ohne Ausnahmetatbestände beschließen können), sondern darum, nur bestimmten Leuten ("gewaltbereiten Jugendlichen") die gefährlichen Einhandkampfmesser abzunehmen, ohne den gesetzestreuen Bürger dadurch einzuschränken!

Wenn ich aber Deine Aussagen und die Allmachtsphantasien auf CopZone dazu lese, hat die Polizei den Sinn des §42a WaffG scheinbar nicht verstanden....

Die Erfahrung habe ich auf CopZone auch gemacht! Die dort schreibenden Polizisten (oder die, die sich dafür ausgeben) sind wirklich der Meinung, dass sie jedes Messer beschlagnahmen müssen, zu dem ihnen das WaffG oder Polizeirecht die rechtliche Möglichkeit bietet! Mit welchem Ziel das WaffG verschärft wurde, interessiert die nicht im geringsten: Ich darf es beschlagnahmen, also mache ich es!

Und da heutzutage niemand mehr zwingend auf ein Messer in der Öffentlichkeit angewiesen ist, macht sich nach deren Logik automatisch jeder Messer-Träger verdächtig ("Wer mit einem feststehenden Messer in der Öffentlichkeit rumläuft, kann sie nicht mehr alle an der Waffel haben.") und stellt eine abzuwehrende Gefahr dar.
 
? Das schwammige "allgemein anerkannter Zweck..." blabla entscheidet, ob OWI Tatbestand oder nicht.
Für alle Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Als Dauerzustand. Also auch dann, wenn ich ein Messer in der Form trage, dass es einen OWI Tatbestand darstellt.

Pitter

Richtig! Aber um ein Ermessen ausüben zu können, muss ich den § 42a
erstmal anwenden. Und richtig ist auch, dass das Opportunitätsprinzip
einen Dauerzustand darstellt. Aber Ermessen ist nicht gleich Ermessen,
da gibt es mehrere Stufen. Und grundsätzlich spricht man vom
pflichtgemäßen Ermessen des handelnden Beamten.

Und nochmal, Politiker können erzählen soviel sie wollen, das ist in
keinster Weise verbindlich. Wichtig wären nachwievor Verordnungen
über die Durchführung und Umsetzung dieses Gesetzes. Hierbei sollte
auch besonders darauf abgezielt werden, dass der § 42a eben nur
in besinderen Situationen angewendet werden soll und nicht
zum Alltag werden soll. Sodass alle Polizisten gleich handeln und nicht
hier alle Messer eingezogen werden und woanders eben keine. Solange
ist diese Diskussion zwecklos. Klar kann ich oft genug ein Auge zudrücken, aber man sieht ja, dass es viele nicht so machen. Und hier
ist immernoch der Staat in der Pflicht und niemand anderes!!!


Manowar AW: Einhandklappmesser "führbar" machen

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Darum wollte ich ja von Siggii wissen, welche merkwürdigen Gedanken im Kopf eines Polizisten vorgehen, wenn er auf die Idee kommt, einen friedlich aussehenden Bürger zu kontrollieren, nur weil er ein Messer am Gürtel trägt, anstatt sich auf diejenigen zu beschränken, die das Gesetz - laut Aussagen der Politiker - eigentlich treffen sollte!

Keine Ahnung, was in dem vorgeht. Ist mir auch pupe. Du kannst es
eh nicht ändern, solange es keine weiterführenden Bestimmungen
zum § 42a geben wird. Wie gesagt, ich vertrete auch die Meinung, dass
man im Rahmen des Ermessens auch die Intention des Gesetzgebers
berücksichtigen muss bzw. kann.
 
Richtig! Aber um ein Ermessen ausüben zu können, muss ich den § 42a
erstmal anwenden. Und richtig ist auch, dass das Opportunitätsprinzip
einen Dauerzustand darstellt. Aber Ermessen ist nicht gleich Ermessen,
da gibt es mehrere Stufen. Und grundsätzlich spricht man vom
pflichtgemäßen Ermessen des handelnden Beamten.

Was bedeutet das im Klartext?

Ist jeder Polizeibeamte verpflichtet, beim Anblick einer Messer-Tasche am Gürtel eines Passanten in der Innenstadt selbigen unverzüglich anzuhalten, das Messer auf die Kriterien des §42a WaffG zu überprüfen, sich den Tragegrund hierfür nennen zu lassen und darf erst dann im Rahmen seines Ermessens entscheiden, ob eine OWI vorliegt?

Oder kann der Polizist sagen: Der Typ sieht friedlich aus, er hat kein Messer in der Hand, ich habe keine Anzeichen dafür, dass sich in der Gürteltasche ein Einhandmesser befindet, also lasse ich ihn unkontrolliert ziehen?
 
Darum wollte ich ja von Siggii wissen, welche merkwürdigen Gedanken im Kopf eines Polizisten vorgehen, wenn er auf die Idee kommt, einen friedlich aussehenden Bürger zu kontrollieren, nur weil er ein Messer am Gürtel trägt, anstatt sich auf diejenigen zu beschränken, die das Gesetz - laut Aussagen der Politiker - eigentlich treffen sollte!

Jetzt mal abgesehen davon, dass ich einen friedlichen Bürger wegen einem Gesetz anzeige, von dem nicht mal die Ersteller verbindlich sagen können was sie genau damit bezwecken wollten oder unfähig sind es allgemeinverständlich und verbindlich zu formulieren. Ist es bei der Kontrolle eines Messerträgers ähnlich wie bei Parkverstößen.

Wenn das Auto im eingeschränkten Haltverbot steht, ist das erstmal eine potentielle OWi. Wenn ich dann beim näherkommen feststelle, dass er hinter der Windschutzscheibe eine Ausnahmegenehmigung der Stadt (Handwerkerausweis o.ä.) liegen hat, ist das alles absolut in Ordnung.

Beim Messerträger ist das ähnlich, ich muss erstmal nachsehen um zu erkennen, ob derjenige ein berechtigtes Interesse hat oder gerade eine Ordnungswidrigkeit begeht. Muss ja nicht zwingend ein Einhandklappmesser sein. Gibt ja auch verbotene Messer oder Dolche. Kann man in der Messertasche / -scheide oder in die Hosentasche eingekclipt ja nicht erkennen.

Die jeweiligen Polizeiaufgabengesetze für Personenkontrollen in den Bundesländern jetzt mal Außer acht gelassen. Gibt ja jede Menge unterschiedliche Regelungen.

Jan
 
Beim Messerträger ist das ähnlich, ich muss erstmal nachsehen um zu erkennen, ob derjenige ein berechtigtes Interesse hat oder gerade eine Ordnungswidrigkeit begeht. Muss ja nicht zwingend ein Einhandklappmesser sein. Gibt ja auch verbotene Messer oder Dolche. Kann man in der Messertasche / -scheide oder in die Hosentasche eingekclipt ja nicht erkennen.

Muss der Polizist jeden Bürger anhalten und kontrollieren, bei dem er zufällig eine Gürtel-Tasche oder einen Clip an der Hosentasche sieht???
 
Auch auf die Gefah hin, dass ich nerve, aber was bringt Dir eine Antwort auf die Frage, Manowar? Egal ob er es muss oder kann, wenn Du kontrolliert wirst, ist es eh zu spät. Oder willst Du dann die Diskussion anfangen, der Polizist hätte Dich ja gar nicht kontrollieren müssen?

Kein Polizist, weder hier noch woanders wird Dir die Sicherheit oder die Argumente bringen, die Du (und viele andere) hören wollen! Das könnte nur eine entsprechende Verordnung bzw. Änderung des Gesetzes. Und wie schon einige hier angemerkt haben, es geht auch noch schlimmer...

Also bleiben zwei Möglichkeiten:

Man geht das Risiko bewußt ein, behält sein Einhandmesser als EDC und wird im Extremfall erst vor Gericht feststellen, ob man damit durchkommt, oder stellt sich um auf definitiv legale Messer.
Traurig, aber wahr...
 
Ist jeder Polizeibeamte verpflichtet, beim Anblick einer Messer-Tasche am Gürtel eines Passanten in der Innenstadt selbigen unverzüglich anzuhalten, das Messer auf die Kriterien des §42a WaffG zu überprüfen, sich den Tragegrund hierfür nennen zu lassen und darf erst dann im Rahmen seines Ermessens entscheiden, ob eine OWI vorliegt?

Oder kann der Polizist sagen: Der Typ sieht friedlich aus, er hat kein Messer in der Hand, ich habe keine Anzeichen dafür, dass sich in der Gürteltasche ein Einhandmesser befindet, also lasse ich ihn unkontrolliert ziehen?

Das ist die entscheidende Frage, wenn man wissen will, ob die Politiker oder die Polizisten für die sehr strenge Auslegung des Führungsverbotes verantwortlich sind!

Seit über einem Jahr schieben sich Polizei und Politik gegenseitig die Verantwortung zu.

Die Politiker sagen:

- Wir haben die Gesetzesverschärfung beschlossen, damit ist unsere Aufgabe abgeschlossen und der Vollzug verantwortlich
- Wir haben die Formulierung des §42aWaffG bewußt schwammig formuliert, um der Polizei den erforderlichen Ermessensspielraum zu gewähren
- Der Wille des Gesetzgebers muss bei der Auslegung berücksichtigt werden
- Nach dem Opportunitätsprinzip braucht die Polizei nur in begründeten Fällen einschreiten, so dass der gesetzestreue und verantwortungsbewußte Bürger nicht eingeschränkt wird
- Wir haben Ausnahmetatbestände im Gesetz aufgenommen, damit die Benutzung von Messern in der Öffentlichkeit weiterhin möglich ist.

Die Polzisten sagen:
- Das Gesetz ist unklar und wir benötigen weitere Erlasse oder Verordnungen, hierfür sind die Politiker zuständig
- Uns ist egal, was die Politiker mit dem Gesetz bezwecken wollten, uns interessiert nur der Gesetzestext
- Wir sind verpflichtet, das Gesetz auf alle Messer-Träger anzuwenden und nicht nur auf die gewaltbereiten Jugendlichen
- Wir müssen tätig werden, wenn wir einen Bürger mit einem Messer sehen, weil es sich um eine potentielle OWI handelt
- Das Messer dabei zu haben, um es bei Bedarf zu nutzen ist kein allgemein anerkannter Zweck, weil der gewaltbereite Jugendliche mit derselben Begründung sein Messer auch behalten dürfte

Was stimmt denn nun?
- Wer ist verantwortlich für die Erstellung von weiteren Erlassen, Dienstanweisungen oder sonstigen Bestimmungen zum WaffG und sind diese überhaupt notwendig?
- Ist es völlig unwichtig, mit welcher Begründung und Zielgruppe das Gesetz erlassen wurde?
- Muss die Polizei jeden Messer-Träger kontrollieren oder braucht sie nur einschreiten, wenn jemand mit einem Messer grundlos in der Öffentlichkeit hantiert?
- Welchen Sinn macht der Ausnahmetatbestand des algemein anerkannten Zwecks, wenn die Polizei den logischsten Grund, ein Messer zu führen (um es bei Bedarf zu nutzen) nicht akzeptiert?
 
Auch auf die Gefah hin, dass ich nerve, aber was bringt Dir eine Antwort auf die Frage, Manowar?

Ich würde einfach gerne wissen, ob die Polizisten - wie sie immer behaupten - tatsächlich nicht für die sehr strenge Auslegung des WaffG verantwortlich sind, weil sie keine andere Wahl haben

oder

ob sie nur den von den Politikern vorgegebenen Spielraum (Opportunitätsprinzip, Ermessensspielraum) aus Unsicherheit oder sonstigen Gründen nicht nutzen und deshalb jeden Messer-Träger kontrollieren.

EDIT:

First_Blood hat es noch etwas ausführlicher formuliert, aber die Grundfrage ist identisch:
Wer ist verantwortlich für die Einschränkung der friedlichen Messer-Träger? Politiker oder Polizisten?
 
Zuletzt bearbeitet:
- Nach dem Opportunitätsprinzip braucht die Polizei nur in begründeten Fällen einschreiten, so dass der gesetzestreue und verantwortungsbewußte Bürger nicht eingeschränkt wird


Und genau an dieser Stelle ist vorprogrammiert, dass es in der Praxis hakt, und genau das beschreibt Siggii auch:
Du kannst niemandem ansehen, ob er gesetzestreu und verantwortungsbewußt ist, wär ja auch noch schöner.

Und die Annahme, dass ich das solange bin, bis ich wirklich etwas Auffälliges oder Verbotenes mache, ist Quark, denn in einem solchen Fall hat die Polizei schon immer eingreifen und konfiszieren dürfen.
Das Gesetz wurde gerade geschaffen, um im Rahmen von Prävention tätig werden zu können, und nicht erst zur akuten Gefahrenabwehr.
Und das führt uns wieder zu dem, was wir hier rauf und runter kauen, aber nicht befriedigend werden klären können...
 
Wenn das Auto im eingeschränkten Haltverbot steht, ist das erstmal eine potentielle OWi.

Beim Messerträger ist das ähnlich, ich muss erstmal nachsehen um zu erkennen, ob derjenige ein berechtigtes Interesse hat oder gerade eine Ordnungswidrigkeit begeht. Muss ja nicht zwingend ein Einhandklappmesser sein. Gibt ja auch verbotene Messer oder Dolche. Kann man in der Messertasche / -scheide oder in die Hosentasche eingekclipt ja nicht erkennen.
Manchmal ist es mir unbegreiflich, was hier an unlogischen Beispielen und Argumenten vorgetragen wird, um Gängeleien durch Staatsbedienstete zu rechtfertigen.

Wenn der Seppl im Halteverbot parkt, ist es ja für jeden, der über mindestens ein gesundes Auge verfügt, klar ersichtlich, dass zunächst mal eine OWI vorliegt.
Dann kann man überprüfen, ob der Seppl nicht vielleicht eine Ausnahmegenehmigung hat.

Beim Messerträger reicht aber eine Tasche, in der etwas Verbotenes sein könnte aus, um ihn zu kontrollieren. Es steht also überhaupt noch nicht fest, ob eine OWI vorliegt, es besteht lediglich die Möglichkeit, dass. Denn von aussen lässt sich das nicht erkennen, schreibst Du ja selber.
Genausogut könnte in der Tasche ein Zweihandmesser, ein Handy, ein Päckchen Kondome, oder wasauchimmer sein.
Und das soll eine logische Begründung und Rechtfertigung für eine Durchsuchung sein?

Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.
 
...Wer ist verantwortlich für die Einschränkung der friedlichen Messer-Träger? Politiker oder Polizisten?
Und das, um es mal unverblümt zu sagen, ist mir piepegal.
Kontrolliert werde ich vom Wachtmeister nach dessen Ermessensspielraum, denn er muss nicht kontrollieren, wenn er einen eingeclipten Folder sieht, und er muss auch nicht sicherstellen, wenn es ein Einhänder ist. Soviel dürfte mittlerweile jedem klar sein.
 
Bei der Frage, wer verantwortlich sei, fehlt mir jemand:

"Wir"!

Gewohnheiten schaffen Sicherheitenn

Mir ist nämlich ein ganz anderes Klischee gekommen:

Jeder anständige Rocker hat ein Klappmesser am Gürtel. Das ist Kult und in der Regel ok.

Was jetzt? Harmlose Rocker aufmischen? Wegen was?
 
Entschuldigung, aber "Rocker" und "harmlos" derart in Verbindung zu bringen, und das noch als Unterstützung (?) für unser Anliegen, dürfte so ziemlich jeder Wahrnehmung in der Gesellschaft auf diese Randgruppe bezogen deutlichst widersprechen (oder verstehe ich deinen Post falsch?).

Ich wage mal die These, dass unserer Diskussion 3 Hoffnungen/Irrtümer zu Grunde liegen:

Irrglaube 1: Wir erhoffen uns und fordern harte Fakten (überprüfbar, nachvollziehbar, anwendbar) bzgl. der Anwendung von § 42a.

Realität: Die tatsächliche Verfahrensweise im Fall einer Kontrolle obliegt nahezu vollständig weichen Fakten, sprich dem Ermessen des jeweiligen Beamten in der einen Situation. Das Ermessen selber wird geprägt sein von einer Einschätzung aufgrund des aktuellen, subjektiven Eindrucks ebendieses Beamten, basierend auf dem, was er sieht, dem, was er glaubt, dem, was er vermutet, und dem, was seine Berufserfahrung bzw. sein "Bauchgefühl" ihm raten.

Irrglaube 2: Wir erhoffen uns aufgrund dieses "Widerspruchs", bzw. dieser Unklarheit eine Nachbesserung des Gesetzes, natürlich zu unseren Gunsten.

Realität: Warum sollte Politik das überhaupt wollen? Sie haben wissentlich ein Gesetz geschaffen, mit dem es ohne Probleme möglich ist, Messer einzuziehen. Und da steckt natürlich Absicht dahinter (siehe Punkt 3).
Warum um alles in der Welt sollen uns die Macher des Gesetzes jetzt eine Anleitung liefern, mit der wir im Falle einer Kontrolle eine akzeptierte Begründung liefern können, damit unser Messer nicht eingezogen werden darf?

Irrglaube 3: Wir als Leidtragende verstehen uns als Adressaten des Gesetzes, und haben von daher den Anspruch, dass wir, als unbescholtene Bürger, nicht wie Kriminelle behandelt werden.

Realität: Mitnichten! Adressaten sind natürlich die Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich so gut wie gar nicht mit unserem Hobby (und den tatsächlichen "Auswirkungen") beschäftigen, umso mehr aber mit der (gefühlten) eigenen Sicherheit, bzw. der ihrer Familien.
Effekt: Politik kann sagen: "Seht her, wir haben unsere Straßen sicherer gemacht, indem die Polizei nun schon präventiv einschreiten kann, bevor das Unglück passiert ist. Dabei gehen wir ohne Unterschied mit allen Menschen gleich um, und fallen nicht auf äußere Maskerade herein."

Und nun dürft ihr dreimal raten, welche Haltung der "Macher" mehr Klatscher (= Wählerstimmen) einbringen wird...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das, um es mal unverblümt zu sagen, ist mir piepegal.
Kontrolliert werde ich vom Wachtmeister nach dessen Ermessensspielraum, denn er muss nicht kontrollieren, wenn er einen eingeclipten Folder sieht, und er muss auch nicht sicherstellen, wenn es ein Einhänder ist. Soviel dürfte mittlerweile jedem klar sein.

Genau das klang bei Siggii und Merc86 aber anders! Deren Aussagen habe ich so verstanden, dass der bloße Anblick eines Messer am Gürtel eines Bürgers sie dazu verpflichtet, der möglichen OWI nachzugehen!

Wenn dem nicht so ist, dann verstehe ich nicht, warum die Polizisten den Politikern die Schuld für die Beeinträchtigung der friedlichen Bürger in die Schuhe schieben? Denn dann bräuchten die Polizisten doch nur dann einschreiten, wenn Sie es für erforderlich halten und könnten den Familienvater mit Messer-Tasche, Hosenclip oder Fixed am Gürtel oder den Soldaten auf dem Heimweg unbehelligt ziehen lassen!
 
Genau das ist eine Definitionssache.
Für den einen reicht der blose Anblick eines eingeclipten Folders oder einer Messertasche aus, um den begründeten Verdacht zu liefern, eine Durchsuchung zu rechtfertigen.

Wer hier definiert, siehst Du ja an der Entwicklung des Threads selber.

Außerdem ist ein Begründung auch schnell mal konstruiert.
 
Mir ist bewußt, dass die Polizei nur die Vorgaben der Politik umsetzt. Was anderes mache ich als Soldat ja auch nicht. Aber inwieweit die Polizei die gegebenen Spielräume ausreizt, wird doch nicht von den Politikern beeinflußt!

Nicht ? Polizeipräsidenten sind Politiker.;)
Mit klaren Vorstellungen in welchem (politischen) Licht er stehen will wird er seinen Untergebenen schon klar machen wie er sich die Ausreizung der Spielräume vorstellt.


Natürlich kann auch ich nicht die Gedanken der Politiker lesen und nur aufgrund Ihrer Äußerungen darauf schließen, was sie mit dem Führungsverbot bezwecken wollten.

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich die Politiker bei der Verabschiedung des §42a WaffG gedacht haben: "Prima, jetzt haben wir endlich eine Möglichkeit, den Soldaten bei der Heimfahrt ihr Taschenmesser abzuknöpfen"! Das sind doch Auswüchse, die durch eine viel zu strenge Auslegung durch die Polizisten entstehen!

Ich glaube nicht das da so sehr über die Entscheidungs.-/Verwaltungstechnischen Folgen dieses kompletten Schwachsinns nachgedacht wurde.
Vielmehr gings darum mit der "Wir machen das Land sicherer!" Lüge Schafstimmen zu sammeln...:mad:

Niemand hindert doch die Polizisten daran, dass Gesetz genau so auszulegen, wie es vor der Verabschiedung durch die Politiker angekündigt wurde: Um gewaltbereiten Jugendlichen, die mit dem Messer "herumspielen", andere bedrohen oder es sonstwie nicht "sozialadäquat" verwenden, selbiges abzunehmen!

Da das Führungsverbot Ausnahmetatbestände bietet, die man - eben weil sie so schwammig formuliert wurden - auch zugunsten des Messer-Träger auslegen kann, muss die Polizei eben nicht im übermotivierten Gehorsam jedes Einhandmesser beschlagnahmen, was sie zufällig am Gürtel eines Bürgers sieht, sondern nur das Messer, mit dem irgendjemand in der Öffentlichkeit "herumfuchtelt".

Doch, so sehr mich diese Auslegung zu Ungunsten der nicht kriminellen Messerträger ankotzt, ich verstehe auch den Polizisten der das so auslegt.
Im Zweifelsfall ist der immer der Dumme wenn was anbrennt....

"Der Wachtmeister hat sich vorhin noch das Messer zeigen lassen, hat's dem Typen aber nicht abgenommen."

"Der wurde doch von ihnen kontrolliert, wieso hatte der sein Messer noch ? Was heißt da der sah nicht so aus, sie sehen doch was der angerichtet hat ?".

Ehrlich wer hat da schon Bock drauf ?

Nee, wenn hinter der Schwammigkeit eine Absicht gesteckt hat, dann die das man sich in D drauf verlassen kann das auch Polizeibeamte Arbeitnehmer sind und im Bezug auf Ihre Vorgesetzten den Weg des geringsten Widerstandes gehen.
Wer könnte ihnen das verdenken ?
Der Beamte zieht das Ding ein, gibt den Ball weiter und ist aus dem Schneider....
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist eine Definitionssache.
Für den einen reicht der blose Anblick eines eingeclipten Folders oder einer Messertasche aus, um den begründeten Verdacht zu liefern, eine Durchsuchung zu rechtfertigen.

Wer hier definiert, siehst Du ja an der Entwicklung des Threads selber.

Außerdem ist ein Begründung auch schnell mal konstruiert.

Richtig. Aber dann sind doch - wie ich es schon früher geschrieben habe - die "übermotivierten" Polizisten verantwortlich für die unnötige Einschränkung der friedlichen Messer-Träger!

Wenn es nicht so ist, dass der §42a WaffG die Polizisten verpflichtet, ausnahmslos jedes Messer, das sie zufällig sehen, zu kontrollieren, dann haben sie doch alle Freiheit, das Gesetz sinnvoll anzuwenden, indem sie nur bei Bedarf (Schwerpunkt gewaltbereite Jugendliche und Kriminalitätsbrennpunkte, so wie es die Politiker der Öffentlichkeit verkauft haben) Messer-Träger kontrollieren, nach einem Tragegrund fragen und - falls eine OWI vorliegt - das Messer zu beschlagnahmen!

Allein durch die rechtlichen Möglichkeiten, die der §42a WaffG den Polizisten gibt (was ja angeblich notwendig war, damit diese in Konfliktsituationen präventiv "gefährliche" Messer beschlagnahmen darf) wird ja noch kein friedlicher Messer-Träger beeinträchtigt!

Das, worüber sich hier alle beschweren (beschlagnahmte BW-Taschenmesser, verdachtsunabhängige Kontrollen, Beschlagnahmungen von tactical Knifes als "Hieb- und Stoßwaffen", Beschlagnahmungen von Einhandmessern, weil der Tragegrund nicht akzeptiert wird...) entsteht doch erst durch Polizisten, die den Sinn des WaffG nicht verstanden haben bzw. meinen, dass sie jedes Messer beschlagnahmen müssen, was sie beschlagnahmen dürfen.
 
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