Hmblgrmpf
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Na ja, nachts auf'm platten Land kommen einem nicht gerade viele Radfahrer entgegen und wenn doch, dann kann man immer noch den Kopf zur Seite drehen oder die Lampe rechtzeitig ausschalten. Aus meiner Sicht spricht außerhalb von Ortschaften und insbesondere auf Feldwegen und Radwegen abseites der Straße nicht viel gegen die Nutzung einer Stirnlampe zusätzlich zur vorschriftsmäßigen Fahrradbeleuchtung. Entgegenkommende Autos anzustarren verbietet sich von selbst weil man sonst selbst durch die Autoscheinwerfer geblendet wird.
Ist die Nutzung von Stirnlampen auf dem Fahrrad eigentlich geseztlich o.ä. geregelt? Die Regelungen für am Fahrrad montierte Lampen sind mir grob bekannt, aber Stirnlampen?
Stefan
Ist die Nutzung von Stirnlampen auf dem Fahrrad eigentlich geseztlich o.ä. geregelt? Die Regelungen für am Fahrrad montierte Lampen sind mir grob bekannt, aber Stirnlampen?
Stefan