Falsches Messer geschmiedet - was nun?

ONE

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Hallo Fans
Zum 50. Geburtstag eines Hobbykochs wollte ich etwas besonderes schenken & habe mich für dieses Messer entschieden, da es mir gefallen hat & gerade so im Preisrahmen lag. Nach 6 Wochen Wartezeit: Ich pack das Messer aus, aber es ist nicht jenes, daß ich im Onlineshop des Schmiedes gekauft habe, sondern ein ganz anderes. Maße, Form & Farbe stimmen überhaupt nicht überein. Der Griff ist mit knapp unter 10cm auch kürzer als beschrieben & besonders scharf ist es ebenfalls nicht.
Da ich in einer Woche zu einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt aufbreche & noch einiges erledigen muß, habe ich nun keine Zeit mich großartig um dieses Ärgerniss zu kümmern. Den Schmied habe ich gerade angeschrieben aber er wird sicherlich behaupten, extra für mich angefertigt - keine Rücknahme...
Was nun? Sitze ich auf dem Messer fest? Muß der Schmied es zurück nehmen? Sonntag ist Geburtstag... Danke für Eure Hilfe.

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Also wenn es überhaupt nicht dem entspricht was du gekauft hast, dann sollte er auch darauf eingehen. Hat er es denn extra für dich angefertigt? Oder hast du das im Shop abgebildete gekauft?

Gruß Fabian ✌️
 
Bei einem derartigen Messer sind naturgemäß erhöhte Streuungen aufgrund der Fertigungsart zu erwarten.
Dein Messer ist jedoch aus meiner Sicht ein komplett anderes, als auf dem Bild dargestellt.
Weder die Klingenform, noch die Grundcharakteristik der Schneidenlinie sind vorhanden. Die Oberflächenbearbeitung der Klinge ist eine andere, Die gesamte Oberfläche ist farblich völlig anders.
Wenn seine Messer Zufallsprodukte sind, und einfach irgendwas in ähnlicher Größe geliefert wird, müsste er explizit darauf hinweisen.
Aus meiner Sicht muss er das Messer zurücknehmen.
 
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Na ja, wenn ich mir das Bild von deiner Bestellung anschaue und die Beschreibung dazu lese, hast du eigentlich schon bekommen, was du bestellt hast:

Vollintegral Chefmesser black-line
Klinge 210mm x 45mm x 3mm

Die Klinge ist 210 mm lang, ca. 50mm hoch. Das passt schon
Und wenn da black-line steht, da kommt das Messer halt auch nicht in silber sondern in schwarz.
Das Bild auf der Bestellseite ist vermutlich vor dem schwärzen entstanden. Bei dem Tanto darunter sieht man es aber in schwarz.

Ich würde da mal sagen, bekommen, wie bestellt und beim Nächsten mal die Beschreibung richtig lesen.
Das einzige was nicht passt, ist die Klingenform
 
Ganz unabhängig von der Ausführung des Messers steht Dir bei einem Internetkauf ohnehin gesetzlich ein Widerrufsrecht zu.
Den Widerruf musst Du noch nicht mal begründen.
Das gilt nur dann nicht, wenn das Messer nach Deinen Vorgaben gefertigt wurde.

Ganz abgesehen davon: Auf Deinen Bildern nicht klar erkennbar, aber wenn das Messer so wie dasjenige auf dem Angebotsbild ca, 1mm oder mehr Dicke über der Wate hat, taugt es ohnehin nur als
Deko-Objekt.
Beim Schneiden wird der Hobbykoch keine Freude haben. - und wenn es noch so scharf geschliffen ist.
Der Laden nennt sich ja nicht von ungefähr Axtschmiede. Das Messer im Angebot ist einer Axt näher, als einem Kochmesser.
 
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Moin.

Ich gehe mal davon aus, daß das erste Messer auf der verlinkten Seite gemeint ist?
An welcher Stelle wurde die Grifflänge denn beschrieben - in der persönlichen Kommunikation? Ich finde dazu zumindest nichts in der Beschreibung.
Die angegebenen Maße scheinen zumindest in Länge und Breite für ein handgeschmiedetes Messer noch im Rahmen zu sein.

Was in der Beschreibung steht, ist: "in freier Form aus einem Stück Stahl geschmiedet".
Ich nehme an, was die abweichende Klingenform angeht, wird sich der Schmied vermutlich darauf berufen... Obwohl ich das hier auch schon als reichlich abweichend empfinde.

Daß das Messer "black-line" ist, aber in blank abgebildet wird, ist zumindest irreführend - wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Grundsätzlich wäre bzw. *ist* es natürlich immer vorteilhaft, wenn ein Messermacher einem ein Bild vom fertigen Messer (oder vielleicht sogar WIP-Bilder) zukommen lässt, bevor man das geschickt bekommt. Hängt natürlich davon ab, wie ein Macher auch insgesamt arbeitet. Aber bei sechs Wochen Wartezeit, sollte sowas meines Erachtens drin sein.

Alles in allem ist sowas ärgerlich. Die AGBs sagen: "Beanstandungen und Einwendungen zur Beschaffenheit eines Messers müssen unverzüglich nach Empfang bei mir geltend gemacht werden."
Kontakt aufgenommen hast Du ja schon.
Bleibt jetzt abzuwarten, was als Reaktion oder Problemlösung herauskommt.

Und die Erfahrung dann am besten hier im Forum teilen - ist für die Zukunft dann auch immer hilfreich für Leute, wenn die sich überlegen, zu bestellen. (Über die Schmiede und ein unerwünschtes Ergebnis gab es z.B. schon vor anderthalb Jahren einen Thread hier. In anderen Threads wird sie zumindest auch erwähnt.)

Wenn "Extremste Schärfe" angekündigt wird, würde ich auch erwarten, daß da was zumindest ordentlich Scharfes abgeliefert wird.

(Wobei das mit der "extremsten Schärfe" auch eine Formulierung ist, bei der bei mir immer schon leicht ein Augenrollen einsetzt. Ist zum einen so ne marktschreierische Formulierung, die ich eher so auf "Teleshop"-Level erwarte. Insbesondere, wenn die - zum anderen -, in einem Satz mit der Schnitthaltigkeit, irgendwie mit dem Stahl an sich in Verbindung gebracht wird: Schärfe ist erstmal keine inhärente Stahleigenschaft, sondern wird durch ein vernünftiges Schleifverfahren erziehlt. Die Messermacher, die ich bisher so konsultiert habe, würden auf so eine Formulierung vermutlich verzichten. - Aber das führt hier zu weit...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde ich auch reklamieren. Da steht nirgendwo dass die Abbildung quasi nur symbolisch gemeint ist. Die Abbildung gehört dazu. "In freier Form usw. geschmiedet" erklärt ja nur das Produkt, setzt aber nicht das Bild als "Angebot" ausser Kraft.

Auch aus meiner Sicht: als Kochmesser eher untauglich.
 
Ehrlich gesagt erwarte ich bei einer Festpreis-Bestellung nach Angebot aus einem Shop (= quasi aus einem Katalog) die Ware, die mir im Shop gezeigt wurde. Egal, ob es mit oder ohne Gesenk geschmiedet wurde. Erstaunlich, dass da überhaupt Wartezeit entstanden ist... Klingt für mich eher nach Auftragsarbeit, die individuell vereinbart wird. War nicht vllt. doch etwas anderes bestellt oder anhand des Fotos im Shop anders vereinbart?

Von Artikeln/Ware, die herstellungs- und fototechnisch bedingt von den gezeigten Beispielbildern abweichen können, steht dort nichts. Nur dass das Angebot ohne Ankündigung eigenverantwortlich geändert werden kann - was so oder so in Verantwortung und Ermessen des Anbieters liegt. So richtig stimmig ist die ganze Story für mich nicht - komplett wertungsfrei betrachtet.
 
Kann ggf die Bestellung einfach beim Versand verwechselt worden sein?
 
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Auf der Seite steht 280 Gramm Gewicht. Wenn dein geliefertes Messer grob vom Gewicht her abweicht könnte das ein valider Grund sein für eine Rücknahme?
Aber ja, grundsätzlich hat man bei online käufen ein Widerrufsrecht. Ob das bei einzelanfertigungen auch greift weiß ich nicht.
So oder so einfach mal mit dem Verkäufer in Verbdindung setzen ist wohl das Beste.
 
Auf der Seite steht 280 Gramm Gewicht. Wenn dein geliefertes Messer grob vom Gewicht her abweicht könnte das ein valider Grund sein für eine Rücknahme?
Aber ja, grundsätzlich hat man bei online käufen ein Widerrufsrecht. Ob das bei einzelanfertigungen auch greift weiß ich nicht.
So oder so einfach mal mit dem Verkäufer in Verbdindung setzen ist wohl das Beste.
Ich bin auch kein Anwalt. Nach meinem Verständnis gilt das Rückgaberecht bei Sonderanfertigungen nur sehr eingeschränkt. Weil ja nicht von der Stange sondern eben auf Bestellung angefertigt.
Wenn das bestellte und das gelieferte Objekt von einander abweichen, würde es wohl noch greifen. Wobei es da dann darauf ankommt was kommuniziert wurde.
Bei Messer nach Laune des Schmieds , oder auch Wundertüte, und Abbildung nur als Sinnbild zu verstehen... könnte es mit dem Umtausch schwer werden.
Wenn ein Messer mit länge X bestellt wurde und es doppelt so lang ist, oder halb so klein und dass auch nachweislich so kommuniziert wurde, dann wirds wohl besser aussehen, aber nur weil man dann in der Sache Recht hat, heisst das noch nicht, dass einfach ist.

Eine Mitteilung an den Verkäufer sollte man in jedem Fall machen.
 
Ich bin auch kein Anwalt. Nach meinem Verständnis gilt das Rückgaberecht bei Sonderanfertigungen nur sehr eingeschränkt. Weil ja nicht von der Stange sondern eben auf Bestellung angefertigt.
Das Messer ist keine Sonderanfertigung nach Vorgaben des Kunden, sondern ein Katalogmesser, das halt zufällig zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorrätig war, sondern erst angefertigt werden musste.
Insofern jederzeit wieder Marktfähig. Und das ist letztendlich das Kriterium, das ein Rückgaberecht ausschließen würde. Uneingeschränkt Marktfähig oder kundenspezifische Ausführung.
 
gilt das Rückgaberecht bei Sonderanfertigungen nur sehr eingeschränkt. Weil ja nicht von der Stange sondern eben auf Bestellung angefertigt.
Das wissen wir nicht, das geht so nicht aus dem Startbeitrag hervor!
weil:
Das Messer ist keine Sonderanfertigung nach Vorgaben des Kunden, sondern ein Katalogmesser, das halt zufällig zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorrätig war, sondern erst angefertigt werden musste.
Auch das wissen wir nicht!

Ich hatte das anhand der Schilderung vermutet, weil das hier gezeigte Messer ziemlich weit von dem vermeintlich bestellten Messer aus dem Shop abweicht und eine verhältnismäßig lange Lieferzeit für einen "Katalogartikel" hatte. Darum hatte ich nachgefrafgt, ob da nicht evtl. doch etwas anderes bestellt oder vereinbart war - nicht eine begründete Vermutung zur Tatsache umdeuten ☝️
 
nicht eine begründete Vermutung zur Tatsache umdeuten
Er schreibt, er habe sich für dieses Messer entschieden, und beklagt sich , dass es anders ist, als im Angebot abgebildet.
Meine Antwort bezog sich also auf die genannten Fakten.
Da ist wohl eher die Frage, ob er eine Abwandlung beauftragt hat eine Vermutung....
 
Er hat sich diesbezüglich nicht geäussert, weil er kurz nach Themenstart ohne weitere Rückantwort oder Aufklärung auf den Sprung in den Urlaub war. Die Frage war, was er in so einem Fall machen kann, bzw. wie "wir" es zu regeln versuchen würden.

Das erhaltene Messer sieht nicht nur komplett anders aus, es sieht nichtmal "endbearbeitet" aus, so wie das aus dem Link. Ist bis auf die Griffform nicht ansatzweise das aus dem Link, das ist Fakt. Daher meine Vermutung, dass etwas anderes bestellt/verabredet war.
 
Also, das Bild ist ja schon unscharf, aber die Schleifmarken würde man schon sehen. Wenigstens ob längs oder quer. Wie sicher sind wir uns denn, dass der TO nicht eine Schutzschicht, z. B. Wachs, übersehen hat?
 
Wie sicher sind wir uns denn, dass der TO nicht eine Schutzschicht, z. B. Wachs, übersehen hat?
So ziemlich gar nicht.
Ohne weitere Infos seitens des TO ist das hier eh nur ein ziemliches Stochern im Dunklen, fürchte ich...
Allerdings wäre die abweichende Klingenform wohl mit der abenteuerlichsten Schutzschicht nicht zu erklären. ;)
 
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