MojoMC
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Hallo @HeinrBoker
- Läuft dieses Verfahren noch oder gibt es bereits ein rechtskräftiges(!) Urteil?
- Falls ja, gibt es dazu ein Aktenzeichen?
- Falls ja, wurde die Einstufung im Prozess von der Verteidigung irgendwie angezweifelt und gab es in der Beweisaufnahme dazu eventuell sogar Gutachten/Sachverständigenbefragungen?
wie sieht es denn jetzt nach zwei Jahren aus?
Es würde mich nicht freuen, wenn da tatsächlich ein "Dorfgericht" entschieden hat, das WaffG nach deren Gutdünken auszuweiten.
Da der Handel mit (potentiell) verbotenen Gegenstände in Deutschland auch für uns mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen verbunden wäre, haben wir alle Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 im entsprechenden Lagerbereich für Produkte, die ausschließlich für den Export bestimmt sind (OTF's, Ballisongs, etc.), untergebracht und Vorkehrungen gegen den Verkauf in Deutschland getroffen bzw. die Klingenlängen der Standardsprodukte gekürzt. Dies ist als reine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, die jedoch in einer zunehmend restriktiven Anwendung geltenden Rechts nicht ganz unbegründet ist.
In einem Video vom 16.06.2024 (Timestamp:
Das war also eine weitere Hausdurchsuchung, diesmal bei euch und nicht wie 2022 bei einem anderen "alteingesessenen deutschen Händler"? Aber zum gleichen Thema?
Gegen das Urteil, welches Assisted Opener neu als Springmesser definiert hat, wurde oder konnte also nichts unternommen werden?