Rex_Applegate schrieb:
@ HEK Hamburg :
Im Waffengesetz steht, dass Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen verboten sind!
Habe auch mal gehört, dass Handschuhe mit div. Staub- oder Sand Einlagen als Waffe gelten, da diese Einlagen weniger eine Schutzfunktion erfüllen, sondern im eigentlichen Sinne dafür gedacht sind, dem Gegner mehr Schaden zuzufügen
Bekommen würd ich die ja sonst bei COP, da ich als Angehöriger einer Behörde angemeldet bin!
Aber vieleicht lieg ich ja auch falsch, Du bist ja Polizist und weißt sowas ja auch...
MFG Ben
Handschuhe mit Protektoren oder Sand/Staubfüllungen sind definitiv nicht verboten. Kannst privat auch mit Motorradhandschuhe rumlaufen, auch wenn da Karbonprotektoren drauf sind.
Mit den Gegenständen die du meinst, sind zum Beispiel Gürtelschnallen gemeint, die auch als Messer eingesetzt werden. Weitere Beispiele:
- Spazierstock/Regenschirm mit verstecktem Dolch
- umgebaute Kugelschreiber mit Messer
- Schuhe mit Klingen (gibt's nicht nur bei James Bond

)
Ein Handschuh täuscht im Sinne des WaffG nichts vor, jedenfalls keine Tatsache die Außerhalb seiner selbst liegt. Ob die Protektoren offen oder verdeckt sind, ist egal.
Die Wirkung dieser Handschuhe ist auch nicht so groß, wie viele glauben! Ein (verbotener!) Schlagring richtet da schon mehr an =/ .
Wenn du dich in einem gewissen Milieu rumtreibst, kann es sein, dass sie dir zur Gefahrenabwehr abgenommen und sichergestellt werden.
Das hat aber nichts mit Straftaten zu tun, und in der Regel bekommt man die Sachen problemlos wieder.
Das COP einige Ausrüstungsgegenstände nur an Beamte verkauft ist Teil der Firmenpolitik. Die Verkaufen auch Schlagstöcke nur an Beamte, obwohl jeder Bürger privat (und ohne kleinen Waffenschein!) Schlagstöcke führen darf...
!Unabhängig vom WaffG bleibt die Rechtsprechung vor Gericht!
Wenn der Richter oder auch der Polizeibeamte vor Ort nach einer Körperverletzung die Handschuhe als Waffe einstuft, wir automatisch aus der einfachen Körperverletzung eine gefährliche Körperverletzung (mit gefährlichen Gegenstand, evt auch Waffe).
Das spielt aber im Rahmen der Notwehr keine Rolle! Im Rahmen der Notwehr kann man sich eigentlich mit allem zur Wehr setzten, was greifbar/verfügbar ist, sei es Schlagstock, Pfefferspray, Handschuh, Stiefel, Motoradhelm, Schlüsselbund, Taschenlampe etc...
Aber immer die Verhältnismäßigkeit beachten!
Was nicht bedeutet, das man sich bei einem Raub oder einer Körperverletzung im Rahmen der Notwehr nicht mit Waffen zur Wehr setzten darf!
Das ist zu spät für so ein Thema! Ich gehe jetzt schlafen!
