Fraport: Messer über 6cm nun komplett verboten ?

Jürgen

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Hallo allerseits ,

als ich heute meinen Urlaub buchte , nahm ich mir im Reisebüro beim Gehen noch schnell eine kleine Broschüre des Flughafens Frankfurt/Main zur neueren Gepäckordnung mit .

Bislang war ich ja stets davon ausgegangen , dass die letzte allgemeine Verschärfung sich primär auf Flüssigkeiten etc. bezieht und dass zumindest hierzulande legale Messer für die Beförderung im Flugzeug so lange kein Problem darstellen , wie sie beim Check-In zusammen mit dem Hauptgepäck aufgegeben werden .

Tja , um so verwunderter las ich dann , dass der Fraport u.a. Messer bis 6 cm Klingenlänge nun offenbar sogar wieder im Handgepäck gestattet , Klingen länger als 6 cm ( ! ) dafür aber kategorisch verbietet !

Dies geht nicht nur aus der oben bereits erwähnten Bröschüre ganz eindeutig hervor , wo neben der entsprechenden Erwähnung im Text auch das Bildchen eines Küchenmessers zu sehen ist , welches sowohl in der Spalte "Handgepäck" als auch "Check-In-Gepäck" mit einem roten X markiert ist , sondern es findet sich auch auf der HP des Flughafens : http://www.handgepaeck-berater.de/planer.htm ( rechts unter "Produkt Index" auf "Messer [ mehr als 6 cm Klinge ] " gehen ) , obwohl es dort in der ansonsten selben Übersichtstafel links ( noch ? ) nicht explizit erwähnt wird .

Vielleicht war dies alles hier ja bereits hinlänglich bekannt , aber mich persönlich hat es ehrlich gesagt schon geschockt und - ganz egal wie streng es in der Praxis nun tatsächlich gehandhabt wird - nicht minder verärgert ...

Oder habe ich am Ende vielleicht einfach etwas missverstanden ???



Grüße , Jürgen
 
ach ja, das hiesse also das ich keine messer mit nach orlando mitnehmen darf ????????????? ich werde da morgen mal anrufen - das sollte man sehr genau wissen.... ich könnt grad kotz.....
 
Hallo Jürgen,
sollte das wirklich so sein, ist das auch meines Erachtens ein starkes Stück!Mit einer rasiermesserscharfen 5cm Klinge kann man einem anderen Mitmenschen mit Sicherheit böse Schnittwunden zufügen.

Dizzy
 
Das hier habe ich eben noch gefunden :

http://www.airportcity-frankfurt.de....verbotene_gegenstaende_nach_euvo_03_11_2.pdf

oder auch :


http://www.airportcity-frankfurt.de...7.liste_verbotener_gegenstaende_nach_euvo.pdf


Ich muss gestehen , bei mir nimmt der Grad der Verwirrung eher zu als ab ... :staun:



@ Dizzy :

Ich möchte dieses Thema zwar schon aus Respekt vor den Wünschen der Forenleitung ungern weiter vertiefen , stimme Dir jedoch vollkommen zu .

@ Jürgen :

Wäre nett , wenn Du die Antwort der Verantwortlichen dann vielleicht kurz vermelden könntest ?

Bin momentan etwas im Stress und könnte mir so einen eigenen Anruf erstmal sparen . ;)

Im Voraus schon mal Danke !


Grüße , Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja irre. Das Tauchermesser mit der stumpfen Spitze darf nicht in den Koffer, aber das Karambit mit sauscharfer 5,9cm Klinge darf in's Handgepäck? Na da fühle ich mich doch gleich viel sicherer. :irre:

Es ist wirklich traurig, dass die Leute die solche Entscheidungen treffen nicht die geringste Ahnung haben was sie da eigentlich tun. So einen Job hätte ich auch gerne. Die werden sicher überbezahlt. :steirer:
 
Die Regelungen am Frankfurter Flughafen haben mich vor meinem Flug vor zwei Monaten auch ziemlich verwirrt. Da ich ohnehin keine teuren Sachen mitnehmen wollte, habe ich mich nur nach den jeweils grosszügigeren Broschüren gerichtet, die anderen als Druckfehler abgetan und alles in den Koffer gepackt... Passiert ist nichts, vielleicht hatte ich aber auch nur Glück.

Die Regelung, dass Klingen bis 6cm ins Handgepäck dürfen, habe ich lieber nicht ausgenutzt. Das war auch gut so, denn den Flughafen auf dem Zwischenstop in Singapur interessiert diese Frankfurter Sonderregel wenig, und da hätte ich die Messer dann wohl abgeben dürfen.

Björn
 
Das hier habe ich eben noch gefunden :

Ich muss gestehen , bei mir nimmt der Grad der Verwirrung eher zu als ab ...

Übersicht Luftfahrtbundesamt/LuftSigG: schrieb:
Bitte beachten: Gemäß des neuen Luftsicherheitsgesetzes
sind jedoch alle Messer und Scheren ab
einer Klingenlänge über 6 cm verboten! Das
Mitführen in den sicherheitskontrollierten Bereich
stellt eine Straftat dar und führt zur Anzeige.
Hier wird ganz klar der Flughafenbereich benannt, und der ist seit zwei Jahren ein kompletter "Hochsicherheitsbereich" :rolleyes: - und wenn man dann sieht, welche Leute die Sicherheitskontrollen durchführen, dann geht man fast kaputt - in Bremen zumindest...

Jürgen &Jürgen:
Die tabellarische Übersicht bezieht sich auf das leidige Luftsicherheitsgesetz, und kann als Spezialgesetz durchaus strenger sein.
Dort wird auch noch mal konkret zwischen Hand- und Reisegepäck unterschieden.
Ollis Link und die zwei von Jürgen beziehen sich auf eine EU VO und die ist "amtlich" - sowas hatten wir vor edit:einem Jahr schonmal, damals hatte BWE danach gefragt. Ich sehe gleich mal nach, wie die hies, EU-VO 2320 war es - gefunden.

Hier in der "neuen Quelle" steht auch, dass diese Sachen (Taschenmesser bis 6cm KL) grundsätzlich beim Check-In im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, aber nicht, dass sie auch mit in die Kabine genommen werden dürfen. Was nach dem Check-In passiert, steht da nicht, dürfte aber klar sein.

Diese Übersicht vom Fraport scheint tatsächlich nicht ganz korrekt zu sein, Hausrecht hin oder her - sie ist irreführend.
Und die 6cm KL beziehen sich auf eben diese speziellen Gegenstände des täglichen Gebrauchs, sie erscheinen auch in den anderen verlinkten Dokumenten, nur anders und eindeutiger aufgelistet und beschrieben.

Man kann da noch so viele neue Quellen finden wie man will, ob das 2/3/4 oder 5cm KL betrifft, Messer in der Tasche in der Flugzeugkabine war einmal - es sei denn man fliegt selbst. Was "neu" dazugekommen ist, sind die schärferen Regelungen für die Flughafenbereiche, und auch da wird es kein Zurück mehr geben, im Gegenteil, das wird sich bald noch weiter verschärfen, auch an kleinen Flughäfen DO/FMO und sogar an Verkehrslandeplätzen.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird ganz klar der Flughafenbereich benannt, ...

Das ist natürlich richtig .

Diese Links habe ich auch nur deshalb ergänzend herangezogen , weil sie mir - gerade aufgrund der dort ebenfalls gemachten Unterscheidung zwischen Reise- und Handgepäck - zusätzlich in die für mich persönlich entscheidende Kerbe zu schlagen scheinen , nämlich die Frage , ob es denn nun tatsächlich generell nicht mehr möglich bzw. erlaubt ist , Messer mit mehr als 6 cm Klingenlänge mit auf Flugreisen zu nehmen ?

Vielleicht kam das falsch rüber , aber ich hatte nie vor , ein Messer im Bordgepäck oder gar on board am Mann zu führen !


Der springende Punkt ist halt , dass die unter diesen Links vom Fraport selbst gegebenen Informationen sowohl den Gepäckinformationen der Fraport-HP als auch meiner kleinen Broschüre hier daheim durchaus zu widersprechen scheinen .

Daher meine Verwirrung ... :confused:


@ All : Vielen Dank für die Anmerkungen und Erläuterungen !


Grüße , Jürgen
 
Kleiner Zusatz :

Habe mir jetzt doch die Zeit genommen und beim Fraport angerufen.

Die nette Dame am Telefon erklärte zunächst spontan , dass es selbstverständlich überhaupt kein Problem sei , Messer über 6 cm Klingenlänge mit dem Hauptgepäck aufzugeben , kam dann aber gewaltig ins Stocken als ich sie auf die HP nebst Broschüre verwies und gab schließlich unumwunden zu , dass diese Informationen allesamt offensichtlich tatsächlich ziemlich widersprüchlich seien .

Aufgrund eines technischen Problems konnte sie die Sache im Moment leider nicht klären , bat mich aber , in 2 Tagen nochmal anzurufen .

Nun ja , zumindest bin ich jetzt nicht mehr der einzige Verwirrte . :irre::hmpf:

Aber vielleicht hat mein Namens-Vetter ja mehr Glück ...


Grüße , Jürgen
 
habe heute morgen bei der zuständigen stelle für flugsicherheit angerufen. nach auskunft des netten herrn wurde mir gesagt das dies auf der hp defintiv FALSCH geschrieben steht !!!!!!!
das sollte schon länger mal geändert werden da sie öfters diese frage bekommen, anscheinend ist der webmaster aber nicht fähig dazu :confused:

was mir aber noch gesagt wurde - das man sogar mit rücksprache der fluggesellschaft messer bei den stewards/essen abgeben kann und diese im flieger transportiert werden - z.b. bei hohem wert :-------))
 
Entschuldigt bitte die Zwischenfrage,
aber wäre es nicht empfehlenswert Messer mit einem gewissem Wert
vorab mittels versichertem Versand an das Ziel zu senden?

Da bestünde zumindest eine Chance auf Entschädigung bei Verlust.


.
 
habe heute morgen bei der zuständigen stelle für flugsicherheit angerufen. nach auskunft des netten herrn wurde mir gesagt das dies auf der hp defintiv FALSCH geschrieben steht !!!!!!!

Halleluja !!! :super:

das sollte schon länger mal geändert werden da sie öfters diese frage bekommen, anscheinend ist der webmaster aber nicht fähig dazu :confused:

Dann sollten sie dem Verantwortlichen für die neuen Broschüren gleich mit in den Allerwertesten treten ....:rolleyes:

Wie gesagt , da wurde extra das Bild eines Küchenmessers eingefügt und dieses , mit dem Text "Messer mit mehr als 6 cm Klingenlänge" versehen , als verboten deklariert !


was mir aber noch gesagt wurde - das man sogar mit rücksprache der fluggesellschaft messer bei den stewards/essen abgeben kann und diese im flieger transportiert werden - z.b. bei hohem wert :-------))

Gut zu wissen .

Dass das früher ging , war mir bewußt , aber mittlerweile weiß man ja manchmal echt nicht mehr so ganz woran man noch glauben darf . :lach:

Grüße , Jürgen
 
Hallo.
Ich binn in den letzten Jahren nicht mehr geflogen, aber schon vorher wurde man je nach Fluggesellschaft unterschiedlich mehr oder weniger komisch angeschaut wenn man ein Taschenmesser dabei hatte.
Die Neuen Regelungen sind doch sowieso nur so eine art Beruhigungspille für die Leute die sich erst garnicht damit befassen.
Wie ist das denn nun mit der Feuerausrüstung die an Bord frei zugänglicgh sein sollte, ist da nun auch keine Axt, Rettungsmesser, Signalpistole mehr drinn?:irre:.
Die Bestimmung mit den Flüssigkeiten ist doch auch einfach nur lächerlich, wenn ich mich an ne Chemievorlesung erinner wo der Proffessor gezeigt hat, was 2mg verschiedener Stoffe mit einem 2mm Stahlblech machen. Also dürfte man nichts mitnehmen was 1/2mg überschreitet, damit das Fluggerät noch eine geringe Möglichkeit hat in einen Stück herunter zu kommen:steirer:(wenn man annimmt das die meisten Bauteile etwas Schwächer und vorallem weniger dehnbar als 2mm Baustahl sind).
Gruß
Geonohl
 
habe heute morgen bei der zuständigen stelle für flugsicherheit angerufen. nach auskunft des netten herrn wurde mir gesagt das dies auf der hp defintiv FALSCH geschrieben steht !!!!!!!
das sollte schon länger mal geändert werden da sie öfters diese frage bekommen, anscheinend ist der webmaster aber nicht fähig dazu :confused:
...

Kleiner Zusatz :

Habe mir jetzt doch die Zeit genommen und beim Fraport angerufen.
...
kam dann aber gewaltig ins Stocken als ich sie auf die HP nebst Broschüre verwies und gab schließlich unumwunden zu , dass diese Informationen allesamt offensichtlich tatsächlich ziemlich widersprüchlich seien .
... bat mich aber , in 2 Tagen nochmal anzurufen .
... Nun ja , zumindest bin ich jetzt nicht mehr der einzige Verwirrte .
Gut gemacht Jürgen(s) :cool:
Jetzt wissen die zumindest schonmal, dass es aufmerksame Mitmenschen gibt, die solche Angaben nicht einfach nur lesen und aufsaugen.
Die Bitte, nochmal in der Sache zurückzurufen, lässt auf Besserung hoffen. Und sie haben jetzt von zwei verschiedenen Leuten diese Frage gestellt bekommen.
Jürgen (S.) - hast Du bei DFS oder bei der örtlichen Flugsicherung angerufen ?

Gruß Andreas
 
Hab ich das jetzt richtig verstanden, ich darf weiterhin ein Messer im Koffer mitnehmen?

Gruss Patrick
 
@luftauge,
ich wurde intern im flughafen verbunden - denke es war die dfs...

@padde,
exakt- messer im reisegepäck sind erlaubt - handgepäck bis 6cm oder eben nach vorheriger absprache mit der fluggesellschaft
 
die aussage war - 6cm klinge - habe da auch nicht weiter nachgefragt. ich persönlich würde eh um jeden stress zu vermeiden überhaupt keines mitnehmen. - ausser eben im koffer..
 
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