Ah so , verstehe - danke .die aussage war - 6cm klinge - habe da auch nicht weiter nachgefragt.
Der Punkt ist halt , wenn die Info aus dem Online -Gepäckberater falsch ist ( und dass sie das ist , wissen wir nun ja ) , dann dürften die anderen Quellen vermutlich korrekt sein , in denen es bei der Erlaubnis ausschließlich um "Taschenmesser" geht .
Ein Perrin Lagriffe o.Ä. Fixed wäre demnach selbst bei nicht einmal 5 cm Klingenlänge nach wie vor nicht erlaubt !
Das sollte man IMHO schon bedenken , bevor man sich eventuell ziemlichen Ärger einhandelt ....
ich persönlich würde eh um jeden stress zu vermeiden überhaupt keines mitnehmen. - ausser eben im koffer..
Sehe und handhabe ich persönlich ganz genauso .
Grüße , Jürgen