Hallo!
Ich interessiere mich für das Spyderco Caspian Salt und hab mich mal durchs recht gelesen. Das Messer ist feststehend und nicht über 12cm lang. Einziges Problem: ein Teil des Klingenrückens ist scharf geschliffen (glaube ich jedenfalls) und in diversen Foren wird behauptet das zweischneidige Klingen (wie etwa dolche) nicht legal zu führen seien, egal welche länge sie haben (genau wie bei einhandmessern). Doch im Recht lese ich nichts hiervon bzw. es wäre im Bezug auf stoßwaffen eine auslegungsfrage. Wonach dann aber wieder gelten würde: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wer hilft?
Danke!
Ich interessiere mich für das Spyderco Caspian Salt und hab mich mal durchs recht gelesen. Das Messer ist feststehend und nicht über 12cm lang. Einziges Problem: ein Teil des Klingenrückens ist scharf geschliffen (glaube ich jedenfalls) und in diversen Foren wird behauptet das zweischneidige Klingen (wie etwa dolche) nicht legal zu führen seien, egal welche länge sie haben (genau wie bei einhandmessern). Doch im Recht lese ich nichts hiervon bzw. es wäre im Bezug auf stoßwaffen eine auslegungsfrage. Wonach dann aber wieder gelten würde: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wer hilft?
Danke!