Führen von Spyderco Caspian Salt

NZHALKO

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Hallo!

Ich interessiere mich für das Spyderco Caspian Salt und hab mich mal durchs recht gelesen. Das Messer ist feststehend und nicht über 12cm lang. Einziges Problem: ein Teil des Klingenrückens ist scharf geschliffen (glaube ich jedenfalls) und in diversen Foren wird behauptet das zweischneidige Klingen (wie etwa dolche) nicht legal zu führen seien, egal welche länge sie haben (genau wie bei einhandmessern). Doch im Recht lese ich nichts hiervon bzw. es wäre im Bezug auf stoßwaffen eine auslegungsfrage. Wonach dann aber wieder gelten würde: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wer hilft?

Danke!
 
Die Suchfunktion hilft, denn die Thematik der deutschen Rechtslage ist ausreichend im Forum ausdiskutiert. Was in anderen Foren steht, steht dort und kann uns egal sein, denn es gilt die dt. Rechtslage ... vermutlich bist aus D, denn ein Österreicher würde die Frage nicht stellen (müssen) :D

Das Caspian Salt ist von der Konstruktion ein Tauchermesser und auch der Hersteller bietet es so feil.
 
Dann sei dazugesagt das es auch deutsche Foren waren. Als welcher Typ das jeweilige Messer im Handel deklariert wird hat außerdem doch nichts mit dem späteren Anwendungsbereich zutun geschweigedenn mit der auslegegung der Rechtslage. Die Suche spukt wenig präzise und gegensprüchliche Informationen aus und ist daher bei einem so speziellen Fall wie beim Caspian Salt (oder zb. auch bei dem CRKT Ringed Razel) nicht gerade eine Hilfe.
 
Die Suche spukt wenig präzise und gegensprüchliche Informationen aus

Genau das ist die Antwort. Eindeutiger wird es nicht. Es sei denn, in einem rechtskräftigen Urteil oder mittels Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde.
 
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