Original geschrieben von HankEr
"Verbotene Waffen
[...] feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)"
Ausnahme für Inhaber eines Jagdscheines und Arbeiter in der Leder- oder Fellverarbeitenden Branche.
... so sieht das im kommenden Waffengesetz aus
Wiegemesser? Ist da der Griff nicht eher parallel statt quer zur KlingeOT: Was ist dan mit Wiegemessern? OT off!
Original geschrieben von HankEr
Wiegemesser? Ist da der Griff nicht eher parallel statt quer zur Klinge
Original geschrieben von Osterguentermann
Ich denke `mal, die haben das mit dem quer zur Klinge verlaufenden Griff genau andersherum gemeint (Stossdolch), sind aber nicht in der Lage, das Gesetz so auszudrücken, wie sie´s gemeint hatten
Original geschrieben von luftauge
Aber die kleine Faust möchte ich sehen, die diesen Griff fest umschliessen kann, der reicht gerade mal für 2 Finger und 0,5 Daumen !
[/B]
Stimmt, habe mir vorhin sowas mal im Geschäft angeschaut. Also quer zur Klinge, aber ob bestimmungsgemäß in der (singular) geschlossenen Fausteigentlich nicht oder...? also bei meinem sind die beiden Griffe eher senkrecht zur Mitte der Klinge...