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die Gerichte ,Ordnunghüter usw tun mir jetzt schon leid
[Mir nicht. Die sollen halt nach oben Stunk machen oder den Mist umsetzen. Kriegen ja Geld und Pension dafür/QUOTE]
Das war auch eher ironisch gemeint,hätte wohl einen Smilie setzen sollen.
Sie Sache ist doch die das man sich ja gar nicht mehr sicher sein kann,ob ich nun mein großes Messer zum Wandern und Outdoor dabeihaben darf,weil die sich ja nicht einig sind.Mal davon abgesehen wer fragt denn nach ,wenn er Campen,Wandern geht ob er dies oder jenes Messer jetzt da verwenden darf?
Und es werden wohl kaum Ordnungshüter und Co abgestellt um zu kontrollieren wer beim Wandern,Outdoor etc,dies oder jenes Messer benutzt.
Nun, man sollte es zum besseren Verständnis auch versuchen, von der Gegenseite aus betrachten:...
,weil die sich ja nicht einig sind...
Nun, man sollte es zum besseren Verständnis auch versuchen, von der Gegenseite aus betrachten:
*Die* ist sich in sofern einig, als dass sie sich im Klaren darüber ist, im Fußvolk Unsicherheit und Uneinigkeit zu verursachen...
Und wenn man erst Keile getrieben hat, ist es einfacher, die Bruchstücke zu bearbeiten...
Nix mit "V" - einfaches Prinzip, nicht den ganzen Brocken bearbeiten, sondern den großen Brocken in viele kleine Bröckchen zerteilen.
Na und? Ich meine nach wie vor, dass das ein anerkannter Zweck ist. Nur ist das, was ich oder Herr Lange meinen, vollkommen irrelevant. Weder ist das Gesetzt in Kraft, noch gibt es irgendwelche Kommentare oder Ausführungsbestimmungen. So lange bleibt alles in dieser Richtung reines Kaffeesatzlesen.Hallo,
für alle, die meinten, daß ein Picknick ein allgemein anerkannter Zweck
zum Führen eines Messers ist, hier ein interessanter Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_lange-650-5822--f101242.html#frage101242
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Gruß
Matthias
Nun, dazu werden sie ja durch die Frage quasi genötigt......
Das sich Politiker unablässig zu ihrer persönlichen Auslegung irgendwelcher noch
nicht existierender Gesetze äußern müssen, muss hier niemanden erschrecken.
Nun, dazu werden sie ja durch die Frage quasi genötigt...![]()
...einem körperbehinderten Mitbürger (fehlen des rechten Armes) für eine Erklärung vorlegen in Bezug auf das Verbot des Führens von Einhandmessern. ..