Hallo zusammen,
ich bringe mal noch etwas mehr Stoff für die Diskussion, was ein Einhandmesser zum Einhandmesser macht:
Aldi-Süd verkauft derzeit Taschenmesser "für Camping, Freizeit, Garten, Werkstatt, Segeln" mit feststellbarer Klinge in verschiedenen Ausführungen. Über die Qualität müssen wir an dieser Stelle nicht viele Worte verlieren. Was mich hingegen erstaunt hat ist der Hinweis auf dem Blister: "Dieses Messer unterliegt nicht den Beschränkungen des Deutschen Waffengesetzes i.d.F. vom 01. April 2008."
Gut, die Messer sind offensichtlich als Zweihand-Folder gedacht; der Nagelhieb ist unübersehbar, aber zumindest mein Testexemplar lässt sich ohne Probleme auch einhändig öffnen.
Lehnt sich der Importeur (als solcher ist "Meister-Werkzeuge Werkzeugfabrik Vertriebsgesellschaft mbH" in Wuppertal angegeben) hier etwas zu weit aus dem Fenster, oder sollte er es geschafft haben, sich Rechtssicherheit zu verschaffen?
Und die interessanteste Frage: Ist Aldi und/oder der Importeur nun schafenersatzpflichtig, wenn ein Gesetzeshüter bei einer Kontrolle sagt: "Lässt sich einhändig öffnen, ist also ein Einhandmesser und ganz böse verboten" und das Messer einzieht?
Grüße
Arcticfox
ich bringe mal noch etwas mehr Stoff für die Diskussion, was ein Einhandmesser zum Einhandmesser macht:
Aldi-Süd verkauft derzeit Taschenmesser "für Camping, Freizeit, Garten, Werkstatt, Segeln" mit feststellbarer Klinge in verschiedenen Ausführungen. Über die Qualität müssen wir an dieser Stelle nicht viele Worte verlieren. Was mich hingegen erstaunt hat ist der Hinweis auf dem Blister: "Dieses Messer unterliegt nicht den Beschränkungen des Deutschen Waffengesetzes i.d.F. vom 01. April 2008."
Gut, die Messer sind offensichtlich als Zweihand-Folder gedacht; der Nagelhieb ist unübersehbar, aber zumindest mein Testexemplar lässt sich ohne Probleme auch einhändig öffnen.
Lehnt sich der Importeur (als solcher ist "Meister-Werkzeuge Werkzeugfabrik Vertriebsgesellschaft mbH" in Wuppertal angegeben) hier etwas zu weit aus dem Fenster, oder sollte er es geschafft haben, sich Rechtssicherheit zu verschaffen?
Und die interessanteste Frage: Ist Aldi und/oder der Importeur nun schafenersatzpflichtig, wenn ein Gesetzeshüter bei einer Kontrolle sagt: "Lässt sich einhändig öffnen, ist also ein Einhandmesser und ganz böse verboten" und das Messer einzieht?
Grüße
Arcticfox