Garantiert gesetzeskonformer Folder von Aldi-Süd?

@pitter,

nur damit ich es richtig verstehe, Aldi bzw. der Lieferant kam auf Dich (bzw. die IMSW) zu, und Du hast für Aldibzw. den Leiferanten die Messer rausgesucht, die als uneingeschränkt führbar verkauft wurden, oder hattest Du in einem anderen Zusammenhang zufällig mit dem gleichen Lieferanten zu tun?
 
Einerseits kann ich die Fragestellung ja verstehen,
Andererseits .....
- erweckt es den Eindruck, als wollte man hier ein als im Grunde völlig überzogenes, nicht zielführendes, hier nicht besonders beliebtes und zugleich schwammiges Gesetz, durch privates Nachhelfen nun dann aber auch so richtig zementieren.
Wer weckt da nun die schlafenden Hunde ?
Will hier wer, das Messer, wie Aldi sie verkauft nun sicher auch verboten werden ?

Wir mögen dieses Gesetz nicht besonders, denn es verhindert sicher nicht gezielte Kriminalität und hindert kriminelle Charaktere nicht daran sie dennoch ( oder nun gerade ) zu tragen und trifft auch jene, die Messer ohne solche Absichten tragen.
Nichts desto trotz, mag so manche dumme agressive Effekthandlung nicht in einer Stecherei ausgeartet sein, weil eben keines da war.
Aber sind wir hier nun Nachhelfer einer doch ungeliebten weil undifferenzierten Politentscheidung ?

Wer also rennt als erster zum Bundesstaatsanwalt und verkündet mit dem Messer in der Hand :
"Die gibts beim Aldi, die sind doch sicher auch verboten - nicht wahr ???"

Wenn man ein schwammiges Gesetz, das sicher den einen oder anderen durch seine Schwammigkeit ungerechtfertigt und dem Belieben eines Beamten unterstellt negativ treffen kann zementieren will, - dann wird das sicher nicht klarer, sondern eher schärfer.
Oder irre ich mich da ?! - wenn ja, wärs ja schön !!!
Aber wenn WIR hier jetzt nen hype wegen Aldimessern starten, dann dient dies sicher nicht unserem Wunsch, Messer unkriminell im Alltag tragen zu dürfen, - als Werkzeug, als Schmuck, als Mämmlichkeitssymbol, als Spleen, zur Arbeit, in der Freizeit ...... oder welchem unkriminellen Zweck auch immer..

Kaum jemand hier denkt ( aufgrund von Hobby oder Beruf ) sehr glücklich an die momentane einschränkende Gesetzgebung, aber es gibt sie.
Nun unsererseits diese auch noch genauer machen zu wollen, als sie ist, bedeutet auf der anderen Seite, das Gesetz enger zu machen.
Sein wir doch - bei allem bestehen des Gesetzes froh, dass es eben etwas dehnbar ist.
Wers gerne genauer hätte, wird im Nachhinein wohl kaum glücklicher sein, wenn er sogar sein SAK nur noch im Safe besitzen darf.

Was Aldi angeht - oder den Hersteller der Bleche mit Griff, - warum da offensiv werden.
Aldi kann von jedem Menschen betreten werden, dort kaufen Beamte, Polizisten, Staatsanwälte, Politiker ( und sogar Grüne ) ein.
Die verhöckern das Zeug also nicht illegal unterm Ladentisch, sondern frei und offen.
Auch wenn ichs nicht rechtlich gesichert weis, aber ich meine, - wenn dort was illegal verkauft wird, dann hat der Händler - besonders bei solcher Deklarierung auch Verantwortung für Ware und Werbung.
Und wenns ganz blöde kommt wärs sogar eine Gewährleistungsfrage - immerhin, ist der Laden verpflichtet die Ware gesetzmäsig und in rechtem Zustand anzubieten.
Ich lass mich gerne schlauer machen, - dies sind halt meine Gedanken zum Thema.
Ausgehend von der Frage - was soll den so eine "Bewustmachung" bringen, - ausser einem neuen verstärkten Aufbacken des Gesetzesentwurfes ? Das würde wohl kaum klarer, vernünftiger und differenzierter werden - sondern nur enger, - das ist nämlich einfacher, als darüber nachzudenken, wo Gebote und welche Verbote angemessen sind.

Und so nebenbei - mit etwas Geschick und der entsprechenden Klingenbreite - brauchts da noch ne Kerbe ?

Machen wirs bitte nicht komplizierter als es eh schon ist.
Dies ist doch ein Forum für Messerliebhaber, - nicht für Gesetzesverengung - denke ich bis jetzt mal so.

Gruss,
R.
 
@pitter,

nur damit ich es richtig verstehe, Aldi bzw. der Lieferant kam auf Dich (bzw. die IMSW) zu, und Du hast für Aldibzw. den Leiferanten die Messer rausgesucht, die als uneingeschränkt führbar verkauft wurden

Ich habe die gestrichen, die entweder Einhandmesser waren, und/oder nach meiner Ansicht recht nahe am Waffencharakter, genau. Ja, die kamen auf mich zu.

Grüße
Pitter
 
...
Wer weckt da nun die schlafenden Hunde ?
"Schlafende Hunde" werden in kleinen Dosierungen hier im Forum schon seit Jahren geweckt, mal von "dieser" Seite, mal von der "anderen" Seite - es will nur niemand wahrhaben, weil es ja nur "persönliche Meinung" ist.

Dass auf unklare Sachlage hin nachgefragt und recherchiert wird, ist m.E. mehr als berechtigt, gerade um unbefangene Kaufinteressenten auf einem *möglicherweise* individuellen Fehler hinzuweisen, über den sie dann selbst entscheiden sollten. Aber selbst das wird hier im Forum abgelehnt und ins lächerliche gezogen.

Ist keine persönliche Ansage an Dich, Radhulbh - ist nur eine Beobachtung hier im Forum :hmpf:

Gruß Andreas
 
Hoi Andreas,

ich nehm das jetzt auch nicht persönlich, - zumal ich auch garnicht irgendwas ins Lächerliche ziehen will.

Nur denke ich manchmal, wenn nun da wer im Forum liesst, dann wird er über manche Ansagen auch so seine Eindrücke bekommen - sowohl über "schlafende Hunde", wie auch übers "ins Lächerliche gezogene".
Da muss man die Sache nicht noch ständig aufwärmen, oder gar aufheizen und vor der Öffentlichkeit komplizierter machen, als sie eh schon ist.

Es wird heute gerne so schnell "verdächtigt".
Wos vor 25 Jahren ganz "normal" war, dass ein Bub seinen Feitel ( Taschenmesser ) eingesteckt hat, ist so ein Bub mit Messer heute schon ein potentieller Gewaltverbrecher - der Arme.

Ich wollte mit dem Beitrag weder die Gesetzeslage pauschal in Frage stellen und auch nicht ins Lächerliche ziehen - daher der Hinweis auf die vermeidbaren "Spontantaten", welche weder geplant, noch im Nachhinein gewollt sind.
Dieses Gesetz ist sicher nicht die gute Lösung oder gar hilfreiche Antwort zum Thema Gewaltbereitschaft, aber es ist eben leider auch nicht ohne jegliche Begründung.
Ebenso wollte ich auch nicht den Inhalt der Überlegung defamieren, - verstehe ich schon.

Nur, ob wir dies hier im Forum immer wieder diskutieren müssen, ob wir da was zum Positiven klären können und ob wir hier durch manche Beiträge solche evtl. "schlafenden Hunde" noch wecken müssen, das ist eben meine Überlegung.

Gruss,
R.
 
@pitter
Das ist in meinen Augen sehr bemerkenswert, Respekt.

@R
Ich verstehe nicht ganz, was du hier beitragen willst, es geht in diesem Thread doch gar nicht darum, ob der $42a sinnvoll ist oder nicht.
Es geht nur darum, was genau mit welcher Werbung verkauft wird, und wie sehr man sich als Kunde auf solch eine Werbeaussage verlassen kann.

off topic: Du hast Dich weiter oben vertippt, "Mämmlichkeitssymbole", wo ist hier der Vertipper...Männlich...oder Memmlich... beides irgendwie passend, das zweite aber ungemein lustiger als das erste ;-)


@polaris
Der Streitwert des Rechtsstreites wäre nicht der Preis des Messers, sondern das wegen einer OWI verhängte Bußgeld, und das dürfte deutlich mehr als 3,99 Euro sein.
 
Nein, es geht nicht darum, ob man sich auf eine Werbeaussage verlassen kann.

Es ging, an dem Beispiel "Aldi - Messer", darum, ob Messer, die als Zweihänder gebaut und deshalb als 42a - konform beworben werden, aber, wie Einhänder bedient werden könnten, Einhänder sind und ob der Verkäufer dafür haftbar sein kann, wenns eine OWI gäbe.
 
Exilant, Du widersprichst Dir, denn die Haftbarkeit hängt mit der Werbeaussage zusammen.

Konkret, wenn die Werbung sagt "kein Einhandmesser", du aber trotzdem Bußgeld zahlen müsstest, weil der Richter sagt "doch Einhandmesser", dann könnte der Händler aufgrund der falschen Werbeaussage haftbar sein, da das Produkt nicht der beim Kauf vereinarten Eigenschaft "kein Einhandmesser" entspricht, und das Gewährleistungsrecht greift. Streitwert wäre das Bußgeld, denn wenn das Messer gemäß der Werbung kein Einhandmesser gewesen wäre, hätte es deswegen auch keine OWI geben können.
 
Kein Widerspruch.

Die Ausgangsfrage war das theoretische Konstrukt, ein Zweihandmesser könnte wegen mangelhafter Bauweise als Einhandmesser angesehen werden.

Für diese Interpretation gibt es keine Grundlage. Wer sich die Begründungen zum §42a durchliest, wird das feststellen.

Deshalb geht mir die Ausgangsfrage so gehörig auf den Sack! Wie man sich nur so anstrengt, die bescheuertsten Interpretationen eines Einhandmessers auszudenken. Ich verweise hier auf meinen ersten Beitrag, ansonsten verliere ich die Fassung.

Doch, einen habe ich noch: Ein Messer, das mit einer Hand zu tragen ist, ist ein Einhandmesser und deshalb unterliegt es dem Führungsverbot des § 42a.
 
Ich verweise hier auf meinen ersten Beitrag, ansonsten verliere ich die Fassung.

Doch, einen habe ich noch: Ein Messer, das mit einer Hand zu tragen ist, ist ein Einhandmesser und deshalb unterliegt es dem Führungsverbot des § 42a.
also jedes Messer... ;)
Hättest Dich besser vorher abregen sollen, so wirft das garantiert wieder neue Fragen nach neuen Widersprüchen auf... :steirer:

Gruß Andreas
 
Das ist schon über ein Jahrzehnt her, da gab es eine Initiative:

"Eine Stunde für Deutschland!" mit der Idee, die Stunde, die man bei der Zeitumstellung im Herbst eigentlich länger schläft, dafür zu nutzen einfach eine Stunde umsonst für Deutschland zu arbeiten. Der Ertrag würde dazu benützt, den Schuldenberg abzutragen.

Es gab viele, die das gemacht hätten.
 
Kein Widerspruch.

Die Ausgangsfrage war das theoretische Konstrukt, ein Zweihandmesser könnte wegen mangelhafter Bauweise als Einhandmesser angesehen werden....


Ähm...Nö...

Und die interessanteste Frage: Ist Aldi und/oder der Importeur nun schafenersatzpflichtig, wenn ein Gesetzeshüter bei einer Kontrolle sagt: "Lässt sich einhändig öffnen, ist also ein Einhandmesser und ganz böse verboten" und das Messer einzieht? ;)....
 
Ich werd aus dem ganzen nicht schlau.
Wenn jedes Messer das sich leicht einhändig öffnen und verriegeln lässt zu den Einhändern im Sinne des Gesätzes gehört, fällt sowohl mein Letherman Wave als auch mein Opinel9 in die Kategorie.
(Opinel Lässt sich wenns eine Zeit lange im Gebrauch war "aus dem Handgelenk öffnen und natürlich mit dem Zeigefinger arretieren. Wave dürfte klar sein)

Eigentlich sind dann damit ja dann so gut wie alle Klappmesser mit Verriegelung betroffen...
 
Ich werd aus dem ganzen nicht schlau.
Wenn jedes Messer das sich leicht einhändig öffnen und verriegeln lässt zu den Einhändern im Sinne des Gesätzes gehört, fällt sowohl mein Letherman Wave als auch mein Opinel9 in die Kategorie.
(Opinel Lässt sich wenns eine Zeit lange im Gebrauch war "aus dem Handgelenk öffnen und natürlich mit dem Zeigefinger arretieren. Wave dürfte klar sein)

Eigentlich sind dann damit ja dann so gut wie alle Klappmesser mit Verriegelung betroffen...

Eigentlich. Eigentlich ist auch der Wille des Gesetzgebers zu beachten. Und der wollte nunmal den sozial adaequaten Gebrauch von Messern nicht einschränken. Eigentlich bekommt man beinahe alles Klappmesser einhändig auf. Eigentlich wird ein Wave von manchen Behörden explizit nicht als Einhandmesser eingestuft - ausnahmsweise mal ein Link zu einem anderen Forum wegen Quellenangabe:

http://www.geoclub.de/viewtopic.php?p=601224#p601224

Justiziariat 4 Polizei Hamburg

"Ihre Anfrage beantwortet das Justiziariat 4 wie folgt:
- Ein Leatherman wird allgemein als Werkzeug definiert, nicht als sogenanntes Einhandmesser. Daher findet der § 42a Abs. 1, Nr 3 keine Anwendung
- Verboten jedoch in den beiden Waffenverbotszonen (Reeperbahn und Hansaplatz)
- „ Allgemein anerkannter Zweck“ : Die Kommentierung sieht das Wandern, Fahrradwandern, Campen, Bergsteigen, Pfadfindertreffen etc. als anerkannten Zweck an."

Ganz uneigentlich ist das aber keine rechtsverbindliche Aussage. Und deshalb gilt die alte Leier, ohne Urteile wissen wir gar nichts genaues nicht ;)

Pitter
 
Wenn jedes Messer das sich leicht einhändig öffnen und verriegeln lässt zu den Einhändern im Sinne des Gesätzes gehört,
Wer hat das denn behauptet? Gibt es eine Durchführungsverordnung, wo das so erklärt ist? Hast Du irgendwo sonst gelesen, dass das so IST?

Nein, wir lesen nur immer, was sich unberufene so alles übers Wochenende, oder vorm Fernseher so ausdenken.

Das ist bei diesem Thema fast so, wie in Goebbels´scher Rethorikschule: Solange Mist zu verbreiten, bis dieser Mist für wahr gehalten wird. Mit dem Unterschied, dass ich hier vorerst keinem Absicht unterstelle.
 
naja, ich zitiere hier frei die aussage eines Polizisten gegenüber einem anderen Forenmember, dem sie deshalb das Messer abgenommen haben. er hatte nur die Daumenpins entfernt.. mal schaun ob ich den Thread nochmal find..
 
naja, ich zitiere hier frei die aussage eines Polizisten gegenüber einem anderen Forenmember, dem sie deshalb das Messer abgenommen haben.

Der letzte Polizist, mit dem ich mich über das Thema unterhalten habe, war der festen Überzeugung, Klappmesser seien verboten. Das ist wahrscheinlich der Bruder von dem, der meint, es gibt eine Radwegbenutzungspflicht.

In Deutschland wird Recht nicht von Polizisten gesprochen. Die sind zuständig für das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, und im Bedarfsfall Vollzugshilfe für Gerichte. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Und zur Klärung der Rechtslage nicht per se berufener, als der Tankstellenpächter von nebenan.

Pitter
 
In Deutschland wird Recht nicht von Polizisten gesprochen. Die sind zuständig für das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, und im Bedarfsfall Vollzugshilfe für Gerichte. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Und zur Klärung der Rechtslage nicht per se berufener, als der Tankstellenpächter von nebenan.

Pitter

ganz kurze frage hierzu: welche möglichkeiten gibt es denn aktuell sofort (!) mit einem RA o.ä. in verbindung zu treten, der auch wiederum sofort (!) irgendwas in die wege leiten kann?? ganz dunkel hab ich in meinem gehirn eine erinnerung ,die (allerdings gings da um etwas andres, ich glaub strafrecht) in der richtung ist, daß man in solchen fällen - ordnungshüter unterstellt irgendetwas und wie verhindert man selbiges - irgendwie sofortigen rechtsbeistand bekommt.

danke falls ein kurzer tip möglich wäre.
 
ganz kurze frage hierzu: welche möglichkeiten gibt es denn aktuell sofort (!) mit einem RA o.ä. in verbindung zu treten, der auch wiederum sofort (!) irgendwas in die wege leiten kann??

? Um was genau gehts und was soll der in die Wege leiten? Sofort mit einem RA in Verbindung treten geht ganz einfach, musst nur anrufen. Ganz aktuell und sofort hilft die Anwalts Hotline.

Aber ausser wenn aktuell eine Durchsuchung ansteht oder ich gerade in eine Zelle gesperrt werden, wüsste ich nicht, warum ich sofort einen Anwalt rufen soll. Ohne, dass der die Akten auf den Tisch hat, kann der auch nichts machen. Üblicherweise.

Pitter
 
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