Garantiert gesetzeskonformer Folder von Aldi-Süd?

Die Polizeigewerkschaft hat ein Plakat herausgegeben auf dem explizit ein Leatherman mit Einhandbedienung als Gegenstand der dem Führverbot unterliegt aufgeführt wird.
Den Text dazu konnte ich mir nicht ganz merken. Aber das Bild zeigt das Tool mit aufgeklappter Klinge und darunter steht dann etwas von Spyderhole.

Nicht daß ich einer Gewerkschaft eine rechtsgültige Antwort zutraue, aber das Plakat soll ein Leitfaden für die Polizisten draussen sein...

Gesehen gestern im Frankfurter Kriminalmuseum. Ansonsten sehr sehenswert. Auch mit Blick auf Messer.

Leider hatte man dort kein Plakat für mich übrig. Das gibt es aber wohl bei der Gewerkschaft der Polizei.
 
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? Um was genau gehts und was soll der in die Wege leiten? Sofort mit einem RA in Verbindung treten geht ganz einfach, musst nur anrufen. Ganz aktuell und sofort hilft die Anwalts Hotline.

Aber ausser wenn aktuell eine Durchsuchung ansteht oder ich gerade in eine Zelle gesperrt werden, wüsste ich nicht, warum ich sofort einen Anwalt rufen soll. Ohne, dass der die Akten auf den Tisch hat, kann der auch nichts machen. Üblicherweise.

Pitter

pitter: du siehst ja, daß bei dem thema hier, keine rechtssicherheit zu erwarten ist und eigentlich immer von einziehung auszugehen ist. deshalb nehme ich normalerweise keine teuren messer merh mit.
falls aber doch, wäre es gut im ernstfalle ne nummer parat zu haben, wo man wenigstens im ansatz versuchen kann noch etwas zu klären. vielleicht läßt sich ja ein polizist von einem anwalt was erklären (?? ich weiß es wirklich nicht...)
fakt ist, daß es auf jeden fall auf dei konkrete situation vor ort ankommt. möglich ist scheinbar alles und es ist imho sinnlos, sich durch irgendwelche maßnahmen auf der sicheren seite zu wähnen....
 
... eigentlich immer von einziehung auszugehen ist. ....

Nein, "feuervogel69"!

Vor einer "Einziehung" müßte das Messer zunächst beschlagnahmt oder sichergestellt werden und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem rechtskräftigen Bescheid erfolgt sein.

Ich führe aus Prinzip weiterhin in der Öffntlichkeit (mindestens ein) Messer. Und ich habe an meinem Personalausweis einen Ausdruck des kompletten § 42 a WaffG (nicht nur den von Politikern und Medien veröffentlichten Absatz 1 !). Den Ausdruck würde ich "im Ernstfall" bei Unkenntnis der "gegnerischen Seite" präsentieren und dann durchaus einer Sicherstellung zustimmen: mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ich für mein Führen ein berechtigtes Interesse in Anspruch nehme.
Einen Rechtsanwalt wäre mir in der Situation ganz sicher nicht von Hilfe.

Grüße
cut
 
cut: sorry, ich meine natürlich die beschlagnahmung.... also genau den moment, wo jedes mittel recht ist, die gedankengänge des beschlagnahmers soweit zu beinflussen, daß er nochmal 2 schritte weiterdenkt und sich das gesetz auf der zunge zergehen läßt.

obs hilft? k.a. erfahrungsgemäß steigt die "anhörungswilligkeit" der beschlagnahmenden person mit dem status des "argumentevortragenden" (es sei denn, derjenige hat dieses "jetzt erst recht, ich lass mir von niemand etwas sagen-syndrom).

dass dumme ist ja, das mir die 84% (wert grob geschätzt) normal denkenden polizisten nix nützen, wenn ich im ernstfall dann an einen gerate, der.... ;-)
 
obs hilft? k.a. erfahrungsgemäß steigt die "anhörungswilligkeit" der beschlagnahmenden person mit dem status des "argumentevortragenden" (es sei denn, derjenige hat dieses "jetzt erst recht, ich lass mir von niemand etwas sagen-syndrom).

Nein. In 99% der Fälle nicht. Und das ist auch gut so - wär schlimm, wenn sich ein Polizist nach dem richtet, was ihm ein Anwalt am Telefon erzählt. Denn wie will er wissen, ob der Anwalt recht hat. Das weiss ja meistens nichtmal der Anwalt selbst. Ausserdem wird sich ein Anwalt hüten, ohne genaue Kenntnis der Sachlage, den dicken Max zu markieren. Falls doch, such Dir gleich nen anderen ;)

Das WaffG kann man sicher mitnehmen, kann helfen, oder auch nicht. Aber wenn das Messer weg ist, ists weg. Und machen kann man da nur hinterher was.

Pitter
 
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