gelöscht

Mein Messer ist keine Waffe, damit kann es auch keine verbotene Waffe sein, eventuell ein verbotener Gegenstand.
Das ist leider gefährlich falsch. Wenn Dein Messer nämlich ein Faustmesser im Sinne des WaffG ist, dann ist es per definitionem auch eine Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG.

Und dies wiederum hängt letztlich in der Tat ganz alleine von der Bauform ab.:


"2. Tragbare Gegenstände im Sinne des §1 Abs.2 Nr.2 Buchstabe b sind

2.1 Messer,
[...]
2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust
geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)
," (Quelle: Anlage 1, Unterabschnitt 2, WaffG)

Darüber hinaus gehören Faustmesser als solche automatisch zu den verbotenen Waffen (vgl.: Anlage 2, Abschnitt 1, Punkt 1.4.2, WaffG)

Wo die Klinge genau aus dem Griff ragt oder ob sie zu diesem gar exakt in einem 90° Winkel steht, ist für all das ebenso irrelevant wie die u.U. gut gemeinte Intention von Hersteller und Benutzer...



Grüße
Jürgen

PS: Der bloße Besitz solcher verbotenen Waffen ist eine Straftat! ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte ich gewusst das hier so eine Diskussion drum entsteht ob das Teil ein illegales Faustmesser ist oder nicht, hätte ich wahrscheinlich was anderes gepostet..

Warum?

Das Messer als Küchenwerkzeug ist weder illegal noch eine Waffe.
Solch ein durchwachsenes Feedback finde ich eher interessant als nervig. So hast Du doch neben den automatisch aufpoppenden, sehr subjektiven Rechtseinschätzungen doch auch etwas Anerkennung zum Design bekommen.

Übrigens kenne ich bei speziellen Messern für die Isolier- bzw. Baubranche interessante Griffe, die sich stufenlos bis zu etwa 100 Grad quer zur Klinge verstellen lassen. Das könnte auch eine Lösung für Handicap - Köche sein.
 
Irgendwie hast Du da ein Verständnisproblem ...
Das hat NICHTS mit eigenem Grundstück, berechtigtem Interesse, Führen (Bereithalten zum unmittelbaren Zugriff), etc zu tun.
Da sind Ordnungswidrigkeiten, bei denen die zuständigen Behörden einen weiten Ermessensspielraum haben, der dazu führen könnte, dass Du als netter Kerl mit guten Absichten ja nichts Böses gewollt hast und man deshalb von einem Bußgeld absieht.
2.Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1Messer,...
2.1.3mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
sind verbotene Gegenstände.
Das bedeutet im Klartext, dass allein der Besitz eine Straftat darstellt. Das führt ohne jeden Ermessensspielraum zu einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Für Dich, der Du freundlicherweise das Beweismaterial öffentlich zur Verfügung stellst und für den Beschenkten, denn Unwissenheit führt nicht zu Straflosigkeit.

Ich lösche jetzt mal das Foto in meinem Post und geh dann gedanklich mit Marc ein Bier trinken ...
 
"Bosch inc. said:
Hätte ich gewusst das hier so eine Diskussion drum entsteht ob das Teil ein illegales Faustmesser ist oder nicht, hätte ich wahrscheinlich was anderes gepostet.. "

Ich finde es sehr schade, dass Du Deine Beiträge gelöscht hast. Unabhängig von Deinem durchaus sinnvollen und gutem Werk finde ich die kritische Auseiandersetzung damit wichtig. Das muss man halt aushalten, ist ja nicht persönlich gemeint, da Du ja nichts vorsätzlich getan hast. So lernen andere draus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Bosch inc. : Du brauchst Dich nicht zu grämen, und auch brauchst Du nicht verschnupft zu sein. Ich glaube, ein bisschen war ich daran schuld, dass die Rechtsfragen aufkamen.
Aber: Du hast einen anerkannt guten Entwurf für einen ebenso anerkannt guten Zweck gemacht, das haben alle so gesehen.
Ich wollte nur auf die Gefahr hinweisen, die das so mit sich bringen kann. Das Thema Messer ist in der Politik angekommen und negativ befrachtet. Den Unsinn mancher Regelungen kann man bei solchen Diskussionen sehr deutlich erfahren..

Das Problem ist, dass Du unter Umständen nicht der umsichtige Mensch bist, der etwas intelligentes für seine behinderten Mitmenschen getan hat, sondern der, der immer mit Faustmessern herummacht. Überspitzt formuliert.

Aber, und das wurde auch von beagleboy angeführt: Mit solchen Messern ist der UMGANG verboten, also Besitz, Erwerb, Anwendung, Führen. Und es ist eine Straftat. Nichts, was man so leicht abtun kann.
Du hast ja auch gute Argumente dafür gebracht, dass es keine Waffe ist. Das ist aber vor dem Gesetz egal. Und auf Einsicht hoffen, wenn jemand schlechten Willens ist, ist nicht gut, sondern bringt Dich in Verdacht.
Alle Argumente wurden ja auch vorgebracht, und es hat nichts mit Rechthaberei zu tun. Du hast dann mit Vernunft dagegen argumentiert, aber leider am Gesetzestext vorbei.
Es ist jammerschade, wenn jemand engagiert Problemlösungen entwickelt, und dann an Paragraphenreiterei scheitert.

Aber, wie Du schreibst, das Internet ist mit Anwälten gepflastert wie die Hölle, oder das wahre Leben. Es ist kein rechtsfreier Raum, und ich an Deiner Stelle wäre froh, dass man sich doch im Laufe von fast 30 Posts richtig Mühe mit Klarstellungen gegeben hat.

Gut finde ich, dass Du ein zweites Thema aufgemacht hast.
Ich hoffe, da finden sich die von Dir eingeforderten konstruktiven Vorschläge. Technische, meine ich.
Die Beiträge hier waren keineswegs destruktiv, jedenfalls habe ich das nicht so empfungen.
Kopf hoch! War alles in Allem ein guter Ansatz.
 
Meine Frustration gilt eher dem Rechtsystem als den Forenmitgliedern, wer in Deutschland furzt muss damit rechnen Paragraphen verlesen zu bekommen.
Ich baue halt Küchenmesser, und entschieden keine Waffen.
Wenn mir wer einen Vorschlag macht wie ich das abändern muss, damit es rechtskonform ist, dann nehm ich den gerne an.
Aber als Waffenrechtslaie bringen mir durch den Raum geworfene Paragraphen so viel wie Goethe einer Ziege.
 
Hi Bosch,
aus meiner Sicht besteht kein Grund, frustriert zu sein. Ich bin kein Rechtsgelehrter, habe aber sehr lange als Medizinprodukteberater gearbeitet. Die "Gegenstände", die du im Sinn hast, sind tausendfach allerorten im Einsatz. Sie ermöglichen Hemiplegikern oder Tetraplegikern, sowie weiteren beeinträchtigten Menschen, ihre Grundbedürfnisse eigenständig zu realisieren. Hier: Zubereiten einer Mahlzeit. Und weiter könnte man spinnen, Vermeidung einer höheren Pflegestufe, Recht auf selbst bestimmtes Leben. Würde des Menschen ist unantastbar.
Wie du an anderer Stelle verlinkt hast, gibt es sowas in vielen Shops oder auch als Katalogware. So what! Das ist erstmal nichts, weil das Zeug meistens aus Schweden kommt. Weiß nicht, wie da die Gesetzeslage ist. Auf alle Fälle ist sie behindertenfreundlich! 😉
Meine Gedanken gehen dahin, ob es verhältnismäßig ist, einem beeinträchtigten Menschen der Lebensqualität zu berauben? Das wäre verfassungswidrige Diskriminierung. Unsere Verfassung ist höchstes Recht! Das sollte doch über dem anderen Gedöns stehen. (BWaffG).
Ich würde mich freuen wenn @polaris1977 sich dazu mal kurz äußern könnte. Ich schätze seine Kenntnis in juristischen Fragen. (y)
rocco26
 
Wenn mir wer einen Vorschlag macht wie ich das abändern muss, damit es rechtskonform ist, dann nehm ich den gerne an.

Das ist einfach: Baue kein "Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)".
 
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