Das ist leider gefährlich falsch. Wenn Dein Messer nämlich ein Faustmesser im Sinne des WaffG ist, dann ist es per definitionem auch eine Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG.Mein Messer ist keine Waffe, damit kann es auch keine verbotene Waffe sein, eventuell ein verbotener Gegenstand.
Und dies wiederum hängt letztlich in der Tat ganz alleine von der Bauform ab.:
"2. Tragbare Gegenstände im Sinne des §1 Abs.2 Nr.2 Buchstabe b sind
2.1 Messer,
[...]
2.1.3 mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust
geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)," (Quelle: Anlage 1, Unterabschnitt 2, WaffG)
Darüber hinaus gehören Faustmesser als solche automatisch zu den verbotenen Waffen (vgl.: Anlage 2, Abschnitt 1, Punkt 1.4.2, WaffG)
Wo die Klinge genau aus dem Griff ragt oder ob sie zu diesem gar exakt in einem 90° Winkel steht, ist für all das ebenso irrelevant wie die u.U. gut gemeinte Intention von Hersteller und Benutzer...
Grüße
Jürgen
PS: Der bloße Besitz solcher verbotenen Waffen ist eine Straftat! ...
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