WalterH
Mitglied
- Beiträge
- 2.867
Das Thema "Wie kriege ich mein Geld" bzw "gerichtliches Mahnverfahren" waren hier ja schon öfter Thema. Und weil ich es gerade bis zum bitteren Ende hinter mich gebracht habe, dachte ich, ich mach mal eine kurze Aufstellung, wie das alles vor sich geht...
Auf Wikipedia ist das auch sehr gut erklärt.
-Walter
Auf Wikipedia ist das auch sehr gut erklärt.
- Ihr schreibt eine Rechnung, der Kunde zahlt nicht.
- Ihr schreibt eine erste Mahnung, der Kunde zahlt immer noch nicht
- Ihr schreibt (evtl.) auch noch eine zweite Mahnung mit Androhung des Mahnverfahrens, der Kunde zahlt aber immer noch nicht.
- Ihr eröffnet online ein Mahnverfahren: Auf der gemeinsamen Webseite der Mahngerichte in DE ist der Link zum Online Mahnantrag. Der ist recht schnell ausgefüllt.
Der Schuldner bekommt dann einen Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht (in Bayern ist das Coburg). Das geht recht schnell, nur ein paar Tage Bearbeitungszeit. Dabei prüft das Gericht nicht, ob die Forderung zurecht besteht. Das Gericht prüft nur die formale Richtigkeit des Antrags. Der Spass kostet bis dahin je nach Höhe der Forderung ca. 20-30 Euro.
Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner dann 2 Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen.
- Widerspricht der Schuldner nicht (und die Rechnung ist immer noch nicht beglichen), könnt ihr beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid einreichen. Mit dem darauf erlassenen Bescheid könnt ihr dann vollstrecken lassen.
- Widerspricht der Schuldner (war bei mir so), geht das Ganze ans zuständige Amtsgericht. Spätestens hier solltet ihr euch einen Anwalt besorgen!
- Das Amtsgericht fordert euch auf, eine Klageschrift bzw Anspruchsbegründung einzureichen.
- Nimmt der Schuldner dazu Stellung, wird ein Verfahren eröffnet.
- Nimmt er innerhalb von 2 Wochen keine Stellung dazu (war bei mir so), ergeht automatisch ein Versäumnisurteil, das auch "vorläufig vollstreckbar" ist. D.h., ihr könnt eure Forderung vollstrecken lassen. Sollte der Schuldner dem Urteil widersprechen und bekommt in nächster Instanz recht, muss er sich das Geld wieder von euch holen.
- Einige Zeit später bekommt ihr bzw euer Anwalt noch einmal Post vom Amtsgericht: Darin ist der Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts (sollten je nach Forderung zwischen 120 und 200 Euro Gerichtskosten plus Anwaltskosten sein. Wenn ein Verfahren eröffnet wird, sind die Kosten nat. höher!). Dieser Beschluss ist vollstreckbar, d.h., sollte euer Schuldner die Gerichtskosten nicht zahlen wollen, könnt ihr den Gerichtsvollzieher rufen. An der Stelle bin ich gerade.
-Walter