Gerichtliches Mahnverfahren - Vorgang

WalterH

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Das Thema "Wie kriege ich mein Geld" bzw "gerichtliches Mahnverfahren" waren hier ja schon öfter Thema. Und weil ich es gerade bis zum bitteren Ende hinter mich gebracht habe, dachte ich, ich mach mal eine kurze Aufstellung, wie das alles vor sich geht... ;)

Auf Wikipedia ist das auch sehr gut erklärt.

  • Ihr schreibt eine Rechnung, der Kunde zahlt nicht.
  • Ihr schreibt eine erste Mahnung, der Kunde zahlt immer noch nicht
  • Ihr schreibt (evtl.) auch noch eine zweite Mahnung mit Androhung des Mahnverfahrens, der Kunde zahlt aber immer noch nicht.
  • Ihr eröffnet online ein Mahnverfahren: Auf der gemeinsamen Webseite der Mahngerichte in DE ist der Link zum Online Mahnantrag. Der ist recht schnell ausgefüllt.

    Der Schuldner bekommt dann einen Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht (in Bayern ist das Coburg). Das geht recht schnell, nur ein paar Tage Bearbeitungszeit. Dabei prüft das Gericht nicht, ob die Forderung zurecht besteht. Das Gericht prüft nur die formale Richtigkeit des Antrags. Der Spass kostet bis dahin je nach Höhe der Forderung ca. 20-30 Euro.

    Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner dann 2 Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen.
  • Widerspricht der Schuldner nicht (und die Rechnung ist immer noch nicht beglichen), könnt ihr beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid einreichen. Mit dem darauf erlassenen Bescheid könnt ihr dann vollstrecken lassen.
  • Widerspricht der Schuldner (war bei mir so), geht das Ganze ans zuständige Amtsgericht. Spätestens hier solltet ihr euch einen Anwalt besorgen!
  • Das Amtsgericht fordert euch auf, eine Klageschrift bzw Anspruchsbegründung einzureichen.
  • Nimmt der Schuldner dazu Stellung, wird ein Verfahren eröffnet.
  • Nimmt er innerhalb von 2 Wochen keine Stellung dazu (war bei mir so), ergeht automatisch ein Versäumnisurteil, das auch "vorläufig vollstreckbar" ist. D.h., ihr könnt eure Forderung vollstrecken lassen. Sollte der Schuldner dem Urteil widersprechen und bekommt in nächster Instanz recht, muss er sich das Geld wieder von euch holen.
  • Einige Zeit später bekommt ihr bzw euer Anwalt noch einmal Post vom Amtsgericht: Darin ist der Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts (sollten je nach Forderung zwischen 120 und 200 Euro Gerichtskosten plus Anwaltskosten sein. Wenn ein Verfahren eröffnet wird, sind die Kosten nat. höher!). Dieser Beschluss ist vollstreckbar, d.h., sollte euer Schuldner die Gerichtskosten nicht zahlen wollen, könnt ihr den Gerichtsvollzieher rufen. An der Stelle bin ich gerade. ;)
Hilft vielleicht dem einen oder anderen...

-Walter
 
Danke Walter für diesen Beitrag.:super:
Ich möchte noch etwas aus meiner Erfahrung hinzufügen:
Es gibt auch Anwaltsanzleien die sich auf Onlinemahnverfahren spezialisiert haben. Es funktionier auch sehr gut aus dem Ausland , also als Österreicher , Schwede u.s.w könnt Ihr auch ganz einfach ein Mahnverfahren starten und es ist wirklich auch über die Kanzlei nicht teuer , die Preise kann man sich auf den Homepages der Kanzleien oft nachsehen.
Sollte der Schuldner vor dem Geschäft mit Euch schon die eidestattliche Versicherung abgeliefert haben könnt Ihr einen Strafantrag wegen Verdacht auf Betrug stellen .
Mein Rat und meine Bitte : zieht es durch damit solche Menschen gestoppt werden.
 
@Walter: Heißt das, dass die du die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts erst einmal vorlegen musst und sie dir dann wieder vom Schuldner per Gerichtsvollzieher holen kannst ?
 
@Walter: Heißt das, dass die du die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts erst einmal vorlegen musst und sie dir dann wieder vom Schuldner per Gerichtsvollzieher holen kannst ?
Die Kosten für das Mahnverfahren (ca. 30 Euro) musst Du vorstrecken. Das Mahngericht wird erst nach Zahlungseingang tätig.

Beim Rest kommt es darauf an, wie schnell der Anwalt seine Rechnung stellt. In meinem Fall habe ich noch keine Rechnung des Anwalts erhalten, kann die Gerichtskosten inzwischen aber vollstrecken lassen. Da kann man nicht von "vorlegen" sprechen, das ist unabhängig voneinander.

Da ich ein netter Mensch bin, habe ich dem Schuldner jetzt aber erst einen freundlichen Brief geschrieben und eine Kopie des Beschlusses beigefügt. Mal sehen... ;)

-Walter
 
Um sich den ganzen Aufwand nach Möglichkeit zu ersparen sollte man m.E. auf der Rechnung bereits das Datum der Fälligkeit klar benennen und den Schuldner in der Mahnung mitteilen, dass man ihn zum Fälligkeitsdatum in Verzug setzt und ab diesem Datum 8% Verzugszinsen fordert (gegenüber Privaten nur 5%).
Im Rahmen der Ankündigung eines Mahnverfahrens, sollte man auch immer nochmals hervorheben dass man alle dadurch entstehenden Kosten geltend machen wird. Keine Ahnung ob das rechtlich unbedingt notwendig ist, aber auch das kann m.E. einfach helfen Druck aufzubauen, um sich das Mahnverfahren vielleicht doch noch sparen zu können.
Bisher konnte ich so noch jeden vorher zur Besinnung bringen.

Eine zweite Mahnung würde ich persönlich nie schreiben, aber das kann jeder halten wie er mag.

Ich finde hier ist das Mahnen (Gesamter Vorgang) auch ganz gut erklärt: http://www.akademie.de/wissen/richtig-mahnen

Na dann viel Glück, dass es auch noch etwas zu holen gibt Walter. :)

Gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich trägt man das volle Kostenrisiko bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung. Der Zinssatz richtet sich nach 288 BGBG und liegt bei fünf bzw. acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, d.h. noch etwas höher , auch wenn dieser gerade mit 0,12 % sehr bescheiden ist.
 
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