guardfather

kababear

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hab mir vor einiger zeit n paladin-press büchle gekauft und darin nen...hmmm...stift mit seeehr harter mine gesehen :D. das ding nennt sich guardfather und konnte über einen hebel/drücker k.a. einen dorn aus gehärtetem stahl OTF herausspringen lassen. ist sowas in D verboten?:confused: (es hat keinen durchgehenden klingenrücken...allerdings auch keine schneide (=>eben ein OTF-stahldorn))
im grunde müsste es ja unter die rubrik stosswaffe fallen, und da es nebenbei einen stift nachahmt erst recht verboten sein...
dann das jemand bestätigen?
kaba

p.s.: das ding wurde in den 70-80er jahren in ammiland hergestellt...
 
Jo dürfte sicher verboten sein, da es ja einen alltägliche Gegenstand vortäuscht, aber als Waffe zu gebrauchen ist.
 
ne das ding isses net... war dessen vorgänger. beim guardfather konntest du de spike über den "clip" auslösen und es war kein "widerhaken" (is vermutlich die arretierung im geschlossenen zustand) drin...
 
100 % verboten : "Looks like a pen, stings like a bee" wie Muhamed Ali (vieleicht) gesagt hätte ;)
 
Gar keine Frage, daß dieses nette Spielzeug verboten ist.
'Alles was Spaß macht hat einen Nachteil: es ist entweder unmoralisch, illegal oder macht dick.'
 
Da hilft nur eins: Der gute Parker!:irre:
für die meisten Zwecke reicht der auch, am schlimmsten: Auch für Steuererklärungen:haemisch:
 
Das ist doch eindeutig eine Reißnadel!

Oder ein Schäkelöffner!

Oder ein Taschenwetzstahl!

Solange der Staatsanwalt nicht ins Internet guckt gibts da doch viele möglichkeiten.
Sowas ist doch nirgendwo definiert.

Wenn du keinen damit Angreifst und es auch nicht auf die nächste Demo oder ins Flugzeug schleppst kann dir meiner (unqualifizierten) Meinung nach keiner was vorwefen.

Ärger kriegst du höchstens dann wenn du es Einsetzt. Aber da du das ja sowieso nur im Notfall tust ist das ja auch egal.
Not kennt kein Gebot!

Zorro
 
naja n unterschied wirds schon machen, ob ich in einer notwehrsitouation den angreifer mit nem CRKT verletze oder mit sonem teil...
der staatsanwalt wird sich auch nicht auf die geschichte vonwegen werkzeug einlassen glaub ich :( wär aber trotzdem n nettes spielzeug, aber ich kanns mir ja auch selber basteln, anstatt $60 dafür zu blechen (natürlich nur wenns legal ist)...

@caerbhallain: den spruch musste mir net erst noch sagen :( den kenn ich leider zu genüge, nur das bei mir noch hinzukommt, dass alle meser, die ich schön finde -und die legal sind- schweineteuer sind :mad:

kaba
 
:D also ich weiss ja net was du darunter verstehst, aber cih denke, dass es doch wenig gesundheitsförderlich ist, fast 9cm stahl in den körper zu bekommen...
 
Woh wahr, wohl wahr! :)

Da fällt mir ein, ich habe noch irgendwo einen Phasenprüfer mit einer ca. 1cm langen Springklinge rumliegen. Der einzige, der nicht die Hemdtaschen kaputtmacht!
 
na also wirklich... wenn du damit n semmel aufschneidest wirst du doch wegen angriffs mit einer seeeeeeeeehr tödlichen waffe eingelocht :D
 
ich meinte ja auch die riesige klinge :D
aber n paar der phasenprüfer, dei mir untergekommen sind, konnten auch unangenehm sein...
 
also bitte!!

das ist nie und nimmer eine waffe, sondern:
1.) eine ANREIßNADEL für schlosser und metallbauer, natürlich im
praktischen taschenformat.

2.) ein kleiner GRILLSPIEß, fürs plötzliche bar-b-q.

3.) ein klappbarer HINWEISPFEIL für overhead-projektionen.

4.) ein ZAHNSTOCHER, mit dem man auch die hinteren zähne erreicht.


ein tolles kleines universalgerät.

:D :D
 
Der Bestimmungscharakter wird im Zweifelsfall wohl auch schon einmal gerne vom Namen des Teils abgeleitet. Und da würde sicher "Grill-Pocketsupertool" besser ankommen als "Guardfather" :argw:
 
Zitat WaffG:

"§ 37. Verbotene Gegenstände. (§1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:

(...)

4. Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind."

Kommentar: Der Verbotsparagraf ist in dem Punkt klar, und er trifft auch eindeutig zu, weil der Name des fraglichen Geräts eindeutig eine Waffe impliziert und nicht ein Werkzeug! Hier nutzt es nichts, mit seitens der Behörden als fadenscheinig erachteten Begründungen herumzuhubern. Man hüte sich davor, derlei via Web aus Ami-Amerika zu bestellen. Die Yankees werden cool kassieren, abschicken und so ihren Teil des Vertrages erfüllen. Dass das Teil dann am deutschen Zoll hängen bleiben und konfisziert werden wird, ist den Amis schnurz, weil ihnen das deutsche WaffG tutto completto an der Kimme vorbeigeht. Der deutsche Zoll aber hält sich vorschriftsgemäß an den Auftraggeber, wie ich es im Zuge eines VISIER-SPECIALS auch schon mal leidvoll erfahren musste (da ging es um ein Messer mit Elfenbeinschalen, für welche der blaue Schein von der CITES fehlte). Und: Man glaube nicht, dass die gründlichen Matthäus-Jünger so einen "Klein-Sch**ss" bei der Einfuhr übersehen würden. Seitdem das Schengener Abkommen in Kraft ist und die EG-internen Grenzen weggefallen sind, stürzen sich die Zöllner auf alles, was von außerhalb der EG kommt.

Es steht auf einem anderen Blatt Papier, inwieweit es sich bei einem solchen Verbot um Unfug handelt oder nicht. Fakt ist, dass Deutschlands Richter und Staatsanwälte bei Vergehen gegen dieses Element aus dem Gewaltmonopol der Bürokratie schlichtweg rot sehen.

MR
 
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