Radhulbh
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Im Grunde ist solch ein Verhalten Diebstahl.
Jemandem einen Gegenstand nehmen - unter welchem Vorwand auch immer und ihn dann einer dritten Person für Geld anbieten - das ist Hehlerei.
Sind Personen zu jung, gilt der Gegenstand bis zur Volljährigkeit verwahrt.
Ist er am falschen Ort aufgetaucht, muss er dem Eigentümer auf der Wache wieder ausgehändigt werden, denn der Gegenstand ist - trotz falschem "Transport" immer noch Eigentum des Trägers, und nicht automatisch des Staates.
Ist der Gegenstand verboten, - dann ist er für jede Person verboten, - auch für den Polizisten, der sich so schnell mal "im Auftrag" ein flottes Messercher "besorgen" kann.
Man besehe nur den Umstand massenweise verschwundener Artikel auf Flughäfen.
Was da einkassiert wird - ist weg - gestohlen!
Ralf.
Jemandem einen Gegenstand nehmen - unter welchem Vorwand auch immer und ihn dann einer dritten Person für Geld anbieten - das ist Hehlerei.
Sind Personen zu jung, gilt der Gegenstand bis zur Volljährigkeit verwahrt.
Ist er am falschen Ort aufgetaucht, muss er dem Eigentümer auf der Wache wieder ausgehändigt werden, denn der Gegenstand ist - trotz falschem "Transport" immer noch Eigentum des Trägers, und nicht automatisch des Staates.
Ist der Gegenstand verboten, - dann ist er für jede Person verboten, - auch für den Polizisten, der sich so schnell mal "im Auftrag" ein flottes Messercher "besorgen" kann.
Man besehe nur den Umstand massenweise verschwundener Artikel auf Flughäfen.
Was da einkassiert wird - ist weg - gestohlen!
Ralf.