polaris1977
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Auch wenn die Rechtslage und das private Hausrecht des
Veranstalters den Handel mit Waffen (um die es sich ja laut adyx eh nicht handelte) auf solchen Veranstaltungen begrenzen, rechtfertigt das noch längst nicht eine pauschale Beschlagnahme durch einen Vollzugsbediensteten. Die Dame durfte die betreffenden Messer besitzen und zumindest 2 davon auch führen, das dritte ggf. auch, wenn dieses einem allg. anerkannten Zweck diente. Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhälnismäßigkeit der Anwendung hoheitlicher Gewalt wäre die Beschlagnahme daher offenbar nicht nötig gewesen, da eine schlichte Anordnung, den Verkauf einzustellen, ausgereicht hätte. Anzeichen für eine besondere Unzuverlässigkeit waren nicht erkennbar, im Gegensatz sogar kooperatives Verhalten. Zumindest müßte die konkrete Notwendigkeit dargelegt werden können.
Noch ist die BRD ein Rechtsstaat, auch wenn es dem Wolfgang nicht paßt.
Tipp @ Michael L.:
Erst genau lesen, dann verstehen, dann denken, dann schreiben. Grade, wenn es um eine der kompliziertesten deutschen Regelungsmaterien geht.
Veranstalters den Handel mit Waffen (um die es sich ja laut adyx eh nicht handelte) auf solchen Veranstaltungen begrenzen, rechtfertigt das noch längst nicht eine pauschale Beschlagnahme durch einen Vollzugsbediensteten. Die Dame durfte die betreffenden Messer besitzen und zumindest 2 davon auch führen, das dritte ggf. auch, wenn dieses einem allg. anerkannten Zweck diente. Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhälnismäßigkeit der Anwendung hoheitlicher Gewalt wäre die Beschlagnahme daher offenbar nicht nötig gewesen, da eine schlichte Anordnung, den Verkauf einzustellen, ausgereicht hätte. Anzeichen für eine besondere Unzuverlässigkeit waren nicht erkennbar, im Gegensatz sogar kooperatives Verhalten. Zumindest müßte die konkrete Notwendigkeit dargelegt werden können.
Noch ist die BRD ein Rechtsstaat, auch wenn es dem Wolfgang nicht paßt.
Tipp @ Michael L.:
Erst genau lesen, dann verstehen, dann denken, dann schreiben. Grade, wenn es um eine der kompliziertesten deutschen Regelungsmaterien geht.