Bonemachine
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verklag sie wegen seelischer grausamkeit




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...aufgeschreckt durch mein erlebnis neulich beim amtgericht bin ich jetzt auf die idee gekommen vielleicht doch mal eine rechtsschutzversicherung abzuschliessen...
luftauge schrieb:....
* es soll da etwas geben, was man umgangssprachlich als "Armenrecht" bezeichnet, d.h. in so einem Fall bräuchte man den Anwalt wohl nicht bezahlen, und die Kosten würden übernommen..., aber vermutlich ist das eher eine Sache, die aus der "Überlieferung" falsch bezeichnet wurde...
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luftauge schrieb:* es soll da etwas geben, was man umgangssprachlich als "Armenrecht" bezeichnet, d.h. in so einem Fall bräuchte man den Anwalt wohl nicht bezahlen, und die Kosten würden übernommen..., aber vermutlich ist das eher eine Sache, die aus der "Überlieferung" falsch bezeichnet wurde...Gruß Andreas
feuervogel69 schrieb:heißt das also, jeder beamte kann ungestraft, ohne genaue kenntnis des gesetzes, seine machtbefugnis anwenden und ich muß das einfach hinnehmen und dann noch froh sein???
wo ist der anreiz/druck auf den beamten, daß er falsche machtausübung unterläßt?
wenn mir grundsätzlich das recht zusteht ein messer zu tragen, muß es doch auch logisch sein, daß dem, der mir dieses recht verwehrt (in dem falle der beamte) eine strafe zusteht, bzw. mir eine entschädigung.
warum muß man das alles so hinnehmen. irgendwie ist das fast schon faustrecht (wer stärker ist, hat die macht).
pitter schrieb:Würde der Jung das Messer nicht einziehen, und der Kasper sticht damit nach der Verhandlung am Gerichtsparkplatz auf seine Exfrau ein, gibt das wochenlang Schlagzeilen. Wie ers macht, ists falsch.
braces schrieb:Ich gehe mal stillschweigend davon aus, daß deu die Geschlechterverteilung der vereinfachung Halber und ohne Vorurteil vorgenommen hast
Der Punkt des Anstoßes war ja nicht, daß die Messer für die Dauer der Verhandlung eingezogen wurden, sondern daß sie nicht beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben wurden.
pitter schrieb:...
Wünschenswert wäre vieles, die Realität ist halt wie sie ist
Ein Polizeibeamter sollte sich doch zumindest mit solchen Sachen wie erlaubten bzw. verbotenen Gegenständen auskennen,
Bat-Man schrieb:Bei Messern ziehen wir eigentlich nur die verbotenen Gegenstände ein.
Schneeball schrieb:Polizisten stellen sicher oder beschlagnahmen. Einziehen dürfen Richter, durch Beschluss oder Urteil.
Gruß
Jo
Revierler schrieb:Also ich weiß jetzt ehrlich nicht, wieso ein Polizist/Gesetzeshüter/Beamter/Bulle/Justiz-Heinz/Deine Beleidigung hier/ immer alles wissen soll. Das geht bei der heute üblichen Flut an Änderungen gar nicht. Und dann die Bemerkungen, die da fallen...Fehler werden eben gemacht.