heute morgen war ich beim amtsgericht...

Moin Beisser
Ich habe dieses Tehma nun von Anfang an mit großem Interesse verfolgt.
Und ich freue mich für Dich, das Du doch noch Deine Messer widerbekommst. Ich hoffe die Ra.-kosten waren nicht all zu hoch.

Grüße Andy
 
@Beelze:
Wie es aussieht, muss Arne den Anwalt selber zahlen, siehe auch der thread " Rechtsschutzversicherung"

...aufgeschreckt durch mein erlebnis neulich beim amtgericht bin ich jetzt auf die idee gekommen vielleicht doch mal eine rechtsschutzversicherung abzuschliessen...

Den Anwalt müsste man im "Normalfall" (-> ohne RS) sowieso bezahlen*, da er von Dir beauftragt wird, das hat mit den anderen anfallenden Gerichts-/Verfahrenskosten erstmal nichts zu tun, genauso wie Gutachten, die nicht innerhalb oder zum Zwecke des Verfahrens gerichtlich angeordnet eingeholt werden.

Man bekommt dann diesen Vordruck, auf dem man den Anwalt das Mandat erteilt, mit dem Hinweis auf die Kosten/Vorschußzahlungen - BRAGO oder so ähnlich heist diese Kostenfestsetzung.

* es soll da etwas geben, was man umgangssprachlich als "Armenrecht" bezeichnet, d.h. in so einem Fall bräuchte man den Anwalt wohl nicht bezahlen, und die Kosten würden übernommen..., aber vermutlich ist das eher eine Sache, die aus der "Überlieferung" falsch bezeichnet wurde...

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
luftauge schrieb:
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* es soll da etwas geben, was man umgangssprachlich als "Armenrecht" bezeichnet, d.h. in so einem Fall bräuchte man den Anwalt wohl nicht bezahlen, und die Kosten würden übernommen..., aber vermutlich ist das eher eine Sache, die aus der "Überlieferung" falsch bezeichnet wurde...
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Das müßte jetzt die Prozeßkostenhilfe (PkH) sein.
 
Was wäre gewesen wenn du keinen RA hinzugezogen hättest? :confused:
Ich kenn mich mit solchen Sachen überhaupt nicht aus, leider.
 
luftauge schrieb:
* es soll da etwas geben, was man umgangssprachlich als "Armenrecht" bezeichnet, d.h. in so einem Fall bräuchte man den Anwalt wohl nicht bezahlen, und die Kosten würden übernommen..., aber vermutlich ist das eher eine Sache, die aus der "Überlieferung" falsch bezeichnet wurde...Gruß Andreas

Es gibt nicht nur die Prozeskostenhilfe, die das "Armenrecht" abgelöst hat, sondern auch noch die Beratungshilfe für außergerichtliches. Beides bekommt nur derjenige, der sich keinen Anwalt leisten kann, d. h. die erforderlichen Mittel für die Kosten nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Die BRAGO wurde übrigens am 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst.

Gruß

Jo
 
Zuletzt bearbeitet:
da brennt bei mir trotzdem irgendwie alles durch :mad:

heißt das also, jeder beamte kann ungestraft, ohne genaue kenntnis des gesetzes, seine machtbefugnis anwenden und ich muß das einfach hinnehmen und dann noch froh sein???

wo ist der anreiz/druck auf den beamten, daß er falsche machtausübung unterläßt? ist der zeitliche entzug von dingen, die man in dieser zeit nicht benutzen kann, kein schaden?

ist es also soweit, daß ein messer überhaupt nicht mehr als gebrauchsgegenstand gesehen wird und demzufolge quasi als entbehrlich gilt?

wenn mir grundsätzlich das recht zusteht ein messer zu tragen, muß es doch auch logisch sein, daß dem, der mir dieses recht verwehrt (in dem falle der beamte) eine strafe zusteht, bzw. mir eine entschädigung.
warum muß man das alles so hinnehmen. irgendwie ist das fast schon faustrecht (wer stärker ist, hat die macht).

lg matthias
 
Hallo Feuervogel!

Es ist nun mal so das ein "Beamter" da die vollen Rechte hat. Ich habe mich vorsichtig und allgemein bei einem erkundigt und der hat, weil wir uns ewig lange kennen, leicht grinsend zugegeben das das so ist. Er könne und dürfe wenn er es für erforderlich hält, um z B Gefahren abzuwehren. Die Prüfung der Rechtslage oder des "Messers" in diesem Fall wäre nicht seine Zuständigkeit bzw. Problem.
 
Der Einzug durch die öffentliche Hand ist ein Verwaltungsakt. Da gegen kann man Widerspruch einlegen, auch ohne Anwalt.

Bekommt man Recht, ist es kostenlos. Bekommt man kein Recht, wird der Streitwert festgelegt und danach berechnen sich die Kosten. Ich glaube es sind aber mindestens 25€ oder so. Danach kann man Klagen. Dafür brauchst du dann auch den Anwalt.

Wenn du da gewinnst, übernimmt der Staat die kosten, wenn nicht, übernimmst du sie.
 
feuervogel69 schrieb:
heißt das also, jeder beamte kann ungestraft, ohne genaue kenntnis des gesetzes, seine machtbefugnis anwenden und ich muß das einfach hinnehmen und dann noch froh sein???

Ja. Grundsätzlich. Das ist Sinn der Sache. Hier in Nürnberg gibts zum Beispiel nur am Familiengericht Detektor/Kontrolle am Eingang. Das hat schon seinen Grund, dass das genau da so ist. Wenn Du da mit Messer einläufst, hast Du halt Pech. Nach den 236, die ihr Messer wegen der bevorstehenden Unterhalts- oder Sorgerecht Entscheidung mitbringen, bist Du halt der 237ste, dens unberechtigt trifft. Siehs mal so.

wo ist der anreiz/druck auf den beamten, daß er falsche machtausübung unterläßt?

Wenn sie falsch ist -> Dienstaufsichtsbeschwerde, Anzeige plus zivilrechtliche Forderungen gegen den Beamten. Das das Verhalten nicht rechtmässig war, wirst Du aber schon beweisen müssen.

wenn mir grundsätzlich das recht zusteht ein messer zu tragen, muß es doch auch logisch sein, daß dem, der mir dieses recht verwehrt (in dem falle der beamte) eine strafe zusteht, bzw. mir eine entschädigung.
warum muß man das alles so hinnehmen. irgendwie ist das fast schon faustrecht (wer stärker ist, hat die macht).

Die Macht hat der, der zur Machtausübung befugt ist. Das ist eben nicht jeder. Und Du hast die Möglichkeit, nachträglich dagegen vorzugehen. Das ist der Unterschied zum Faustrecht.

Würde der Jung das Messer nicht einziehen, und der Kasper sticht damit nach der Verhandlung am Gerichtsparkplatz auf seine Exfrau ein, gibt das wochenlang Schlagzeilen. Wie ers macht, ists falsch.

Grüße
Pitter
 
pitter schrieb:
Würde der Jung das Messer nicht einziehen, und der Kasper sticht damit nach der Verhandlung am Gerichtsparkplatz auf seine Exfrau ein, gibt das wochenlang Schlagzeilen. Wie ers macht, ists falsch.

Ich gehe mal stillschweigend davon aus, daß deu die Geschlechterverteilung der vereinfachung Halber und ohne Vorurteil vorgenommen hast :steirer:

Der Punkt des Anstoßes war ja nicht, daß die Messer für die Dauer der Verhandlung eingezogen wurden, sondern daß sie nicht beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben wurden. Wenn ich ein Messer mitbringe, um jemanden zu erstechen, dann kann ich das Messer genausogut vor dem Gebäude verstecken. Legale Messer einziehen bringt da garnichts.
Scheinbar war das Problem ja eher, das der Beamte keinen Schimmer hatte, was ein legales und was ein verbotenes Messer ist. Macht, gepaart mit Unwissenheit ist sehr gefährlich und leider sehr verbreitet. Typischerweise in Einheit mit der Arroganz, seine unwissenheit nicht zugeben zu wollen. Es könnte ja die Autorität darunter leiden... :rolleyes:

Rechtlich war das sicher alles OK, den Beamten kann man dafür sicher auch nicht belangen. Zumindest nicht sinnvoll. Bleibt nur, sich sein eigenes Bild zu machen und in Zukunft danach zu handeln. Schade für die paar Beamten, die noch halbwegs vernünftig geblieben sind.
 
braces schrieb:
Ich gehe mal stillschweigend davon aus, daß deu die Geschlechterverteilung der vereinfachung Halber und ohne Vorurteil vorgenommen hast

Nein. Die Geschlechterverteilung habe ich gemäß der Kriminalstatistik vorgenommen. Gewaltverbrechen von Frauen gibts, sind aber äußerst selten.

Der Punkt des Anstoßes war ja nicht, daß die Messer für die Dauer der Verhandlung eingezogen wurden, sondern daß sie nicht beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben wurden.

Schon klar, mich würds ja auch ärgern. Hat schon lange genug gedauert die Jungs vom Zoll hier zu überzeugen, dass meine Messerchen nichts verbotenes sind. Die müsstens ja wenigstens wissen. Tun sie aber nicht. Nur ist das Verfahren halt direkter, sprich, die ziehen nichts ein, sondern ich steh vor ihnen und diskutiere das durch.

Wünschenswert wäre vieles, die Realität ist halt wie sie ist. Und wenn ich den Gesamtzusammenhang sehe, muss ich in D nicht weinen.

Grüße
Pitter
 
pitter schrieb:
...
Wünschenswert wäre vieles, die Realität ist halt wie sie ist

Auch wenn es jetzt Vielen die Zähne knirschen lässt, oder die Fußnägel sich aufrollen:

Es ist manchmal erstaunlich, dass "diese Leute", wenn man small talk mit ihnen hält, durchaus bereit sind, Auskünfte über ihren Wissens- und Kenntnisstand preiszugeben und einen kleinen Einblick in ihren Praxisalltag gewähren, wenn man sie ungezwungen darauf anspricht, also privat, oder wenn man sie ausserhalb einer der beschriebenen Situationen mit dem Waffenrecht in Bezug auf Messer anspricht.

Ist zwar immer nur ein Tropfen auf den heissen Stein, aber manchmal kann man vielleicht auch damit etwas bewirken.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Polizeibeamter sollte sich doch zumindest mit solchen Sachen wie erlaubten bzw. verbotenen Gegenständen auskennen,

Das kannst Du einfach mal vergessen. In D gibt es soooo viele Rechtsnormen das man die einfach nicht alle auf Tasche haben kann.
Schau Dir die RA´s an...die haben sich meist spezialisiert oder müßen nachschlagen und verfügen über gefährliches Halbwissen.
Und als Pol-Beamter ist einfach nicht möglich alles zu wissen.

Ich sag nur Softairwaffen....so ein quatsch....da sollen sie überall das "F" raufknallen und gut.

Bei Messern ziehen wir eigentlich nur die verbotenen Gegenstände ein. In Ausnahmen auch zur Gefahrenabwehr z.B. bei Kindern oder unserer Stammkundschaft. Soche eher teuren Messer hab ich auf der Straße eh noch nie gesehn...außer bei Kollegen :steirer:
Wer sowas tragt ist in den seltensten Fällen strafrechtlich auffällig.

Also warum sollte ich nem mündigen Bürger sowas abnehmen wenn er sich benimmt ? Wir machen´s nicht.
 
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Schneeball schrieb:
Polizisten stellen sicher oder beschlagnahmen. Einziehen dürfen Richter, durch Beschluss oder Urteil.

Gruß

Jo


was denn nun ?? wer von euch ist denn polizist ? bat-man ? :confused:
 
Also ich weiß jetzt ehrlich nicht, wieso ein Polizist/Gesetzeshüter/Beamter/Bulle/Justiz-Heinz/Deine Beleidigung hier/ immer alles wissen soll. Das geht bei der heute üblichen Flut an Änderungen gar nicht.

Und dann die Bemerkungen, die da fallen... :mad: Fehler werden eben gemacht.

Jungs, wenn bei Euch Typen, bei denen abfällige Bezeichnungen so locker sitzen, eines Nachts um 02:35 Uhr ein Einbrecher in der Hütte steht, dann ruft nicht die Polizei.

RUFT EUREN RECHTSANWALT ODER LEST DEM STROLCH AUS DEM STGB VOR! Denn da seid ihr fix.
 
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Revierler schrieb:
Also ich weiß jetzt ehrlich nicht, wieso ein Polizist/Gesetzeshüter/Beamter/Bulle/Justiz-Heinz/Deine Beleidigung hier/ immer alles wissen soll. Das geht bei der heute üblichen Flut an Änderungen gar nicht. Und dann die Bemerkungen, die da fallen... :mad: Fehler werden eben gemacht.

@ Revierler,

ich gebe dir Recht. Im Polizeidienst Tätige können nicht alle Gesetze und Verordnungen kennen. Wr kennt die schon? Und Polizisten oder Justizbeamte zu beschimpfen oder gar zu beleidigen, wenn sie ihren Aufgaben nachkommen, ob korrekt oder fehlerhaft, ist nicht in Ordnung. Dennoch darf/muss/kann Kritik auch an Maßnahmen der Polizei, oder wie hier im vorliegenden Fall an Gerichtsbediensteten, erlaubt sein, ohne die von dir titulierten Bezeichnungen.

Gruß

Jo
 
Da hier nichts "sachdienliches" mehr an Beiträgen auftaucht, mache ich hier mal zu.
Sollte noch jemand was "lesenswertes" zum Thema beizutragen haben, bitte kurz Bescheid sagen. Dann wird der Beitrag wieder aufgemacht.
 
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