heute morgen war ich beim amtsgericht...

Hallo zusammen.
Ich war zwar auch schon einige Male beim Amtsgericht,aber an Kontrollen kann ich mich nicht erinnern.
Kann mir aber gut vorstellen,daß andere Beamte mangels Schulung im WaffGes (warum kriegen die sowas nicht,frag ich mich da?)dasselbe gemacht hätten.
Ein Hinweis,das/die Messer ins Auto zu bringen und dann wiederzukommen,wär das Einfachste gewesen...

Aber so wird mal wieder ein Stein ins Rollen gebracht,der wieder unnötige Lauferei,Schreiberei und Ärgernis für alle Beteiligten bringt.

VielGlück !
Rolf
 
Hallo
Ich würde in allerserster Linie nicht streiten, sondern die Sache aussitzen.
Nach der Rückgabe der beschlagnamten Gegenstände würde ich diese auf Lagerfehler überprüfen.
Falls welche erkennbar sind, sofort reklamieren, und die Sache offiziell regeln lassen.
Es geht hier um das hochwertigste, das der beschlagnahmende Beamte jemals in seinen Griffeln hatte.
Die Mücke zumindest :)

Ich habe in der Beziehung andere Erfahrungen, betreffs Motorrad.
Mir wurde unrechtmäßig eine ältere BMW wegen der Geräuschemmision beschlagnahmt.
Alles war eingetragen und original.
Nach fast 4 Monaten Streit habe ich das Moped beschädigt zurückbekommen.
Ich wählte den Rechtsweg.
Das machte die Herren dann flott, und mir ist bekannt, daß man zumindest in meiner Heimatregion (Hessisches Ried) äußerst vorsichtig vorgeht, was Wiederholungen von Fehlern betrifft.

Nur mal so als Hinweis.

Stefan
 
dein besitz dieser messer war ein rechtsgut, er hat es verletzt.
er soll dafur buessen, ist aber meist sinnlos da solche vergehen von uns allen getragen werden muessen, sc***ss bgb.
abr mach ihm feuer unterm arsch!
 
Diesen Sachverhalt hatten wir hier vor einigen Jahren doch schonmal, wie ging das damals denn aus? Ansonsten würde ich mich hier mal zurückhalten ( mit Äusserungen im Forum meine ich jetzt); wenn das ganze auf dem Dienstweg weiterläuft dann ist das hier ein laufendes Verfahren, und solange das nicht abgeschlossen ist wäre ich mit irgendwelchen Äusserungen in der Öffentlichkeit vorsichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
re meinte zwar im recht zu handeln, war es aber nicht. also wars zumindest legal zweifelhaft.
 
ver-rückt

sachen gibt's - die gibt's gar nicht!!!
ich bin gespannt wie's weiter geht, und bin mir jetzt sicher, dass man aus MÜCKEN, ELEFANTEN machen kann.

Schöne Grüße

Norbert
 
So ist das Leben:
Bei manchen Leuten hat es nicht für einen richtigen Beruf gereicht. Dann kriegen sie eben so einen Job. :mad:

Bis denne!
Frank
 
Beisser schrieb:
zu seiner strafe habe ich mich dann nicht mit einer einfachen quittung begnügt sondern habe mit hinweis auf den wert der beiden messer noch selber in aller ruhe die bezeichnung auf der quittung notiert und habe ihn noch einen scan von beiden messern machen lassen.
Genauso, macht man das :super:
 
Wäre mir neu, dass ein "Justiz-Heinz", also ein Nicht-Polizeibeamter, Gegenstände beschlagnahmen darf!

Inverwahrungnahme, solange du im AG bist oder z.B. jemand im Knast besuchst, klar - es sollen ja keine gef. Gegenstände / Waffen reinkommen, aber die anschließende Beschlagnahme?

Vielleicht kannste hier auch ansetzen, Beisser.

Grüsse
Kai
 
kaimi72 schrieb:
Wäre mir neu, dass ein "Justiz-Heinz", also ein Nicht-Polizeibeamter, Gegenstände beschlagnahmen darf!
...
Von Beschlagnahme war keine Rede, nur von Einziehung - läuft auf das Gleiche hinaus, dass etwas in fremder "Obhut" ist, aber da kann man gar nichts ansetzen, was die Begriffe betrifft. Arne bleibt nicht anderes übrig, als abzuwarten.

Und bevor jetzt wieder alle möglichen Spekulationen vorgetragen werden, wird geschlossen, bis Arne entweder neue Infos oder seine Messer zurückbekommen hat. Am Sachverhalt ändert sich dadurch nämlich nichts.

edit:
Da ich eine mail deswegen bekam:
Kann durchaus sein, dass die Begriffe Einziehung, Sicherstellung und Beschlagnahme in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden, obwohl sie in der StPo nach Bundesrecht definiert sind, da hier von Arne nichts über die vorliegenden Rechtsgrundlagen gesagt wurde, bleibts wenig hilfreiche Spekulation für seine Angelegenheit ;)
Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
So erledigt,
Arne hat mir ne mail geschrieben, und liegt bestimmt schon auf Lauer, um es zu verkünden :irre: :steirer:
edit:
also wie ich gerade sehe, liegen da sehr Viele auf Lauer, aber ich werde Arne das selbst überlassen, und nichts vorher verraten - da bin ich jetzt fair und gemein :irre:

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
ja moin moin,
andreas um die uhrzeit schlaf ich doch schon :steirer:

also der neueste stand:

nach gestriger tel. rücksprache mit meinen ra. hat die staatsanwaltschaft das verfahren eingestellt. die messer soll ich in der nächsten zeit zurück bekommen. :)

ich würde mich freuen wenn die diskussion, sollte sie denn hier weitergehen, ohne irgendwelche dämlichen kommentare weitergeführt würde :super:

danke euch
gruß
Arne
 
Moin Arne,

heb dir den Brief von der Staatsanwaltschaft gut auf. Oft taucht bei Anfragen auf, daß gegen dich ein Verfahren läuft und keiner hat die Einstellung vermerkt.

Gruß JENS
 
Beisser schrieb:
nach gestriger tel. rücksprache mit meinen ra. hat die staatsanwaltschaft das verfahren eingestellt. die messer soll ich in der nächsten zeit zurück bekommen. :)

Wird in so einem Schreiben auch eine Begründung für diesen Rückzieher genannt?

Gruss
Andreas
 
wie siehts denn nun mit entschädigung aus?

bekommt man in irgendeiner form die "zeitliche nichtverfügbarkeit" der objekte erstattet?

lg matthias
 
Rückzieher?

Die haben geprüft, ob ein Straftatbestand vorliegt. Wenn keiner vorliegt, hat es sich erledigt.

Die Prüfung ist keine Behauptung, also gibt es auch keinen Rückzieher.

Wenn die tatsächlich begründen, warum kein Straftatbestand vorliegt, wäre das sehr interessant. Man könnte diese Gründe in vergleichbaren Fällen verwenden. Also kann man sich an fünf Fingern abzählen, dass über die Gründe geschwiegen wird.

Ich finde, weil das Ergebnis mit unserer Erwartung (kommt nix bei raus) übereinstimmt, kann man den Vorfall als grundsätzlich positiv verbuchen.

Also nicht das der Ärger so ohne wäre und der Anwalt will ja auch leben, aber immerhin lesen Staatsanwaltschaft und Messerforum die einschlägigen Gesetze gleich. Ist doch mal was, oder? :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
exilant schrieb:
Rückzieher?

Die haben geprüft, ob ein Straftatbestand vorliegt. Wenn keiner vorliegt, hat es sich erledigt.

Die Prüfung ist keine Behauptung, also gibt es auch keinen Rückzieher.

Nimms nicht so wörtlich. ;) Du hast aber natürlich Recht mit deiner Darlegung. Von deren Seite keine Behauptung, nur eine Prüfung, ob überhaupt ein Grund zur Einziehung/Verwahrung vorlag. Allerdings vermutet mein gesunder(?) Menschenverstand, dass der einziehende Beamte zumindest von einem Verstoß gegen irgendeinen Bereich des WaffG ausgegangen ist. Sonst hätte er eben nix gemacht.

Gruss
Andreas
 
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