Hilfe [Umbau auf Legal?]

47th.Ronin

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Hilfe

Ich hab ein wunderschönes Messer gesehen, aber es ist ein Automatik mit zu langer Klinge. :( Kann man da evtl. etwas machen? Ich dachte an Umbau auf Manual oder auch was anderes.

tops_firehawke.jpg


Es ist das Tops Firehawke Auto. Lasst euch einfach was einfallen bitte.;)

[HankEr: Titel erweitert. Das dürfte das letzte Mal gewesen sein, daß ich bei so einem nichtsagendem Titel ergänzend eingreife. Wenn sowas wieder mal kommt braucht ihr gar nicht erst zu antworten, den Thread lösche ich dann nämlich. Wer etwas will soll doch bitte genug Anstand besitzen um seine Hirnzellen für 2ms einzusetzen um eine aussagekräftige Überschrift zu finden]
 
Bandschleifer, Schleifstein, zur Not Feile oder Eisensäge.
Vorne einfache ein zwei Cm ab und es sollte passen. :)
 
Die wohl sicherste und legalste Option wäre der Hersteller,
einfach mal fragen ob der das auch nach D verkaufen möchte :hehe:
 
Das mit dem Hersteller wäre nicht mal das größte Problem, da für einen amerikanischen Versand keine dt. Rechte gelten, d.h. er macht sich nicht strafbar. Das Messer bleibt nur wahrscheinlich am Zoll hängen. Aber dass kriegt man evtl. auch hin, Feder ausbauen oder so. Mir gehts nur um einen möglichen Umbau des Messer auf Manual, weil abschleiffen möcht ich´s nicht.
 
Davon abgesehen, daß das Messer in der Originalvariante nie nach D "einreisen" darf, würde auch ein einfacher Ausbau der Feder nichts helfen, denn dann hättest Du wohl ein Fallmesser (zu lösende Arretierung in Kombination mit Schwerkraft etc.).

Sieht also schlecht aus.
 
Das mit dem Fallmesser sehe ich anders.
So gibt es durchaus Messer, die serienmässig solch eine "umgebaute" Springerverriegelung haben - z.B das CQD von MoD, da heisst es dann "plunge lock".

Frag doch mal bei TOPS, ob sie Dir ein Messer ohne Feder liefern. Ich glaube zwar nicht, daß die das machen, aber einen Versuch wäre es wert.
 
@ beagleboy:

Wenn so ein Messer verboten wäre, wie von dir beschrieben, dann gute Nacht.:( Ich glaube da gäbe es einige die diese Voraussetzungen erfüllen würden, die du beschrieben hast. Ich denke bei Fallmessern muss die Klinge nach vorne aus dem Griff kommen.

Munter bleiben

Guido
 
Last edited:
SORRY,

da war mein Beitrag wohl nicht KLAR genug,
ich dachte daran den Hersteller nach einer "in D legaler Version" zu fragen!

Scheint mir nachwievor der einfachste Weg zu einer völlig legalen Version.
 
Original geschrieben von pick-up
so etwa ähnliches hatten wir schon mal, nur mit einem anderen messer. schau mal hier nach http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=15013

mein tipp: lass die finger davon und träume weiter


man leute......nicht schon wieder diesen scheiß hier. das hatten wir doch in dem gelinkten thread schon mal.
die teile sind hier verboten, die einfuhr ist verboten und der besitz ist verboten.

ich weiß gar nicht, was hier in der öffentlichkeit so'n scheiß auch noch diskutiert wird.

ohne worte:argw:
 
Original geschrieben von Guido
@ beagleboy:

Wenn so ein Messer verboten wäre, wie von dir beschrieben, dann gute Nacht.:( Ich glaube da gäbe es einige die diese Voraussetzungen erfüllen würden, die du beschrieben hast. Ich denke bei Fallmessern muss die Klinge nach vorne aus dem Griff kommen.

Guido

Nö, von "nach vorne" steht nichts im Gesetz:

"...deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)..."

Inwieweit ein Plungelock darunterfällt, wäre zu prüfen, aber so viele Messer, bei denen zum Öffnen eine Arretierung betätigt werden muß, gibt es nicht.
Nur: grundsätzlich kann bei solchen Messern bei entsprechend leichtem Klingengang das Greifen dieser Vorschrift nicht ausgeschlossen werden.
 
@ pick-up

sehe ich auch so! :super:

Ich hatte mir das gleiche schon bei dem von dir angegeben thread gedacht. Da stand für meinen Geschack schon zuviel drin.

Das ganze kann sonst ganz leicht in eine von uns allen nicht gewünschte Richtung gehen. :cool:

Passen die Moderatoren eigentlich bei dem Thema auf?
Damit nicht "zuviel" zu dem Thema geschrieben wird.


Munter bleiben

Guido
 
Original geschrieben von Guido
Passen die Moderatoren eigentlich bei dem Thema auf?
Damit nicht "zuviel" zu dem Thema geschrieben wird.

Die Moderatoren sind hier keine Kindergärtner, die aufpassen und Inhalte korrigieren, wenn jemand "etwas falsches" schreibt. Außerdem machen die das auch nur ehrenamtlich und haben noch ein Privatleben.
Ich denke/hoffe, dass hier vernunftbegabte und verantwortungsvolle Leute im Forum sind. Leider hab ich manchmal das Gefühl, dass hier Leute schreiben, ohne vorher nachzudenken.

Und bevor mir wieder jemand an den Karren pinkelt: Meine Ausführungen oben sind allgemein zu verstehen und nicht gegen einzelne Personen gerichtet. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn sich so mancher erst Gedanken macht, dann sich informiert (WaffG) und ggf. dann erst fragt. Dadurch würden so Threads wie dieser vermutlich gar nicht erst entstehen.

@Hanker: IMHO hättest Du auch hier schon den Titel nicht ergänzen sollen....
 
Original geschrieben von pick-up
ich weiß gar nicht, was hier in der öffentlichkeit so'n scheiß auch noch diskutiert wird.
Sorry, worüber regst Du Dich auf?? Wir sprachen doch davon, daß der Herrsteller eine in Deutschland legale Version liefert. Schließlich hat ACMA das auch mit dem Auto-Axis gemacht.
Daß das Ganze ziemlich utopisch sein dürfte, ist mir auch klar.

@beagleboy: bezüglich des plungelock - jedenfalls wird das CQD frei in D verkauft. Im Prinzip hast Du schon recht ... genaugenommen ist das ein Grenzfall. Wenn ich das aber so auslege, fällt der Axislock meiner Meinung nach aber genauso darunter.
 
@ Floppi

Es geht mir nicht darum das etwas falsches geschrieben wird.

Ich befürchte, dass das Thema weiter deailiert wird und wir uns dann ins eigene Fleisch schneiden.
Und das wollen wir doch nicht, oder? :cool:

Genau aus diesem Grunde möchte ich das hier nicht näher ausführen.

Kannst mir ja eine Email schicken wenn du näheres wissen möchtest.


Munter bleiben

Guido
 
Ich lag gerade schon im Bett, als mir aufgefallen ist, daß ich oben Blödsinn geschrieben habe.
Ein Plungelock fällt definitiv nicht darunter, da er die Klinge in geschlossenem Zustand nicht arretiert.
Man öffnet einfach per Daumenknopf die Klinge.
Ist also kein Grenzfall, sondern eindeutig legal.
Im Gegensatz zu einem in geschlossenem Zustand verriegelten Springer mit ausgebauter Feder, wenn er mit Feder -warum auch immer- nicht legal ist.

Ein Axis Lock ist auch keine Arretierung der geschlossenen Klinge und fällt deshalb nicht darunter.
 
Original geschrieben von beagleboy
Ich lag gerade schon im Bett, als mir aufgefallen ist, daß ich oben Blödsinn geschrieben habe.
Ein Plungelock fällt definitiv nicht darunter, da er die Klinge in geschlossenem Zustand nicht arretiert.
Man öffnet einfach per Daumenknopf die Klinge.
Ist also kein Grenzfall, sondern eindeutig legal.
Deine Schlafstörungen möchte ich haben ;)
Ich war mir nicht mehr sicher, ich hatte bisher nur einmal ein CQD in der Hand. Ist auch schon eine Weile her. Ich meinte mich zu erinnern, daß man auch zum Öffnen den Knopf drücken muß. Aber dem ist wohl nicht so. Siehe auch: hier.
Also haben wir beide Blödsinn geschrieben. :D
 
Last edited:
Ist alles unter Beobachtung hier. Solange keine Hinweise oder Aufforderung zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit kommen ist alles im grünen Bereich.

Von ins eigene Fleisch schneiden kann ich momentan hier auch nichts sehen man kann und muß die Sachen nunmal ansprechen wie sie sind. Nach vorne oder nicht nach vorne, Sperre oder nicht Sperre haben wir ja schon diskutiert. Mit dem neuen Gesetz sind wir nun einmal in der Situation, daß ein Messer mit dem Funktionsprinzip eines UDT und einer legalen Klinge zwar eine Waffe, aber nicht verboten ist. Baut man die Feder aus ist es eine verbotene Waffe.

Zudem dürfte das Messer oben auch wenn man die Klinge ein wenig kürzt immer noch zweischneidig sein.
 
Original geschrieben von HankEr
Baut man die Feder aus ist es eine verbotene Waffe.
Ob die Jungs aus Solingen das wissen?
Hier ist serienmässig die Feder ausgebaut. Das kann aber für den Käufer eine böse Falle werden - zummal es die Dinger nahezu überall zu kaufen gibt.

110701.jpg


Zitat Böker:
Für die Kunden, die das Erolgsdesign unseres SPEEDLOCKS lieber ohne Springmechanismus haben möchten, bietet BÖKER die Version TOPLOCK an. Hier muß das Messer konventionell mit der Hand geöffnet und geschlossen werden. Die Sicherung mit Knopfdruckmechanik arretiert die Klingen vollkommen spielfrei in offener und geschlossener Stellung.
 
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