Mephistopheles
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@Loki:
So einfach kannst du das jetzt auch nicht sehn...was unterscheidet ein Survivalmesser mit Beschichtung gegen Flugrost von einem Tactical mit Beschichtung gegen Reflexionen (denke mal, das sind die "Kampfmesser" die dir vorschweben)?
Erlaubt ist erstmal alles, was nicht verboten ist. Verbotene Gegenstände sind Namentlich im Gesetz genannt - Wurfmesser zählen meines Wissens nach noch zu den Sportgeräten, anders als Wurfsterne, die wiederum verboten sind.
Die Eigenschaft "ihrem Wesen nach" dagegen ist der Passus Knackus in diesem Gesetz, da außer den legalen Springmessern und beidseitig geschliffenen Messern (DIE sind ab 18) keine weiteren Messer im Gesetz als Waffen beschrieben werden, weder durch Farbe, Form, Klingenlänge oder Aufschrift/Namen - daher kommt es hier im Falle eines Falles auf das Wohlwollen der Justiz an, die natürlich von einer "Tatwaffe"-ausgeht. An dieser Stelle kann eine Katalogbeschreibung als "geeignet zur SV" natürlich zum Anlass genommen werden, eine Waffeneigenschaft des Messers zu unterstellen.
Davon abgesehen gehört diese Diskussion glaub ich nicht zu dem ursprünglichen Thema und ist an anderer Stelle im Forum sowie in einer übersichtlichen Zusammenfassung als .pdf bei Böker nachlesbar. (siehe Hockers Post über mir) Daher hoffe ich mal, dass jetzt ohne drohenden Finger "von Oben" weitergemacht wird *g*
Wurden schon die Benchmade Fecas Gamer und Benchmade Pardue Rant genannt? Die passen auch einigermaßen auf die Beschreibung..
So einfach kannst du das jetzt auch nicht sehn...was unterscheidet ein Survivalmesser mit Beschichtung gegen Flugrost von einem Tactical mit Beschichtung gegen Reflexionen (denke mal, das sind die "Kampfmesser" die dir vorschweben)?
Erlaubt ist erstmal alles, was nicht verboten ist. Verbotene Gegenstände sind Namentlich im Gesetz genannt - Wurfmesser zählen meines Wissens nach noch zu den Sportgeräten, anders als Wurfsterne, die wiederum verboten sind.
Die Eigenschaft "ihrem Wesen nach" dagegen ist der Passus Knackus in diesem Gesetz, da außer den legalen Springmessern und beidseitig geschliffenen Messern (DIE sind ab 18) keine weiteren Messer im Gesetz als Waffen beschrieben werden, weder durch Farbe, Form, Klingenlänge oder Aufschrift/Namen - daher kommt es hier im Falle eines Falles auf das Wohlwollen der Justiz an, die natürlich von einer "Tatwaffe"-ausgeht. An dieser Stelle kann eine Katalogbeschreibung als "geeignet zur SV" natürlich zum Anlass genommen werden, eine Waffeneigenschaft des Messers zu unterstellen.
Davon abgesehen gehört diese Diskussion glaub ich nicht zu dem ursprünglichen Thema und ist an anderer Stelle im Forum sowie in einer übersichtlichen Zusammenfassung als .pdf bei Böker nachlesbar. (siehe Hockers Post über mir) Daher hoffe ich mal, dass jetzt ohne drohenden Finger "von Oben" weitergemacht wird *g*
Wurden schon die Benchmade Fecas Gamer und Benchmade Pardue Rant genannt? Die passen auch einigermaßen auf die Beschreibung..
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