Ich suche ein Einsteiger-Outdoor-Messer

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@Loki:

So einfach kannst du das jetzt auch nicht sehn...was unterscheidet ein Survivalmesser mit Beschichtung gegen Flugrost von einem Tactical mit Beschichtung gegen Reflexionen (denke mal, das sind die "Kampfmesser" die dir vorschweben)?

Erlaubt ist erstmal alles, was nicht verboten ist. Verbotene Gegenstände sind Namentlich im Gesetz genannt - Wurfmesser zählen meines Wissens nach noch zu den Sportgeräten, anders als Wurfsterne, die wiederum verboten sind.

Die Eigenschaft "ihrem Wesen nach" dagegen ist der Passus Knackus in diesem Gesetz, da außer den legalen Springmessern und beidseitig geschliffenen Messern (DIE sind ab 18) keine weiteren Messer im Gesetz als Waffen beschrieben werden, weder durch Farbe, Form, Klingenlänge oder Aufschrift/Namen - daher kommt es hier im Falle eines Falles auf das Wohlwollen der Justiz an, die natürlich von einer "Tatwaffe"-ausgeht. An dieser Stelle kann eine Katalogbeschreibung als "geeignet zur SV" natürlich zum Anlass genommen werden, eine Waffeneigenschaft des Messers zu unterstellen.

Davon abgesehen gehört diese Diskussion glaub ich nicht zu dem ursprünglichen Thema und ist an anderer Stelle im Forum sowie in einer übersichtlichen Zusammenfassung als .pdf bei Böker nachlesbar. (siehe Hockers Post über mir) Daher hoffe ich mal, dass jetzt ohne drohenden Finger "von Oben" weitergemacht wird *g*

Wurden schon die Benchmade Fecas Gamer und Benchmade Pardue Rant genannt? Die passen auch einigermaßen auf die Beschreibung..
 
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Erlaubt ist erstmal alles, was nicht verboten ist. Verbotene Gegenstände sind Namentlich im Gesetz genannt - Wurfmesser zählen meines Wissens nach noch zu den Sportgeräten, anders als Wurfsterne, die wiederum verboten sind.

Wir reden aneinander vorbei. mir ging es nur um die Beschränkung ab 18 Jahre, nicht um verbotene Gegenstände (Butterfly, einige Springmesser, Fallmesser, Wurfsterne... s.Anlage 2 WaffG).
Die Verbotenen Gegenstände sind für ALLE verboten (außer man hat ne Sondergenehmigung)
Mit Messern die als Waffe gelten und nicht verboten sind, darf dennoch erst ab 18 damit umgegangen werden.
edit:
Mit Kampfmesser meinte ich natürlich nur Messer, die "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" :hehe: :hehe:
 
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..Hab ich doch einen Absatz später gesagt/erklärt *g* Tut mir leid, wenn das nicht klar genug zu erkennen war, werde mich Bemühen, in Zukunft weniger ermüdend zu lesende Texte zu schreiben ;)
 
Habe vor kurzem auf einer eigentlich recht glaubhaften Seite :confused: im i-net das mit dem kl.Waffenschein gelesen. War also doch falsch.

Sollte ich mit der falschen Angabe jemand verwirrt oder erzürnt haben,dann nichts für ungut. ;)

Gruß William
 
Au Mann, da habe ich ja wieder was losgetreten :confused: .

Ach, ehrlich? Erzähl! Ich dachte, ich habe das Gesetz gelesen. Muss wohl was übersehen haben... Falls du den Paragraphen irgendwo findest, zeig ihn mir bitte.

Das mit der Altersbeschränkung bezog sich nicht unbedingt auf das Gesetz. Das habe ich nicht im Kopf...
Es bezog sich darauf, das die meisten Händler einen Altersnachweis für diese Messer verlangen. Das kann man bei Wolfster +Co. nachlesen, wenn man sich die Detailseiten ansieht.

OT an:
Aber ich werde mir in Zukunft noch mehr überlegen, ob man auf solche Kleinigkeiten hinweist, wenn dann immer wieder Grundsatzdiskussionen ausbrechen.
Ich war davon ausgegangen, das zumindest die langjährigen Mitglieder wissen, wann und wo solche Diskussionen schon einmal geführt wurden. Ansonsten: SuFu.

Und lasst es doch einmal bei einem Hinweis bleiben....
OT off
 
Ich wohne eben in der Schweiz und soweit ich weiss sind da Messer erlaubt, auch wenn man noch nicht 18 ist.
mfg dani
 
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