im Auto...?

ikurana

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Hallo zusammen,

wie ist es denn mit dem "verschlossenen Behältnis" wenn dieses ein Auto ist, in dem Messerbesitzer (oft) sitzt?

Wäre das zulässig oder muss ich das Taschenmesser mit (zu) langer Klinge nun auch aus dem Auto herausnehmen? Vielleicht reicht ja das abschließbare Handschuhfach? Lieber wäre es mir allerdings, es weiterhin in der nicht abschließbaren Ablage liegen zu haben.

Weiß jemand Rat?

Danke für einen Tipp

Viele Grüße
Iku
 
Für Gewehre und Pistolen wurde das neue Waffengesetz so ausgelegt das es verschlossen im Auto sein muss das heißt geschlossener Kofferraum oder abgeschlossenes Handschuhfach oder ein Verschlossenes Behältnis.
Für Messer dürfte es ähnlich aussehen es sei dann Du führst es aus einem Sozial adäquaten Grund dann ist es egal.


Cornelius
 
Selbstverständlich ist ein verschlossenes Auto ein verschlossenes Behältnis, ob man nun drin sitzt oder nicht.
 
Selbstverständlich ist ein verschlossenes Auto ein verschlossenes Behältnis, ob man nun drin sitzt oder nicht.

ja. Solange Du Dir also Dein Auto samt dem darin liegenden Messer unter dem Arm klemmst und damit spazierengehst, ist alles ok. Falls Du allerdings im Auto sitzt, sollte ein Messer, das unter das Verbot des Führens fällt, schon in ein zusätzliches, verschlossenes Behältnis.

Und solange ich kein rechtskräftiges Urteil von einem höheren Gericht vorliegen haben, empfehle ich, das neue WaffG möglichst eng auszulegen.

Pitter
 
Hallo
Wie Cornelius schon geschrieben hat, der Kofferraum ist ein verschlossenes Behältnis. Aber er darf aber vom Fahrzeuginnenraum nicht zugänglich sein, wie z.b. beim Kombi oder Geländewagen.

Lg Uwe
 
Sehe ich auch so, das Stichwort heißt hier "zugriffsbereit".
Das mit dem verschlossenen Behältnis ergibt sich doch eigentlich nur weil der entsprchende Gegenstand "nicht zugriffsbereit" geführt werden darf.
Und ob der Polizist sehr erpicht ist wenn du dein Automesser auf dem Beifahrersitz liegen hast, während er die Verkehrskontrolle durchführt?
Ich kann mir vorstellen daß er es erst mal als vrobotenes Führen auslegt. Was dann kommt oder wie Urteile darüber in Zukunft ausfallen, wissen bis jetzt nur die Götter.


Gruß K.
 
Ich war ebengerade bei der Polizei (KriPo) in Neumünster und hab mal wegen Einhandmessern im Auto genauer nachgefragt.

Der Typ meinte zu mir, dass Einhandmesser in verschlossenen Behältnissen ok währen. Ein verschlossenes Handschuhfach oder verschlossener Kofferraum reiche dazu NICHT aus. Das Messer muss in einem extra dafür vorgesehenen Behälter, der verschließbar ist, aufbewahrt werden (z.B. ne kleine Plastikschatulle mit Schloss). Ist das gegeben kann die Box auch z.B. auf dem Beifahrersitz rumliegen.

Er fügte aber noch hinzu, dass bereits der unverschlossene Transport des Messers aus der Wohnung ins Auto rechtswidrig sei.

Die einfachste Lösung (zumindest bei mir) ist, dass Einhandmesser so umzubauen, dass es sich nicht mehr mit einer Hand öffnen lässt. Dann kann man es sogar in der Hosentasche mit sich rumtragen. (verrückte regel:argw:)

in diesem Sinne
ein schönes Wochenende noch
 
Er fügte aber noch hinzu, dass bereits der unverschlossene Transport des Messers aus der Wohnung ins Auto rechtswidrig sei.
:D Hast du ihn nicht gefragt ob du es auch in der Wohnung wegschließen musst wenn du nicht ständig alle Fenster und Türen verriegelt und verrammelt hast? :D

Ergänzung:
Man kann wunderschön erkennen wie die Änderung dafür sorgt das alles als Waffe angesehen wird. Egal ob das das Gesetz (noch nicht) hergibt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, was hier angestellt wird sind alles Vermutungen. Selbst die Polizei weiss nicht, was gemeint ist, wenn ihr 20 Leute fragt kriegt ihr die wildesten Auslegungen, weil ein Leitfaden fehlt.
Alles was wir machen können ist, wie Pitter schon sagte, die Füsse still halten und auf ein rechtskräftiges Urteil warten, und zwischendurch alles daran legen, dass WIR nicht diejenigen sind, über die geurteilt wird.
Die Polizei ist die Exekutive, und hat keinerlei rechtssprechende Gewalt, darüber sollten wir uns im Klaren sein, und das, was da kommt, als Versuch werten, die Leere des Gesetzes mit etwas zu füllen (ob das dann korrekt ist oder nicht zeigt uns das Urteil).

Momentan weiss keiner von uns etwas.
Solche Fragen wieder und wieder durch zu kauen ist müßig.

Grüße
Micha
 
Und ob der Polizist sehr erpicht ist wenn du dein Automesser auf dem Beifahrersitz liegen hast, während er die Verkehrskontrolle durchführt?

Warum nicht? Er müsste ja in dein Auto kommen, um damit angegriffen zu werden. Denn es ist ja verboten, mit dem Messer auszusteigen. Ausserhalb des Autos ist der Polizist also sicher :ahaa:

Ein Messer auf dem Beifahrersitz hat in Berlin schon immer für Irritationen gesorgt. Unabhängig vom neuen Gesetz. Das mag auf dem Dorf anders sein.

Das Führen von tragbaren Gegenständen ist im Waffengesetz (sofern es per anderweitiger Definition keine Waffen sind) nicht definiert. Einhandmesser sind laut Waffengesetz nicht automatisch Waffen.
Dieses Gesetz ist das Papier/ den Speicher nicht wert, auf dem es hinterlegt ist. Ohne Urteile gibt es da keine Rechtssicherheit.
Ich bin bereit, es darauf ankommen zu lassen und trage mein Einhandmesser weiterhin. Allerdings bin ich etwas sensibler geworden, was die Anlässe angeht zu denen ich es zu Hause lasse.
Ich kann bei meinem Anwalt zur Not in Raten zahlen :irre:

Es dürfte aber nicht so einfach sein, an belastbare Urteile zu kommen. Als ich letztens in Kreuzberg nach einem Unfall wieder mal mit den Frühlingsfarbenen zu tun hatte, hat das gut sichtbar in die Tasche geclippte M16 keinen interessiert. Paranoia schien da eher in andere Richtung zu gehen. Der jüngere Kollege sah aus, als würde er im Irak eingesetzt. 20Kg Ausrüstung am Mann und Schusssichere Weste mit Blutgruppenpatch... der ältere ABV war ganz leger mit leichtem Gepäck (aber viel Bauch) unterwegs.

Es ist wahrscheinlich, dass die ersten Entscheidungen zu Ordnungswiedrigkeiten Einzelfälle betreffen, in denen Leute anderweitig aufgefallen sind und Messer dabei hatten. So etwas ist vor Gericht nicht gerade Präzedenzfall geeignet. Bis der erste Zahnarzt oder Finanzbeamte belangt wird, weil er mit dem Messer einen Apfel schält wird es lange dauern.

stay rude
braces
 
Warum nicht? Er müsste ja in dein Auto kommen, um damit angegriffen zu werden. Denn es ist ja verboten, mit dem Messer auszusteigen. Ausserhalb des Autos ist der Polizist also sicher :ahaa:

Ein Messer auf dem Beifahrersitz hat in Berlin schon immer für Irritationen gesorgt. Unabhängig vom neuen Gesetz. Das mag auf dem Dorf anders sein.
Ich denke so etwas zu tun dürfte die größte Eselei sein. Man darf sich jedenfalls nicht wundern wenn man ruppige Behandlung oder gar Schlimmeres erlebt.

Es wird schon seit einigen Jahren gewarnt sich bei Fahrzeugkontrollen sich auch nur irgendwie verdächtig zu verhalten. Es seien inzwischen zuviele Polizisten nervös und könnten ihre Waffe zur verteidigung einsetzen. Dumm wenn sich hinterher herausstellt das gar kein Anlass vorlag, sondern nur eine falsche Bewegung gemacht wurde. - Wenn man solche Warnungen liest fühlt man sich ziemlich hilflos. Woher soll man als Unbedarfter wissen was verdächtig wirkt?

Gruß, Bernhard
 
Gab es da nicht mal einen Film mit ähnlichem Szenario?
Die Bevölkerung hat den Staatsbediensteten zu gehorchen und hat allem ohne Widerstand Folge zu leisten, die Bürger haben keine Privatsphäre mehr und alle Daten wurden auf Chips gespeichert.....Natürlich nur zum Schutz der Bevölkerung.
Ach nee, war ja gar kein Film, ist ja die Realität:irre:

Nein, aber im Ernst.
Wäre ich Polizist und müsste einen fremden Menschen kontrollieren, würde ich auch nicht wollen daß eine Waffe (oder ein Messer:steirer:) in seiner greifbaren Nähe ist.
Ich geh da immer davon aus daß der Polizist mich nicht kennt und nicht weiß daß ich ein ganz harmloser Zeitgenosse bin. Also bemühe ich mich es möglichst unproblematisch über die Bühne zu bringen.


Gruß K.
 
Woher soll man als Unbedarfter wissen was verdächtig wirkt?
Nach dem ich einen Polizisten aus Versehen mit einem Griff hinter den Beifahrersitz zum Fahrzeugschein überrascht habe, verhalte ich mich so wie es für die Besuche in den USA empfohlen wird:

Hände oben auf dem Lenker lassen, ankündigen mit welcher Hand man was von wo hervorholt, keine schnellen Bewegungen.

Dann ist das ganze für beide Seiten stressfreier.
 
Was hat denn der Polizist gesagt / getan?

Also bis jetzt hatte ich noch keine Probleme bei Kontrollen. Obwohl ich doch manchmal etwas hektisch nach den Papieren gekramt hab.
Angekündigt hab ich bis jetzt noch keine Bewegung ausser eine.

Da stand der Herr Beamte vor der Fahrertür und bat mich auszusteigen. Nachdem ich ihm ca. eine halbe Minute von meinem Sitz aus in die Augen geschaut habe, fragte er mich ob ich ihn nicht verstanden hätte. Ich solle jetzt aussteigen.

Darauf erwiderte ich: Ich werde jetzt die Tür öffnen und wenn sie dann da immer noch stehen, ist es ihre eigene Schuld wenn sie Schmerzen im Unterleib kriegen."

Er bekam einen hochroten Kopf und entschuldigte sich.:)


Gruß K.
 
...
Es wird schon seit einigen Jahren gewarnt sich bei Fahrzeugkontrollen sich auch nur irgendwie verdächtig zu verhalten...
Wo wird denn davor gewarnt ? in "urban legends" ?
Ich habe bisher weder von solchen Warnungen gelesen, noch davon gehört, wer erzählt sowas, bzw. gibt solche "Warnungen" raus ?

Wenn diese "Warnungen" im Zusammenhang mit Morden an Polizeibeamten bei Fahrzeugkontrollen stehen, dann sollte man das auch in diesem Zusammenhang so erwähnen, und nicht irgendwelche Horrorgeschichten durch zusammenhangloses Weitererzählen am Leben halten.
 
Die Polizei
...
Du hörst und liest zu wenig.
Das ist aber alles andere, als eine "Warnung, die seit Jahren herausgegeben wird" - und wie man sich "unverdächtig" verhält, steht auch drin - warum wird sowas nicht direkt verlinkt, wenn jemand danach fragt, dann kann man viele unnütze Diskussionen sparen, und vor allem aber "urban legends".

Davon abgesehen, ist es eine Info der Berliner Polizei und nicht von "der Polizei", und auch kein Flyer, der überall herumliegt, oder eine Durschsage aus dem Radio - und es geht genau um das, was ich schrieb:
Es besteht der Zusammenhang mit Fahrzeugkontrollen, bei denen es gewalttätige Übergriffe bis zu Mordanschlägen kam.

Wieso bin ich wohl von selbst darauf gekommen ? Bestimmt, weil ich zuwenig lese und höre...

:rolleyes: :hmpf:
 
Was hat denn der Polizist gesagt / getan?
Er hat nen Satz zurück gemacht und den Führerschein fallen gelassen, mehr ist nicht passiert.

Das ist aber alles andere, als eine "Warnung, die seit Jahren herausgegeben wird"
Etwas googlen hilft. Es ist eine Empfehlung, die seit Jahren (seit 2000) heraus gegeben wird.

Davon abgesehen, ist es eine Info der Berliner Polizei und nicht von "der Polizei", und auch kein Flyer, der überall herumliegt, oder eine Durschsage aus dem Radio
Die Empfehlung wurde von den Innenministerkonferenz beschlossen, insofern stimmt "von der Polizei" schon.
Es gibt:
- Faltblätter
- Internet-Information
- Plakate

und es geht genau um das, was ich schrieb:
Es besteht der Zusammenhang mit Fahrzeugkontrollen, bei denen es gewalttätige Übergriffe bis zu Mordanschlägen kam.
Und das ändert was?
 
...
Etwas googlen hilft. Es ist eine Empfehlung, die seit Jahren (seit 2000) heraus gegeben wird.
...
Und das ändert was?
Ebend
Es ist eine Empfehlung, und *keine* Warnung, und *das* ist der entscheidende Unterschied. Wenn man solche Sachverhalte ohne die konkreten Zusammenhänge einfach gedankenlos "weiterplappert" entstehen genau diese "urban legends" = Horrormärchen oder nenn es meinetwegen "Modestänkerei".

Muss ich den unpassenden Ausdruck "Warnung" weiter erläutern? Ich denke nicht. Was mit dem falschen Ausdruck "Warnung [vor der Polizei]" bezweckt wird, wissen nur diejenigen, die meinen, es so ausdrücken zu müssen - es ist unsachlich und entspricht nicht den Tatsachen.

Man muss gar nicht unbedingt googeln - manchmal hilft auch etwas Nachdenken oder Nachfragen, wenn man etwa nicht versteht. Aber leider wird auf solche klärenden Hinweise verzichtet, weil es bequemer ist, und weil man dann einen gemeinsamen "Gegner" hat, vor dem man weiter "warnen" muss.

Weiterhin ist es so, dass diese "Verhaltensempfehlung" nicht nur von der Polizei an die Bürger gegeben wird, sondern auch als Verhalten in Kontrollstellen gelehrt wird, und zwar als Anweisung durch Kontrollbeamte an zu kontrollierende Personen - ich habe das zumindest so gelernt.

Ist jetzt klar, was sich durch passendere Ausdrucksweise ändert ?
Es ist keine Schönrednerei, sondern einfach eine differenzierte und damit korrektere Darstellung des Sachverhalts, anstatt nur "Parolen" zu verbreiten.
 
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