Import zweischneidiger Messer

Marco Stanzel

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Hallo, als ich letzte Woche einige Messer vom Zoll holte, belehrte mich der freundliche Beamte, dass ich nicht alle Messer importieren darf. Ich wusste das von Springern ueber einer bestimmten Klingenlaenge, Messern mit Schlagringgriff, Stockdegen. Aber als ich hoerte, das dies auch fuer zweischneidige Messer gelten soll, war ich doch ueberrascht. Schliesslich kann man Dolche in Deutschland doch ganz legal erwerben.

Gibt es ein solches Importverbot fuer zweischneidige Messer?

Gruss,

Marco
 
Hallo Beowolf,

das waren zwei Blackjack Classic 1-7 Modelle (Micarta und Stag) und ein Blackjack Trailguide (Stag). Also "saubere" Messer, die ohne Probleme ausgehaendigt wurden, nachdem ich meine Abgaben fuer Vater Staat gezahlt hatte.

Ich moechte aber noch zwei Blackjack-Dolche (Blackmoor und Tartan Dirk) in den U.S. kaufen und wollte das vorher mal klaeren.

Gruss, Marco
 
Wenn das mit dem Importverbot so wäre, warum gibt's dann für sowas Zollsätze? (Ich denke da im Speziellen an den Zollsatz für Bajonette, Degen, Schwerter, etc.)
 
Leider findet man in der deutschen Beamtenschaft mehr von der Sorte, die glauben etwas zu wissen, als von der Sorte, die wirklich weiß was in ihrem Arbeitsbereich vor sich geht.
Und ich bilde mir ein, mir hier ein Urteil erlauben zu können, habe ich doch, angeregt durch die Diskussionen hier im Forum bez. erlaubten und verbotenen gegenständen, so meine eigene, kleine Umfrage gestartet :confused:
Und das war wirklich nicht schön, was ich vorgefunden habe. Gerade im Bereich Waffenrecht gibt es eine erkleckliche Anzahl Ahnungsloser und, im Zweifelsfall auch nicht besser, ganz schön viele, die so große Angst vor Waffen aller Art haben, dass sie versuchen alles unter einen Straftatbestand zu packen...:mad:

Aber zum eigentlichen Thema: Auch hier scheint wieder jemand das "Taschenmesserprivileg" nicht als das sehen, was es ist: Namentlich eine Ausgestaltung, hier sprich: Besserstellung des Bürgers, der einschlägigen Vorschrift des § 37 WaffG bez. Spring- u. Fallmesser!!
Was kein Spring- u./oder Fallmesser ist, hat auch mit dem Taschenmesserprivileg nichts zu tun. Somit ist der Besitz erlaubt.
Ein Bajonett würde wohl i.d.R. unter § 1 VII WaffG fallen, das bedeutet aber auch nur die Qualifizierung zur Waffe mit einer Altersbeschränkung und einer Beschränkung des Führens bei öffentl. Veranstaltungen.
Fazit: Kopf hoch, keine Angst einjagen lassen und im Zweifelsfall höflich nach dem Chef des Zollmenschens verlangen :rolleyes: . Falls die das ein paar Tage dortbehalten wollen (zwecks Prüfung) Bescheinigung aushändigen lassen.
Holger
 
Danke das Ihr mir bestaetigt habt, was ich im Kopf hatte. Ich habe schon an mir selbst gezweifelt. Aber wie sich unsere Gesetze so entwickeln, scheint alles drin zu sein (auch solche Verbote). Fuer mich steht fest, das ich nicht mehr tatenlos dieser Entwicklung zuschaue und mich auf irgenteine Art und Weise fuer ein liberaleres Waffengesetz einsetzen werde.
Da mich diese ganze Geschichte so angeoedet hat, habe ich letztes Jahr auf meinen Jaegerbrief verzichtet (Entwurf das ein Jaeger nur noch eine bestimmte, vom Gesetzgeber festgelegte Anzahl Waffen haben darf). Aber das war falsch, Resignation hilft hier nicht.
Es ist schoen das man doch noch einige gleichgesinnte findet, fuer die Waffen letztendlich Werkzeuge sind und derjenige der sie in Haenden haelt entscheidet was damit passiert..
Ich habe einige Jahre in der Schweiz gelebt, da hat das mit einem liberalen Waffengesetz ganz gut geklappt. Aber auch dort hat es sich mittlerweilen, speziell im Hinblick auf Messer drastisch verschlechtert. Wie sagt man so schoen, wehret den Anfaengen. Leider sind wir schon mitten drin.

Gruss,

Marco
 
... vielleicht gibt es ja irgendwo eine Klausel, daß "Waffen" entsprechend deklariert sein müssen; keine Ahnung, könnte schon sein. Importverbot aber wohl kaum...
 
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