Hallo liebe messerforum.net Community!
Ich habe da ein Problem und ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Ich habe mir aus den Staaten ein Bajonett bestellt, welches ich heute vom Zoll abholen wollte. Als ich es dann auspackte, betrachtete der Zöllner das Messer und maß die Klinge – 19cm. Darauf sagte er mir, dass das Messer zwar nicht verboten wäre, es allerdings nicht eingeführt werden darf, da die Klingenlänge mehr als 12cm betrage.
Ich habe mich vor der Bestellung darüber informiert und ging eigentlich auch davon aus, dass ich auf der sicheren Seite bin, da das Bajonett in Deutschland nicht illegal ist und ich nirgends eine Importbeschränkung fand. Ich habe auch mehrere Leute die bereits Messer importiert haben gefragt, die meinten alle ich habe nichts zu befürchten.
Der Zöllner fragte mich dann gleich, ob ich das Bajonett ihnen zur Vernichtung überlassen oder an den Verkäufer zurückschicken möchte. Da ich von diesem Gesetz welches die Einfuhr beschränkt noch nie etwas gehört hatte und über die oft unwissenden Zöllner aufgeklärt bin, bat ich sie, mir den Gesetzesauszug zu zeigen. Nachdem ich dem Beamten dann eine Stunde beim Suchen zugesehen hatte, sagte er mir, dass er mich morgen anrufe.
Zuhause habe ich dann natürlich gleich wie wild nach diesem Gesetzesauszug gesucht, aber der einzigste in dem etwas von „12cm“ erwähnt wurde, handelte von dem Führverbot von Messern mit 12cm Klingenlänge – welcher mir bereits bekannt war.
Jetzt meine Frage an euch: Habt ihr von dieser Einfuhrbeschränkung schon mal etwas gehört? Ich glaube / hoffe, dass der Zöllner einen Fehler gemacht und ein paar Gesetze durcheinander gebracht hat.
Ich möchte mich schon mal sehr herzlich für die Antworten bedanken!
Gruß,
Jonas
Ich habe da ein Problem und ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Ich habe mir aus den Staaten ein Bajonett bestellt, welches ich heute vom Zoll abholen wollte. Als ich es dann auspackte, betrachtete der Zöllner das Messer und maß die Klinge – 19cm. Darauf sagte er mir, dass das Messer zwar nicht verboten wäre, es allerdings nicht eingeführt werden darf, da die Klingenlänge mehr als 12cm betrage.
Ich habe mich vor der Bestellung darüber informiert und ging eigentlich auch davon aus, dass ich auf der sicheren Seite bin, da das Bajonett in Deutschland nicht illegal ist und ich nirgends eine Importbeschränkung fand. Ich habe auch mehrere Leute die bereits Messer importiert haben gefragt, die meinten alle ich habe nichts zu befürchten.
Der Zöllner fragte mich dann gleich, ob ich das Bajonett ihnen zur Vernichtung überlassen oder an den Verkäufer zurückschicken möchte. Da ich von diesem Gesetz welches die Einfuhr beschränkt noch nie etwas gehört hatte und über die oft unwissenden Zöllner aufgeklärt bin, bat ich sie, mir den Gesetzesauszug zu zeigen. Nachdem ich dem Beamten dann eine Stunde beim Suchen zugesehen hatte, sagte er mir, dass er mich morgen anrufe.
Zuhause habe ich dann natürlich gleich wie wild nach diesem Gesetzesauszug gesucht, aber der einzigste in dem etwas von „12cm“ erwähnt wurde, handelte von dem Führverbot von Messern mit 12cm Klingenlänge – welcher mir bereits bekannt war.
Jetzt meine Frage an euch: Habt ihr von dieser Einfuhrbeschränkung schon mal etwas gehört? Ich glaube / hoffe, dass der Zöllner einen Fehler gemacht und ein paar Gesetze durcheinander gebracht hat.
Ich möchte mich schon mal sehr herzlich für die Antworten bedanken!
Gruß,
Jonas