Importbeschränkung? [Messer mit Klinge >12cm verboten?]

Neptune

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Hallo liebe messerforum.net Community!

Ich habe da ein Problem und ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Ich habe mir aus den Staaten ein Bajonett bestellt, welches ich heute vom Zoll abholen wollte. Als ich es dann auspackte, betrachtete der Zöllner das Messer und maß die Klinge – 19cm. Darauf sagte er mir, dass das Messer zwar nicht verboten wäre, es allerdings nicht eingeführt werden darf, da die Klingenlänge mehr als 12cm betrage.

Ich habe mich vor der Bestellung darüber informiert und ging eigentlich auch davon aus, dass ich auf der sicheren Seite bin, da das Bajonett in Deutschland nicht illegal ist und ich nirgends eine Importbeschränkung fand. Ich habe auch mehrere Leute die bereits Messer importiert haben gefragt, die meinten alle ich habe nichts zu befürchten.

Der Zöllner fragte mich dann gleich, ob ich das Bajonett ihnen zur Vernichtung überlassen oder an den Verkäufer zurückschicken möchte. Da ich von diesem Gesetz welches die Einfuhr beschränkt noch nie etwas gehört hatte und über die oft unwissenden Zöllner aufgeklärt bin, bat ich sie, mir den Gesetzesauszug zu zeigen. Nachdem ich dem Beamten dann eine Stunde beim Suchen zugesehen hatte, sagte er mir, dass er mich morgen anrufe.

Zuhause habe ich dann natürlich gleich wie wild nach diesem Gesetzesauszug gesucht, aber der einzigste in dem etwas von „12cm“ erwähnt wurde, handelte von dem Führverbot von Messern mit 12cm Klingenlänge – welcher mir bereits bekannt war.



Jetzt meine Frage an euch: Habt ihr von dieser Einfuhrbeschränkung schon mal etwas gehört? Ich glaube / hoffe, dass der Zöllner einen Fehler gemacht und ein paar Gesetze durcheinander gebracht hat.

Ich möchte mich schon mal sehr herzlich für die Antworten bedanken!

Gruß,
Jonas
 
AW: Importbeschränkung?

Der Zöllner weiß nicht, wovon er spricht. Feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm dürfen nicht mehr *ohne Grund* geführt werden; besitzen darf man sie weiterhin; mit *Grund im Sinne des Gesetzes* darf man sie sogar führen.

Wenn es sich um eine Waffe im Sinne des WaffG handelt (wovon ich bei einem Bayonett erstmal ausgehe); musst du 18 Jahre alt sein, um sie zu besitzen.

Gruss, Keno
 
AW: Importbeschränkung?

Danke erstmal für die rasend schnelle Antwort! :super:

Das hoffe ich auch :(

Aber das Seltsame ist, dass er sogar mit der Zollfandung telefoniert hat, welche meinte, dass das Messer nicht einfuhrfähig sei. Ich kann mich nichtmehr genau an den Gesprächsverlauf erinnern, ich war ziemlich geschockt als der Zöller am Telefon die Worte "zur Vernichtung einlagern" wiederholte. Vielleicht hat der Zollfander am anderen Ende der Leitung "führen" statt "einführen" verstanden und kommt deswegen auf 12cm.

Allerdings kann man sich wirklich nicht auf "offiziell" wirkende Aussagen des Gesetzes verlassen. Ich war letztes Jahr auf der örtlichen Jagd und Fischereimesse, auf der auch ein Stand der Polizei war, an dem scheinbar illegale Waffen ausgestellt waren, die man aber in Deutschland ganz legal erwerben darf.

Ich bin auf jeden Fall sehr auf den morgigen Anruf gespannt :argw:

Wenn jemand Genaueres zur Gesetzeslage weiß, der soll es bitte schreiben.

Gruß,
Jonas
 
Fühl dich bitte nicht angegriffen, ich wollte auf keinen Fall deine Kompetenz in Frage stellen, solltest du dich angegriffen gefühlt haben, bitte ich das zu entschuldigen.

Ich dachte, dass vielleicht jemand weiß wo diese imaginäre Einschränkung stehen könnte, um dort nachsehen zu können und die Behauptung des Zöllners 100%ig ausschließen zu können, aber ihr scheint euch ja sehr einstimmig sicher zu sein, also denke ich, dass das nicht weiter nötig ist!

An dieser Stelle möchte ich mich schonmal vielmals bei euch bedanken! Ihr habt mir viel Mut gemacht! :)

Ich werde euch morgen Bescheid geben wie die Sache ausgegangen ist!

Gruß,
Jonas
 
deutsches recht: was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
verboten isset nie, der gute traeumt!
 
Das ist jetzt genau das Gegenbeispiel zu dem anderen "Zoll-Thread".
Da ist die Uninformiertheit einiger Beamten wieder, nur diesmal leider in die andere Richtung und zum Nachteil des Bürgers.

Vernichten?
Ich würd denen den Marsch blasen!
Von mir aus könnten die das Teil gerne GEGEN meinen Willen beschlagnahmen, kriegen würde ich es sowieso wieder und dann würde ich denen eine Kopie des aktuellen WaffG. zukommen lassen mit der Bitte es doch GRÜNDLICH zu studieren.


Gruß K.
 
Vor ein paar Tagen habe ich eine (ich glaube Spiegel-TV-)Reportage über den Zoll gesehen. Da waren drei (!!) Zöllner mehrere Stunden damit beschäftigt, herauszufinden, was denn ein bestimmtes Ding sei. Das Ding war eine voll funktionsfähige und WBK-pflichtige Replik eines Colt 6-Schuss Vorderladers. Die Aussagen waren gnadenlos, GNA-DEN-LOS. Paar Beispiele:

"Die Patronen muss man da von vorn reinschieben, aber wie bekommt man die wieder 'raus?"

"Ach, das geht mit Schwarzpulver, das knallt und raucht, aber die Kugel fliegt nur ein paar Meter und fällt dann runter. Verletzen kann man damit niemanden."

Ergebnis: "Gib' es 'raus. Der Abholer muss über 18 sein, aber sonst kann er das Ding einfach abholen und mitnehmen."

Und dann wird so was auch noch gesendet!

Die Typen haben manchmal eben leider überhaupt keine Ahnung von den Gesetzen, die sie ausführen müssen. Woran das liegt, darüber kann man nur spekulieren. Ich habe da meine Theorien und mich als Beamten in einem anderen Bereich nervt das ungemein.

Soll heißen: Der Mensch, dem Du da begegnet, bist liegt 100 %ig falsch. Lass' Dich nicht einschüchtern. Wenn er das Ding vernichten will oder das sogar tut: Dienstaufsichtsbeschwerde und Schadensersatzklage. Vieleicht bekommt der arme Wicht dann, was er offenbar dringend braucht: eine Fortbildung.

Achim
 
Und wie überzeuge ich ihn am besten davon, dass er falsch liegt? Ich kann ja schlecht sagen "Nein, sie liegen falsch, also her damit". Ich muss das ja schon irgendwie beweisen?

Gruß,
Jonas
 
Du musst gar nix beweisen. Wenn man Dir einen Verstoss (in dem Fall wirklich völlig zu Unrecht) gegen die Einfuhrbestimmungen vorwirft, muss der Zoll das beweisen (und das geht hier nicht, weil es dafür keine Grundlage gibt). Morgen wird er sich vermutlich zähneknirschend bei Dir entschuldigen und Du kannst es mitnehmen.
 
Also er meinte dass morgen sein Kollege der angeblich ne Ahnung davon hat da ist. Aber wenn der sich auch quer stellt, dann sage ich einfach, dass es ein solches Gesetz nicht gibt und dass sie mir das Teil gefälligst aushändigen sollen, wenn sie keine Beweise finden?

Gruß,
Jonas
 
Also er meinte dass morgen sein Kollege der angeblich ne Ahnung davon hat da ist. Aber wenn der sich auch quer stellt, dann sage ich einfach, dass es ein solches Gesetz nicht gibt und dass sie mir das Teil gefälligst aushändigen sollen, wenn sie keine Beweise finden?

Fast richtig.

Besser:
Du siehst natürlich ein das Sie Ihren Job machen müssen und weist aber freundlich darauf hinn das Du der Ansicht bist es gibt keine rechtliche Grundlage die den Import des Messers verbietet. Deswegen möchtest Du entweder Dein Messer haben oder alternativ einen Bescheid in dem man Dir offiziell mitteilt aufgrund welcher rechtlichen Grundlage man Dir die Aushändigung verweigert.

In folge erhälst Du entweder Dein Messer oder Sie suchen weiter nach Gründen es Dir nicht zu geben (unwahrscheinlich).

Sollten Sie weiter rumdrucksen bestehst Du eben darauf per förmlichen Bescheid mitgeteilt zu bekommen warum man Dir das Messer nicht aushändigt, da du wahrscheinlich rechtlich dagegen vorgehen möchtest.
Fragst vielleicht nebenbei noch freundlich nach einer Quittung für das Messer und ob man Dir auch quittiert das Du nun schon zweimal bei Ihnen warst, weil das ja jedesmal Fahrkosten für Dich verursacht.

Spätestens dann sollten man sehr bemüht sein kurzfristig zu klären ob es wirklich Gründe gibt Dich wieder weg zu schicken und wenn doch hast Du zumindest alles gemacht um konkret mitgeteilt zu bekommen was Sie eigentlich davon abhält Dir das Messer zu geben.

Gruss
El
 
El Dirko hat es besser beschrieben als ich.
Wichtig eben: ALLES SCHRIFTLICH ! Und die Namen der Beamten nicht vergessen.

Ggf. darauf bestehen, dass noch jemand vom Zollkriminalamt hinzugezogen wird. Die haben meist mehr Ahnung.

EDIT: Ich freue mich schon darauf wie das weitergeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im WaffG steht nichts davon, dass das Messer an sich oder gar der Import verboten ist, das sollte denen doch als Beweis reichen? Was nicht da ist, kann ich auch nicht rauskopieren.

Es geht hier ja nicht darum, dass das Messer in Deutschland verboten ist, sondern darum, dass der Zöllner sagt, dass der Import angeblich verboten ist, da die Klinge über 12cm lang ist.

Gruß,
Jonas
 
Da es noch nicht erwähnt wurde: Nimm ein abschließbares Behältnis für den Heimtransport mit.
Angesichts der Unverschämtheit, dass du wegen mangelnder Kenntnisse der Herren vor Ort nun zum zweiten Mal zum Zoll fahren musst, sollte der Beamte dir zwar keine weiteren Steine mehr in den Weg legen, aber man weiß ja nie.

Grüße Rainer
 
Danke Erka, daran habe ich schon gedacht. Ich habe leider keinen Koffer, deswegen hatte ich den Rucksack mit einem kleinen Vorhängeschloss versehen. Das sollte doch reichen?
 
Ist zwar bissl OT, aber passt irgendwie.
Ich habe heute beim Zollamt ein "LED-Flashlight" (so war es deklariert) abgeholt.
Da meinte der nette Beamte zu mir "Ah, ein Blitzgerät". :p :D
 
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