Ist denn der Begriff "Transport" damit geklärt? Abschließbarer Behälter? Oder reicht es, nicht sofort Zugriff zu haben (Reisetasche, Rucksack)?
Klarheit bietet kein einziges Gesetz, welches auch nur ansatzweise Spielraum für Auslegung bietet.
Soweit ich das verstanden habe ist in einer Waffenverbotszone jedes Messer ein gefährlicher Gegenstand und wird bez. Führen dann gleichgesetzt mit einer Waffe. Beim Transport von Waffen lt. Waffengesetz müssten die Messer in
verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Das würde ich
für mich zunächst mal definieren als "geschlossen = kein Schloss" & "verschlossen = mit Schloss" .
Für Schusswaffen reicht ein Waffenkoffer oder ein Futteral mit (Vorhänge)Schloss - demnach
denke ich, dass ein verschlossenes Futteral, welches den direkten Zugriff auf das Messer verhindert, die Mindestanforderung für den Transport solcher Teile in WVZn erfüllt.
Meine Lösung sieht schon relativ lange so aus:
Denke wenn ich damit mal irgendwann Probleme bekommen sollte in einer WVZ, wo ich mir vorher die Verordnung durchgelesen habe, dann wird es final irgendein Schriftstück geben, welches mir begründen muss, warum ein "verschlossenes Futteral" nicht ausreichend war.
Spätestens dann muss man sich wohl einen Möbeltresor in den Trolley bauen um mal ein Küchenmesser vom Messermacher per ÖPNV nach Hause zu transportieren.