Innenministerin Faeser will Ländern Messerverbot in Zügen und Bussen vorschlagen

sein Lagioule sogar mit ins Fußballstadion genommen hat, um in der Halbzeit Wurst zu schneiden

Dazu braucht es aber ein vernünftige Einstellung, dass es eben "nicht ok" ist jemanden zu verletzen und die geistige Reife dass, wenn man trotz Friedfertigkeit in einen Konflikt gerät, es nie gut endet, wenn man das Messer zückt.

dass niemand außerhalb der Küche ein Messer braucht

In 20 Jahren führen wir das Gespräch anders. Küchenmesser braucht keiner mehr, schließlich gibt es Thermomix, Nicer Dicer und den Original German V-Hobel.
Sogar Sushi kann man damit zubereiten. Was Gurken kann, kann auch Lachs.
 
In 20 Jahren führen wir das Gespräch anders. Küchenmesser braucht keiner mehr, schließlich gibt es Thermomix, Nicer Dicer und den Original German V-Hobel.
Sogar Sushi kann man damit zubereiten. Was Gurken kann, kann auch Lachs.
Ist doch toll. Dann können wir alle Messer abschaffen.
Und irgendwann sind wir beim Nahrungsreplikator, dann braucht die Küchenmaschine auch keine Klinge mehr.

Oder wir schaffen gleich die Küche ab, schließlich gibt es Lieferando.
Letzteres kein Scherz, ist der Traum einiger Silikon Valley Nerds. Kein Einkaufen, Kochen, Spülen. Der Zeitgewinn kann dann wieder am Smartphone "produktiv" genutzt werden. Einfach per App bestellen, worauf man Lust hat.

Schöne neue Welt.
 
Es positioniert sich nicht nur die Bundesinnenministerin so. Auch NRW Innenminister Reul möchte...
Da besteht nur ein kleiner aber unübersehbarer Unterschied zwischen den beiden: Sie redet was man alles verbessern sollte/müsste/könnte -> Aktionismus, er macht seine Arbeit mit dem, was ihm zur Verfügung steht -> Aktivität. Und selbst das kreidet man ihm an und versucht seit längerer Zeit schon, ihn zu entsorgen. Da steht (vermeintlich gewollter) politischer Wille gegen tatsächlich bestehende politische Interessen.
Wenn ich mir seine - gefühlt seit Monaten - beinahe wöchentlichen "Tätigkeitsnachweise" vor Augen halte, dürfte er der meistgehasste und gefährdetste Politiker in D sein, weit vor den Mitgliedern der Bundesregierung...
 
Mit Verboten von längst verbotenen Sachen war es in der BRD schon immer problematisch. Vielleicht sollte man das generell ausweiten, also grundsätzlich z.B. in 30-Zonen auch das Schellerfahren verbieten.

Um nochmal zum Thema zu kommen - wie weit geht das "geplante" Verbot denn genau?
Führen, transportieren, vor Zugriff sicher transportieren... man müsste dann ja schon definieren wie man, bei Nutzung vom ÖPNV, sein Messer vom Laden in die Küchenschublade bekommt...
 
Um nochmal zum Thema zu kommen - wie weit geht das "geplante" Verbot denn genau?
Führen, transportieren, vor Zugriff sicher transportieren... man müsste dann ja schon definieren wie man, bei Nutzung vom ÖPNV, sein Messer vom Laden in die Küchenschublade bekommt...
Das ist eine gute Frage. Im Ruhrgebiet werden u.a. an Bahnhöfen immer wieder "Waffenverbotszonen" ausgerufen. Aktuell z.B. in Dortmund. So wie ich es verstanden habe: Da ist jedwedes Messer verboten, auch ein Vic Classic. Egal, ob geführt oder transportiert.
In dem Fall hieße das dann wohl, dass man in dem Zeitraum kein Messer im Laden kaufen sollte, wenn man anschließend mit Bus und Bahn nach Hause fahren möchte.

Minister Reul hat das früher auch angesprochen, dass es dafür Lösungen bräuchte. Ob das noch der Stand der Dinge ist, weiß ich nicht (nach der "niemand braucht ein Messer außerhalb der Küche" Aussage). So differenziert wird die Debatte nicht geführt, gerade auch seitens der Medien / der vierten Gewalt. Da heißt es idr nur: Messer böse, verbieten.

Ist ja nicht nur der Messerkauf betroffen. Was ist mit dem Kunden des Messerschärfers (die Problematik betrifft hier zwar niemanden)?
Oder dem Koch, der sein Messerset zur und von der Arbeit transportieren muss?
 
Im Ruhrgebiet werden u.a. an Bahnhöfen immer wieder "Waffenverbotszonen" ausgerufen. Aktuell z.B. in Dortmund. So wie ich es verstanden habe: Da ist jedwedes Messer verboten, auch ein Vic Classic.
Nicht nur dort und da ist je nach der jeweiligen Allgemeinverfügung ggf. auch sonst alles potenziell Gefährliche verboten, wie in den qua Verordnung geltenden Waffenverbotszonen nach WaffG teilweise auch. Zum Transportieren findet sich da nach meinem Eindruck in den Allgemeinverfügungen eher selten was explizites, nach der Niederlage vor dem VG/OVG Berlin scheint die BuPo da nicht nur bei den Zeiträumen vorsichtig geworden zu sein.

Inzwischen sind die freigegeben Beschlüsse der letzten IMK übrigens auch online veröffentlicht, allerdings hat es die anscheinend zur weiteren Prüfung auf AK-Ebene beerdigte Initiative aus SH/HH anscheinend nicht einmal in diese Sammlung geschafft bzw. die anderen ließen hier etwas Gesichtswahrung zu Teil werden.

Ergänzung:
Gemäß den Verlautbarungen der betreffenden Behörden/Ministerien hier war die Initiative übrigens wohl ziemlich pauschal formuliert gewesen, was die ganzen Sachfragen und Abgrenzungen angeht. Es wurde nicht einmal etwas dazu gesagt, daß im Anlassfall das Tatwerkzeug wg. 42a im öffentlichen Raum und somit innerhalb- wie außerhalb der Bahn eh nicht hätte geführt werden dürfen, es sei denn man wertet das reihenweise Abschlachten von arg- und wehrlosen zufällig Anwesenden als berechtigtes Interesse. Allerdings sieht es auch hier wieder so aus, daß lediglich wegen der Morde und Mordversuche angeklagt wird und das offensichtlich ordnungswidrige Führen des Tatmittels dagegen wieder mal unter den Tisch fällt ... kommt ja öfters vor.
 
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Wenn ich mir seine - gefühlt seit Monaten - beinahe wöchentlichen "Tätigkeitsnachweise" vor Augen halte, dürfte er der meistgehasste und gefährdetste Politiker in D sein, weit vor den Mitgliedern der Bundesregierung...
Is mir denn dabei irgendwas entgangen, was über PR-Schaufensternummern hinausgeht?
 
Das ist eine gute Frage. Im Ruhrgebiet werden u.a. an Bahnhöfen immer wieder "Waffenverbotszonen" ausgerufen. Aktuell z.B. in Dortmund. So wie ich es verstanden habe: Da ist jedwedes Messer verboten, auch ein Vic Classic. Egal, ob geführt oder transportiert.

Bist Du sicher, dass der reine Transport eines Messers auch in die Verbote der WVZ fällt? Bisher war ich der Ansicht, dass man durchaus Messer/Taschenmesser z.B. im Rucksack oder z.B. in verschlossenen Etuis dort transportieren darf.
 
Bei den WVZ aufgrund von polizeirechtlichen Allgemeinverfügungen hängt es vom jeweiligen Wortlaut der jeweiligen Verfügung ab. Sollte da auch Transport mit verboten sein, isser das dann auch, zumindest bis ein Gericht das ggf. wegen Unverhältnismäßigkeit kassiert.
Bei WVZ aufgrund von RechtsVO gem. WaffG hängst es hingegen vom jeweiligen Wortlaut der jeweiligen VO ab.
 
Is mir denn dabei irgendwas entgangen, was über PR-Schaufensternummern hinausgeht?
Wenn du die beinahe wöchentlichen Berichte über Großrazzien quer durch NRW und manchmal auch darüber hinaus mit "PR-Schaufensternummern" meinst, das sind die Tätigkeitsnachweise. Da geht es um organisierte Kriminalität und nicht um vorratsmäßige Kriminalisierung oder real existierende "lokale Kleinkriminalität mit Messern". Selbst dafür reichen die vorhandenen Gesetzesgrundlagen aus, obwohl die Zusammenhänge undurchsichtiger und komplexer sind, als bei Einzelvorkommnissen, die glücklicherweise noch nicht täglich geschehen.
 
Das müssen die jeweils Veröffentlichen, ohne rechtzeitig erfolgte Veröffentlichung wäre eine Allgemeinverfügung nicht wirksam bzw. diesbezügliche Maßnahmen kaum gerichtsfest durchsetzbar.

Diese Razzien meine ich. Daß es dabei um Orga gehen soll is klar, die Frage is aber ob das denn im Ergebnis irgendwas bringt. Ein paar Zufallsfunde sind wahrscheinlich immer dabei, aber anscheinend nix, was weiterer Meldungen oder Berichte wert wäre, geschweige denn strafbefehle oder Anklagen.. Es wird ja republikweit sonst auch überall ständig wild herumgerazzt, je nach Fußballage, aber i.d.R. kaum mit nachhaltigen Ergebnissen. Koste ja im Zweifel nicht allzu viel, wenn die BPs grade keine sonstigen Einsätze haben und BFEs, BFUs und MEKs ja eh üben müssen. Aber die Massen an ungezielt sichergestellten potenziellen Beweismittel verstopfen dann ja leider die KTUs, die AFAIK in NRW genauso in Bearbeitungsstaus versinken wie hier und woanders. Hier kommen die ja noch nicht mal den Datenträgerauswertungen in Enchrochat-Fällen hinterher, obwohl die Ermittler denen da sogar recht genau sagen können, wonach sie denn suchen sollen.
 
Es geht nicht darum, ob es was bringt oder nicht, sondern darum, dass mit aktuell verfügbaren Gesetztestexten/-inhalten/-grundlagen sehr wohl gearbeitet werden kann. Das war prinzipiell noch nie anders, zumindest nicht, was körperliche, rein mechanische oder sonstige, nichttechnische Tatbestände und Umgang/Vorgehensweise mit ihnen betrifft. Reul macht es vor, während die BMI in der halbinformierten Öffentlichkeit eher den mitleiderweckenden Eindruck macht, als gäbe es gar keine oder nur spärliche Möglichkeiten der Exekutive, um aktiv werden zu können.
 
OK, das hatte ich dann völlig mißverstanden. Stimme Dir da voll zu. Gilt sogar nicht nur für strafrechtliche Ermittlungen sondern ja sogar auch für gefarhenabwehrrechtliches Vorgehen, im Zweifel nach Generalklausel.
 
Bist Du sicher, dass der reine Transport eines Messers auch in die Verbote der WVZ fällt? Bisher war ich der Ansicht, dass man durchaus Messer/Taschenmesser z.B. im Rucksack oder z.B. in verschlossenen Etuis dort transportieren darf.
Nein, bin ich nicht. In den Medien heißt es eigentlich stets: Alles verboten. Wenn jemand erwischt wird, wird nicht differenziert zwischen "geführt" und "transportiert".
Polaris hat ja Licht ins Dunkel gebracht, worauf zu achten ist. Leider muss man sich das erst raussuchen, der Hinweis " ab dann bis dann WVZ" reicht nicht aus, um Klarheit zu haben.
Wenn man dann an einem Bahnhof einsteigt (an dem der Transport gestattet ist), am Zweiten aussteigt, an dem ein generelles Verbot besteht...
Einheitliche Regel, die Klarheit schafft, fänd ich schon gut...

Ist denn der Begriff "Transport" damit geklärt? Abschließbarer Behälter? Oder reicht es, nicht sofort Zugriff zu haben (Reisetasche, Rucksack)?
 
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In den Medien heißt es eigentlich stets: Alles verboten
Die copy/pasten halt die Polizei-PMs und die sind dazu oft genauso mit groben Rechtsfehlern durchsetzt wie oft auch die zu Ereignissen. Ich vermute mal die Pressestellen wissen halt i.d.R. halt auch nicht, wovon sie schreiben/reden oder wollen es zumindest nicht wissen.
Die Einsatzkräfte bauen sich dazu ja auch oft irgendwelche eigenen Ideen zu angeblichen Verbotstatbeständen zusammen. Da sie ja bei solchen Aktionen nach meinen Eindrücken eher nicht auf fair game hin operieren kommt das halt auch oft durch, da sich die Adressaten seltenst zur Wehr setzen, zumindest nicht auf dem Rechtsweg.
 
Ist denn der Begriff "Transport" damit geklärt? Abschließbarer Behälter? Oder reicht es, nicht sofort Zugriff zu haben (Reisetasche, Rucksack)?

Klarheit bietet kein einziges Gesetz, welches auch nur ansatzweise Spielraum für Auslegung bietet.

Soweit ich das verstanden habe ist in einer Waffenverbotszone jedes Messer ein gefährlicher Gegenstand und wird bez. Führen dann gleichgesetzt mit einer Waffe. Beim Transport von Waffen lt. Waffengesetz müssten die Messer in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Das würde ich für mich zunächst mal definieren als "geschlossen = kein Schloss" & "verschlossen = mit Schloss" .
Für Schusswaffen reicht ein Waffenkoffer oder ein Futteral mit (Vorhänge)Schloss - demnach denke ich, dass ein verschlossenes Futteral, welches den direkten Zugriff auf das Messer verhindert, die Mindestanforderung für den Transport solcher Teile in WVZn erfüllt.

Meine Lösung sieht schon relativ lange so aus:



Denke wenn ich damit mal irgendwann Probleme bekommen sollte in einer WVZ, wo ich mir vorher die Verordnung durchgelesen habe, dann wird es final irgendein Schriftstück geben, welches mir begründen muss, warum ein "verschlossenes Futteral" nicht ausreichend war.

Spätestens dann muss man sich wohl einen Möbeltresor in den Trolley bauen um mal ein Küchenmesser vom Messermacher per ÖPNV nach Hause zu transportieren.
 
Gestern habe ich das EDC dann doch verschwinden lassen. Wieso? Na ihr habt vermutlich
schon gehört, wie es in Frankreich gerade einmal mehr hergeht. :poop:
 
Ist das jetzt Satire, oder meinst du das ernst?🫣

Ja, das ist aus der Praxis entstanden: Waffenverbotszone Bahnhof bei Reisen in DE - welche Hosentaschen-Transportlösung? (https://messerforum.net/threads/waffenverbotszone-bahnhof-bei-reisen-in-de-welche-hosentaschen-transportloesung.143067/)

In Ballungsgebieten kann das schneller ein Thema sein, als einem lieb ist - auch wenn sich manche darüber lustig machen. So ein Messer kostet schon mal mehrere hundert Euro und das Risiko es aus irgendeinem "Grund" zu verlieren kann damit verringert werden.
 
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