Ist das Kershaw Chive erlaubt?

Arthropod

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Hi ihr. :)

Ich benutze zum öffnen von Kartons und sonstigen Verpackungen bisher ein Teppichmesser.
Nun würde ich mir dafür gerne ein "Chive" von Kershaw zulegen. Dank der ganzen Gesetzestexte bin ich mir inzwischen jedoch nicht mehr sicher, ob das Messer in Deutschland erlaubt ist!?
Zählt es als Klapp- oder Springmesser?
Die Klinge ist ca 4,9cm lang, es fährt seitlich herraus. So weit sollte es also auch erlaubt sein, wenn es zu den Springmessern zählt, richtig?
Ich bin jedoch kein Messerexperte und bin mir bei der Interpretation der beschriebenen Eigenschaft "zweiseitig geschliffen" im WaffenGS nicht sicher.
Ist damit gemeint, daß ein Messer auf beiden Seiten eine Schnittfläche haben muß, um verboten zu sein? Oder reicht eine Schnittfläche die von beiden Seiten angeschliffen wurde?

Mein Kopf brummt. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. - Danke schon mal für alle Antworten!
 
...Nun würde ich mir dafür gerne ein "Chive" von Kershaw zulegen...Zählt es als Klapp- oder Springmesser?
Es ist kein Springmesser, sondern ein sogenannter Assisted Opener.

...bin mir bei der Interpretation der beschriebenen Eigenschaft "zweiseitig geschliffen" im WaffenGS nicht sicher.
Ist damit gemeint, daß ein Messer auf beiden Seiten eine Schnittfläche haben muß...
Ja.
...um verboten zu sein?
Verboten ist es deswegen nicht, jedenfalls nicht der Besitz. Aber das Führen ist eingeschränkt, was aber bei jedem Einhandmesser der Fall ist. So auch beim Kershaw Chive.

Hier kannst Du Dich einlesen, ohne die Juristensprache verstehen zu müssen:
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Es ist kein Springmesser, sondern ein sogenannter Assisted Opener.

Der Begriff war mir ganz neu. Anfangs dachte ich, das Chive wäre ein Klappmesser. In einem anderen Shop las ich dann etwas von "federunterstütztem öffnen". Daher mein Zweifel.
Den Feststellungsbescheid für "assisted opener" habe ich gerade gefunden. Super, danke! (Hoffentlich ist der auch nach der Überarbeitung des Waffenrechts 2008 noch gültig.)

Ich hoffe, der Zoll sieht das auch alles so. ('will in den USA bestellen, zusammen mit einem kleinen Messer von Spyderco.)

Verboten ist es deswegen nicht, jedenfalls nicht der Besitz. Aber das Führen ist eingeschränkt, was aber bei jedem Einhandmesser der Fall ist. So auch beim Kershaw Chive.

Davon habe ich gelesen. Das stört mich aber nicht weiter. Dann wird das Messer halt in einem verschlossenen Behälter in die Firma befördert. Dort bleibt es dann eh. :)

Hier kannst Du Dich einlesen, ohne die Juristensprache verstehen zu müssen:
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Danke!
 
Druck dir den Feststellungsbescheid (mit Quellenangabe) aus und nimm das Papier mit zum Zoll.
Das ist zwar keine Garantie, aber ein gutes Argument.

Grüße,
Steffen

Der liegt schon ausgedruckt neben mir. :)
Nun wäre es natürlich noch klasse, auch direkt "beweisen" zu können, daß es sich bei dem Chive um einen "assisted opener" handelt.
Leider steht überall nur "SpeedSafe" und da kann man ja auch wieder so ziemlich alles hinein interpretieren.

Im Feststellungsbescheid zu den federunterstützten Klappmessern steht u.a. "eine Zuordnung (...) kann nicht erfolgen, weil kein Knopf oder
Hebel zum Lösen einer Sperrvorrichtung vorhanden ist." -
Ich vermute schon, daß sich die Aussage nicht auf so etwas wie den "Frame Lock" des Chive bezieht, aber verwechseln könnte man es damit schon.

...oder ich bleibe einfach beim Teppichmesser. Wobei ich das persönlich gefährlicher finde als ein Klappmesser mit einer Klinge <5cm. :hmpf:
 
Im Feststellungsbescheid zu den federunterstützten Klappmessern steht u.a. "eine Zuordnung (...) kann nicht erfolgen, weil kein Knopf oder
Hebel zum Lösen einer Sperrvorrichtung vorhanden ist." -
Ich vermute schon, daß sich die Aussage nicht auf so etwas wie den "Frame Lock" des Chive bezieht, aber verwechseln könnte man es damit schon.

Kann man sicher, auch Zöllner oder Polizisten können irren. Was nichts daran ändert, das das Chive rechtlich ein ganz normales Einhandmesser und kein Springmesser ist.

Und das gilt eben für alle derartigen Systeme, wie im BKA Bescheid explizit erwähnt, und auch mir gegenüber von LKA/Zoll bestätigt, nachdem meine Messer erst beschlagnahmt wurden.

Was willst Du noch an Information?

Was Du damit machst, ist natürlich Deine Sache.

Pitter
 
Macht es Sinn, wenn Arthropod dem Versender den Feststellungsbescheid zur Verfügung stellt, damit der schon beim Versand beiliegt?
 
Im Feststellungsbescheid zu den federunterstützten Klappmessern steht u.a. "eine Zuordnung (...) kann nicht erfolgen, weil kein Knopf oder Hebel zum Lösen einer Sperrvorrichtung vorhanden ist." -Ich vermute schon, daß sich die Aussage nicht auf so etwas wie den "Frame Lock" des Chive bezieht,

Ein 'Frame Lock' ist weder Knopf noch Hebel, das sollte auch einem Zollbeamten einleuchten ,zumal wenn man im Feststellungsbescheid
auch die nächsten Sätze liest.
Im Übrigen kann man das Chive auch in Deutschland problemlos für knapp unter 50 Euro erwerben. Falls Du Angst wg. Ärger beim Zoll hast, kauf's doch einfach hier.
 
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