Hi ihr. 
Ich benutze zum öffnen von Kartons und sonstigen Verpackungen bisher ein Teppichmesser.
Nun würde ich mir dafür gerne ein "Chive" von Kershaw zulegen. Dank der ganzen Gesetzestexte bin ich mir inzwischen jedoch nicht mehr sicher, ob das Messer in Deutschland erlaubt ist!?
Zählt es als Klapp- oder Springmesser?
Die Klinge ist ca 4,9cm lang, es fährt seitlich herraus. So weit sollte es also auch erlaubt sein, wenn es zu den Springmessern zählt, richtig?
Ich bin jedoch kein Messerexperte und bin mir bei der Interpretation der beschriebenen Eigenschaft "zweiseitig geschliffen" im WaffenGS nicht sicher.
Ist damit gemeint, daß ein Messer auf beiden Seiten eine Schnittfläche haben muß, um verboten zu sein? Oder reicht eine Schnittfläche die von beiden Seiten angeschliffen wurde?
Mein Kopf brummt. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. - Danke schon mal für alle Antworten!
Ich benutze zum öffnen von Kartons und sonstigen Verpackungen bisher ein Teppichmesser.
Nun würde ich mir dafür gerne ein "Chive" von Kershaw zulegen. Dank der ganzen Gesetzestexte bin ich mir inzwischen jedoch nicht mehr sicher, ob das Messer in Deutschland erlaubt ist!?
Zählt es als Klapp- oder Springmesser?
Die Klinge ist ca 4,9cm lang, es fährt seitlich herraus. So weit sollte es also auch erlaubt sein, wenn es zu den Springmessern zählt, richtig?
Ich bin jedoch kein Messerexperte und bin mir bei der Interpretation der beschriebenen Eigenschaft "zweiseitig geschliffen" im WaffenGS nicht sicher.
Ist damit gemeint, daß ein Messer auf beiden Seiten eine Schnittfläche haben muß, um verboten zu sein? Oder reicht eine Schnittfläche die von beiden Seiten angeschliffen wurde?
Mein Kopf brummt. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. - Danke schon mal für alle Antworten!