Tut mir leid, da hat mir ein Cookie im Browser einen Streich gespielt bzw. ich die kostenpflichtigkeit der Archiv-Seite übersehen. Eingeben der Unterschrift über Google funktioniert bei Archiv-Artiekln leider auch nicht.
Da ich hier Neugier verursacht habe, das wesentliche berichtet:
Der Bergedorfer Richter Olof Masch setze bei einschlägig verurteilten jugendlichen Tätern die Strafe zur Bewährung aus, verhängte als Bewährungsauflage aber ein Messerführungsverbot für die betreffende
Person.
Dieses Vorgehen unterscheidet sich imo deutlich vom Vorgehen der Ministerien und den üblichen Forderungen, da hier bei Personen mit offenkundig gewordenen gewaltkriminellen Neigungen angesetzt wird und nicht abstrakt bei den benutzen Werkzeugen und mit Zielrichtung auf Jedermann.
Dürfen sich die Straftäter weiterhin eine Stulle schmieren?
Außerhalb des eigenen Haushaltes nur, wenn sie dabei kein Messer benutzen oder ein nicht mitgeführtes.
Und, last but not least - funktioniert's?
Läßt sich nicht ermitteln, aber ich vermute mal, daß solche Urteile unendlich viel mehr Wirkung haben, als die letzen Waffenrechtsnovellen, die ja vor allem den Verfolgungsdruck auf rechtreue Bürger verschärft haben, zumindest den von diesem subjektiv empfundenen.
es wird wie so viele andere Gesetze an die UMSETZUNG fehlen ..
Da es sich eben nicht um ein Gesetz handelt, sondern lediglich um praktische Umsetzung, kann es logischerweise an der Umsetzung nicht fehlen.
Hört sich im Großen und Ganzen genauso an, wie garde vorhin auf Bayern 3 in den Nachrichten zu hören.
Da Versammeln sich nun die Justizminister der Länder und überlegen, ob es nicht möglich sei, junge Straftäter mit einem Fahrverbot zu bestrafen, weil Geldstarfen angeblich zu mild und Gefängnisstrafen zu hart wären.
Bei den hier zur Bewährung ausgesetzten Strafen handelt es sich um stinknormale "traditionelle" Jugendstrafen. Von daher kann ich keinen Zusammenhang erkennen. Abgesehen natürlich von der Frage, ob man bei verurteilten Gewaltverbrechern grundsätzlich die psychische Eignung zum Führen von gefährlichen Kfz vermuten sollte, wie es ggw. sie Rechtslage ist. Mir scheint erscheint das fraglich, aber das ist hier OT.