Justiz: Messerverbot für Straftäter

polaris1977

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U.a. in diesem schon ein paar Tage altem Bericht (link auf kostenpflichtige Seite entfernt) wird die Praxis eines Hamburger Richters dargelegt, die mit einem Führungsverbot zur Abwechslung von der Forderungspraxis der Innenminister mal nicht beim Messer, sondern bei Kriminellen ansetzt. Da dies weiterhin auch dazu führt, daß die bei Zuwiderhandlung im Raum stehende Ahndung nicht (nur) in Gestalt einer Einziehung des Gegenstandes und ggf. ein paar Kröten infolge einer Owi, sondern ggf. in Knast wg. Widerruf der Bewährungsaussetzung auftritt, stelle ich den Hinweis darauf mal hier ein. Ein solches Vorgehen müßte doch eigentlich in doppelter Hinsicht von der hier im Forum vertretenen Personen begrüßt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider kann man den Bericht nicht kostenlos lesen.

Wie weit geht denn das Messerverbot für Straftäter? Gilt das für alle Straftäter unabhängig von dem Verbrechen, was ihnen zur Last gelegt wird? Sind nur Straftäter auf Bewährung gemeint, oder werden auch solche weiterhin bestraft, die ihre Strafe abgesessen haben? Dürfen sich die Straftäter weiterhin eine Stulle schmieren?

Und, last but not least - funktioniert's?

Kann ich mir nämlich eigentlich nicht vorstellen. Straftaten sind ja auch schon verboten...
 
Wird das jetzt Werbung für's HH Abendblatt? Ohne kostenpflichtige Anmeldung Du können nix lesen Artikel :mad:
 
Hört sich im Großen und Ganzen genauso an, wie garde vorhin auf Bayern 3 in den Nachrichten zu hören.
Da Versammeln sich nun die Justizminister der Länder und überlegen, ob es nicht möglich sei, junge Straftäter mit einem Fahrverbot zu bestrafen, weil Geldstarfen angeblich zu mild und Gefängnisstrafen zu hart wären.

Ich befürchte das Schlimmste.

Gruß
Gerhard
 
Und das soll helfen?
Messer an sich sind doch nicht das Problem.
Wenn es so ist wie der Titel suggeriert zeigt es nur das hinter allem stehende Problem der mangelnden Auffassungsgabe



Darüber hinaus wird ohne dass sich die Parteien ernst nehmen und einen ernsthaften menschlichen Diskurs führen gar nichts erreicht.
Ein Richter der imM absurde Maßstaebe ansetzt? Das ist keine gute PR
 
Tut mir leid, da hat mir ein Cookie im Browser einen Streich gespielt bzw. ich die kostenpflichtigkeit der Archiv-Seite übersehen. Eingeben der Unterschrift über Google funktioniert bei Archiv-Artiekln leider auch nicht.

Da ich hier Neugier verursacht habe, das wesentliche berichtet:
Der Bergedorfer Richter Olof Masch setze bei einschlägig verurteilten jugendlichen Tätern die Strafe zur Bewährung aus, verhängte als Bewährungsauflage aber ein Messerführungsverbot für die betreffende Person.
Dieses Vorgehen unterscheidet sich imo deutlich vom Vorgehen der Ministerien und den üblichen Forderungen, da hier bei Personen mit offenkundig gewordenen gewaltkriminellen Neigungen angesetzt wird und nicht abstrakt bei den benutzen Werkzeugen und mit Zielrichtung auf Jedermann.

Dürfen sich die Straftäter weiterhin eine Stulle schmieren?
Außerhalb des eigenen Haushaltes nur, wenn sie dabei kein Messer benutzen oder ein nicht mitgeführtes.
Und, last but not least - funktioniert's?
Läßt sich nicht ermitteln, aber ich vermute mal, daß solche Urteile unendlich viel mehr Wirkung haben, als die letzen Waffenrechtsnovellen, die ja vor allem den Verfolgungsdruck auf rechtreue Bürger verschärft haben, zumindest den von diesem subjektiv empfundenen.

es wird wie so viele andere Gesetze an die UMSETZUNG fehlen ..
Da es sich eben nicht um ein Gesetz handelt, sondern lediglich um praktische Umsetzung, kann es logischerweise an der Umsetzung nicht fehlen.

Hört sich im Großen und Ganzen genauso an, wie garde vorhin auf Bayern 3 in den Nachrichten zu hören.
Da Versammeln sich nun die Justizminister der Länder und überlegen, ob es nicht möglich sei, junge Straftäter mit einem Fahrverbot zu bestrafen, weil Geldstarfen angeblich zu mild und Gefängnisstrafen zu hart wären.
Bei den hier zur Bewährung ausgesetzten Strafen handelt es sich um stinknormale "traditionelle" Jugendstrafen. Von daher kann ich keinen Zusammenhang erkennen. Abgesehen natürlich von der Frage, ob man bei verurteilten Gewaltverbrechern grundsätzlich die psychische Eignung zum Führen von gefährlichen Kfz vermuten sollte, wie es ggw. sie Rechtslage ist. Mir scheint erscheint das fraglich, aber das ist hier OT.
 
Was zur Hölle ist daran neu?

Ein Richter der eine bedingte Strafe ausspricht oder einen Insassen bedingt entlässt darf Weisungen aussprechen. Art und Inhalt der Weisungen obliegt dabei dem Gericht. Denkbar sind Weisung mit der Bewährungshilfe zusammen zu arbeiten, eine Alkohol, Sucht oder Anti-Gewalt Therapie zu machen, aktiv eine Arbeit zu suchen, eine Ausbildung zu absolvieren (bei Jugendlichen häufig), bestimmte Orte zu meiden (manche Lokale oder zB Fußballstadien bei Hooligans), etc.

Ein Klassiker unter den Weisungen ist das - bei Gewalttaten fast übliche - Verbote Waffen jeglicher Art zu besitzen oder zu tragen. Damit sind auch legal erhältliche Waffen verboten, mit der Konsequenz dass man im Falle einer Personenkontrolle dafür eben in den Knast gehen kann, weil man die Bewährungsauflagen verletzt hat.

Da die Art der Weisung einem Richter aber frei steht, kann man auch die Weisung erteilen keine "Waffen oder gefährlichen Gegenstände" tragen zu dürfen. Das inkludiert Messer und viele andere Gegenstände, und hat als Weisung dann Sinn wenn bei der Straftat ein Gegenstand als Waffe missbraucht wurde. zB für Schläger mit Baseballkeule oder eben Messerstecher.

Das ist nicht neu, sondern längst geltendes Recht. Die Polizei weiß das in der Regel zwar nicht (weil man bestehende Weisungen bei einer normalen Personenkontrolle nicht kontrollieren kann, es sei denn der Polizist weiß zufällig von der bestehenden Weisung), wenn nun aber eine "harmlose" Straftat stattfindet, und bei der Verhaftung hat der Verdächtige ein Messer dabei, dann ist Schluss mit lustig.
 
Was zur Hölle ist daran neu?
Rechtlich nichts, aber zumindest in Norddeutschland ist es nach meinen Informationen eher ungewöhnlich, daß die gesetzlichen Möglichkeiten derartig genutzt werden. Außerdem ist es in der Öffentlichkeit kaum bekannt, was natürlich eher zu Forderungen in der öffentlichen oder zumindest der veröffentlichen Meinung nach Waffenrechtsverschärfungen führt.
Die Polizei weiß das in der Regel zwar nicht (weil man bestehende Weisungen bei einer normalen Personenkontrolle nicht kontrollieren kann, es sei denn der Polizist weiß zufällig von der bestehenden Weisung)
Also nach dem, was mir Polizisten hier vor Ort so berichten, kennen die die Bewährungsauflagen zumindest von "guten Kunden" oft recht genau.
 
Da sieht mann wieder die inkompetenz unseres sogenannten ´´Rechtsstaates´´ als ob ein Verbot einen Kriminellen davon abhält eine straftat zu begehen!!!
Er kann einen Freund fragen der besorgt ihn eines oder Notfalls tuts auch das Küchenmesser!!!:hehe:
Absolut sinnlos aber wieder typisch Deutsch:´´Ersmal Verbieten´´:hmpf:
Naja geschweige denn das man hier sowieso Legal spaß haben kann:steirer:
Nee also im ernst so ein Bullshit genau so wie´´Einhändig arretierbare Messer sind zum führen verboten´´
Soowas von dumm!!!
Naja das is meine Meinung dazu!
Greets aus Berlin und viel spaß beim Diskutiern Freunde:D
 
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