[Kato Gyuto] Katastrophe! Was nun?

AW: Katostrophe! Was nun?

Also eine 6te meinung braucht es da gewiss nicht, überlege mal was das Messer kostet und was du dafür bekommen hast! Stell dir einfach vor du bestellst dir ein Zwilling Messer für 150€, und du bekommst solche Ausbrüche serviert, nein Danke. Das würde sofort zurückgehen, oder?, und nur weil es von Kato ist, macht es die Sachlage nicht besser.
Ich war gleich zweimal geschockt, einmal wegen der Schleifspuren, und anderer kleiner Mängel, aber es hat sich als Top Werkzeug erwiesen. Beim zweiten war der Griff einfach nur schei.... aber auch da als Werkzeug sehr gut. Aber ein nicht nützbares Werkzeug ist nicht zu akzeptieren. Wie wenn man sich eine Hilti leistet bei der das Bohrfutter kaputt ist, geht einfach gar nicht.

Grüße Wastl.
 
AW: Katostrophe! Was nun?

Also eine 6te meinung braucht es da gewiss nicht

War von mir auch im Scherz gesagt, kenntlich an dem Steirerhut...

Der ernstgemeinte Teil meines Postings beginnt mit den Worten "Im Ernst...";)

Ansonsten geb ich dir vollkommen Recht: Wir reden hier nicht über kosmetische Mängel oder grobe Verarbeitung, sondern über funktionale Defekte. Wie du gesagt hast, ist das Messer so nicht als Werkzeug zu gebrauchen. Kato hat einen guten Namen, aber der Name schneidet nicht.

Daher muss das Messer gehen.

Danke auch noch einmal für deinen Input als Kato-User und deinen Hinweis auf die möglicherweise falsche Wärmebehandlung. Das war zusammen mit der Notwendigkeit eines heftigen Rückschliffs bei gleichzeitiger Ausdünnung das Ende aller Reparaturwünsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleines Update:

Messer ging gestern zurück. Mal sehen, ob die Rückabwicklung klappt.

Und für alle, die jetzt darauf brennen, einen ähnlich spannenden Deal mit CKTG abwickeln zu können, habe ich leider eine schlechte Nachricht. CKTG hat nach meiner Reklamation - eine eher nüchterne Mail mit zwei Fotos - nicht nur den Versand nach Deutschland eingestellt, sondern auch den Handel mit Europa überhaupt.:staun: Das schrieb mir Mark Richmond gestern.
 
AW: Katostrophe! Was nun?

Versendet wurde aus den USA mit DHL. USPS ist also aus dem Spiel. Das Paket (dreieckige Express Tube) wurde anscheinend an einer der beiden Schmalseiten geöffnet und danach mit DHL-Klebeband zugeklebt, Aufdruck "DHL" und "checked for customs purpose". Wie es aussieht, muss ich davon ausgehen, dass das Paket von Dritten geöffnet wurde. Darüber, wo das Messer beschädigt wurde, sagt das natürlich nichts aus. Wird sich wohl auch nicht feststellen lassen.

Hallo

Meiner Meinung nach, falls das Paket "for customs purpose" geöffnet wurde, ist der Fall KLAR! Es ist kaum vorzustellen, dass der Messer in diesen Zustand spediert wurde.

Gruß, Mira
 
Am wahrscheinlichsten ist es, dass das Messer beim Öffnen durch DHL beschädigt wurde. Dass ein Onlinehändler sowas absichtlich verschickt, ist nicht anzunehmen. Deshalb würde ich den Schaden bei der DHL Versicherung melden. Fotos des Schadens und der beschädigten Verpackung beilegen. Meines Wissens muss das aber schnell gehen, ne Woche oder so.
 
AW: Katostrophe! Was nun?

Meiner Meinung nach, falls das Paket "for customs purpose" geöffnet wurde, ist der Fall KLAR! Es ist kaum vorzustellen, dass der Messer in diesen Zustand spediert wurde.

Tiffel schrieb:
Am wahrscheinlichsten ist es, dass das Messer beim Öffnen durch DHL beschädigt wurde. Dass ein Onlinehändler sowas absichtlich verschickt, ist nicht anzunehmen.

Ich wünschte, der Fall wäre klar. Tatsächlich macht die Öffnung durch DHL es nur schwieriger, zu bestimmen, wer den Schaden verursacht hat.

Nur mal rein spekulativ: Wie soll das denn beim Zoll gelaufen sein? Jemand öffnet das Paket, sagt sich "Was für eine teures Messer, mal sehen was das kann" und versucht dann z.B., damit rabiat ein Seil durchzuschneiden. Es treten Ausbrüche auf, das Messer wird schnell zurückgepackt und einfach weiter geschickt.

Solche Szenarien kann man eine Menge durchspielen. Den schwarzen Peter kann damit zuschieben, wem man will. Letzlich werde ich wohl nie erfahren, was wirklich passiert ist.

Ich habe das Messer an den Händler zurückgeschickt, da ich über Paypal noch die Möglichkeit habe, das Geld zurückzuforden. Der Versand war versichert, aber sich mit dem Spediteur auseinanderzusetzen, ist m.E. jetzt Sache des Händlers.

Zu DHL sage ich lieber mal nichts oder nur so viel: Ich habe das Packet per DHL Express zurückgeschickt für schlanke 50€. Angekündigte Laufzeit war 7 Tage. Jetzt, 8 Tage später, liegt das Packet laut Tracking immer noch in Frankfurt und wartet auf Beförderung in die USA.
 
Also der Zoll darf das Paket erstmal gar nicht alleine öffnen, da muss man selbst oder in dem Fall jemand von DHL dabei sein.
Man möchte ja niemanden unterste

Ich weiß jetzt nicht genau was ein Kato kostet, aber normal sind DHL Pakete bis 500€ versichert. Aber kann CKTG da auch verstehen, dass es den Aufwand/Stress oft nicht wert ist. Denke nicht dass soviele Messer hier nach Europa gehen, gerade bei den Portokosten
 
Und wer erstattet dir deine Rücksendekosten? Ich würde den Schaden auf jeden Fall bei DHL melden, denn wenn du das nicht machst, dürfen die davon ausgehen, dass das Paket und der Inhalt unbeschädigt bei dir ankam. Das steht so im Handelsgesetzbuch:

§ 438 Schadensanzeige
(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist."

Also auf jeden Fall den Schaden anzeigen, dann hat es der Händler auch leichter seine Forderungen gegen den Spediteur geltend zu machen und du bekommst leichter dein Geld. Weniger als keine Erstattung geht nicht.
 
Also der Zoll darf das Paket erstmal gar nicht alleine öffnen, da muss man selbst oder in dem Fall jemand von DHL dabei sein.
Man möchte ja niemanden unterste...

Genau. Das Messer ist eindeutig missbraucht worden, die Beschädigung dabei war klar, und muss dann bewusst weitergegeben worden sein. Ist ne harte Nummer. Aber es ist eben nicht klar, wo das passiert ist und Spekulationen könne da schnell einen Unschuldigen treffen. Die Fragen nach dem wer, wo, wann, und warum kann man also mit ziemlicher Sicherheit abhaken.

Ich weiß jetzt nicht genau was ein Kato kostet, aber normal sind DHL Pakete bis 500€ versichert.

Versicherungssumme kommt knapp hin, der Weg, sich das Geld von DHL zurückzuholen wäre also möglich.

tiffel schrieb:
Und wer erstattet dir deine Rücksendekosten?

Im besten Fall der Händler, wahrscheinlich aber bleibe ich darauf sitzen.

Danke auf den Hinweis auf das HGB. Die sieben Tage Frist ist leider verstrichen. Ich habe den Schaden dem Händler 15 Min, nachdem ich das Paket erhalten habe, angezeigt. Der Händler hat mir keine andere Option als Rücksendung gegeben oder aufgezeigt. Das habe ich auf dessen Wunsch dann auch so gemacht.

Den Schaden hätte ich der Post sicherlich zusätzlich anzeigen sollen. Habe ich leider versäumt, kannte die Bestimmung nicht. Ich war aber bei der Post und habe mit denen über die Beschädigung und die Rücksendungsmodalitäten gesprochen. Über die Schadensanzeige hat man sich dabei ausgeschwiegen...

Jetzt muss ich erst auch noch einmal sehen, dass ich die Einfuhrgebühren rückerstattet kriege. Allein dafür hätte man schon ein schönes Messerchen gekriegt...
 
Also die ganze Angelegenheit ist mehr als ärgerlich.

Es gibt nur eine Möglichkeit etwas Licht ins Dunkle zu bekommen, und die ist ausschließlich über interne DHL Mitteilungen zu erreichen. Jeder Paketlogistiker verfügt über ein ausgeklügeltes "track & trace" System bei dem ganz detaillierte Informationen über das Versandpaket hinterlegt werden. Diese Informationen bekommt aber erstmal kein Versender oder Empfänger zur Verfügung gestellt. Die einzige Möglichkeit mehr über die Beschädigung in Erfahrung zu bringen, wäre einen Mitarbeiter von DHL zu beauftragen sich die Sendungnummer mit allen geschriebenen messages oder traces anzuschauen. Es kann durchaus möglich sein, dass die Beschädigung des Messers bei der DHL intern dokumentiert wurde.

Vielleicht ist ein stiller Mitleser im Forum Angestellter der DHL oder kennt jemanden, der dort arbeitet.
Schließlich ist die DHL der mit Abstand größte Paket-Logistiker in Deutschland.
Wäre dein Paket über den Paketdienst GLS verschickt worden, hätte ich die Sache persönlich in die Hand genommen und dafür gesorgt, dass der Schadensfall lückenlos recheriert worden wäre.

Einen Verursacher zu ermitteln ist wie Atlantik schon sagte äußerst schwierig und nur mit eindeutigen visuellen Bildbeweisen gerichtsrelevant verwertbar. Gibt es diese Videobeweise nicht, so muss man immer auf die Kulanz des jeweiligen Dienstleisters hoffen.

Gruß, kup
 
Es gibt nur eine Möglichkeit etwas Licht ins Dunkle zu bekommen, und die ist ausschließlich über interne DHL Mitteilungen zu erreichen. Jeder Paketlogistiker verfügt über ein ausgeklügeltes "track & trace" System bei dem ganz detaillierte Informationen über das Versandpaket hinterlegt werden. Diese Informationen bekommt aber erstmal kein Versender oder Empfänger zur Verfügung gestellt. Die einzige Möglichkeit mehr über die Beschädigung in Erfahrung zu bringen, wäre einen Mitarbeiter von DHL zu beauftragen sich die Sendungnummer mit allen geschriebenen messages oder traces anzuschauen. Es kann durchaus möglich sein, dass die Beschädigung des Messers bei der DHL intern dokumentiert wurde.

Danke für den Tipp. Nur um das richtig zu verstehen: Es wäre möglich, dass DHL die Beschädigung dokumentiert hat, aber dennoch das beschädigte Messer kommentarlos an mich ausgeliefert hat. Gibt es vor dem Hintergrund dieses Szenarios einen offiziellen Weg, einen DHL Mitarbeiter mit der Nachverfolgung der messages / traces zu beauftragen?
 
@ Atlantik

Ich kenne die AGB' s der DHL nicht, aber in der Regel verhalten sich alle Paketlogistiker in Deutschland sehr ähnlich und verweisen immer auf den Versender. Im klassischen B2C ( Business-to-Consumer ) Geschäft muss der gewerbliche Kunde, der den Transportauftrag erteilt hat auch die Reklamation stellen. Offizell hast Du als Empfänger gar keine Ansprüche zu stellen. So wird von Seiten der Paketlogistiker argumentiert.

Die Chance, das Du als Empfänger eine ausführliche und vorallem ehrliche Antwort auf den potenziellen Verursacher der Beschädigung erhälst ist gleich null. Ich würde an deiner Stelle trotzdem den Sachverhalt kurz schildern und um eine Stellungnahme bitten. Schreib in die email, Du hättest jetzt große Probleme mit dem Versender, weil man Dir indirekt unterstellen würde die Beschädigung selber verursacht zu haben. Du benötigst deswegen eine Dokumentation die dich von diesem Vorwurf entlastet.

Vielleicht hast Du Glück und man kümmert sich um dein Anliegen, aber große Hoffnungen kann ich Dir da leider nicht machen, das deckt sich halt nicht mit meinen beruflichen Erfahrungen. Erst wenn man mit juristischen Konsequenzen droht kommt meistens Bewegung in die Sache. In den Claims administrations der Logistiker wird in solchen Fällen abgewägt wie teuer denn ein Rechtsstreit wäre, und wie hoch der Imageverlust einzuschätzen ist. Dann wird der entstandene Schaden oft anstandslos und unbürokratisch reguliert. Zumindest habe ich sowas schon erlebt. Ob dieses Szenario der Amerikaner durchzieht wage ich allerdings zu bezweifeln. Der wird mit Sicherheit auch kein Premiumkunde der DHL sein. Ob CKTG Pakete über DHL verschickt ist denen scheißegal.Und Du als Empänger bist da leider das letzte Glied in der Kette. Premiumkunden haben übrigens nie Probleme mit einer Schadensregulierung.

Der aussichtsreichste Weg an konkrete, interne Informationen deiner Paketsendung zu gelangen ist und bleibt der DHL Mitarbeiter. Der würde sich natürlich unloyal gegenüber seinem eigenen Arbeitgeber verhalten, wenn er Dir als Empfänger Informationen zukommen lässt, die dem Unternehmen Geld kosten könnte. Wie Du siehst ist die ganze Sache leider nicht so einfach. Ich würde es mit einer schriftlichen Anfrage versuchen. Gegebenenfalls das ganze penetrieren, notfalls in einer zweiten email oder besser noch einen Brief direkt an die Geschäftsleitung der DHL, auch das wirkt manchmal Wunder.

Gruß, kup
 
Offizell hast Du als Empfänger gar keine Ansprüche zu stellen. So wird von Seiten der Paketlogistiker argumentiert.

Das kommt mir merkwürdig vor. Der Versender erteilt zwar den Transportauftrag, aber den Versand zahlt schließlich der Empfänger und ist so der eigentliche Versicherungsnehmer der Transportversicherung. Die Schadensanzeige muss deshalb auch vom Empfänger ausgefüllt werden. (Jedenfalls ist das bei Hermes so) Ich sag aus Erfahrung, dass das einiges an Papierkarm ist. Bei Hermes gibt es da Formulare. Dann muss man Fotos machen. Den Geldfluss dokumentieren usw. Da der Ami die Schadensanzeige bei DHL bestimmt nicht gemacht hat, musst du das eben in die Hand nehmen. (Das würde ich als Begründung für die verspätete Schadensanzeige anführen. Du gingst davon aus, dass der Versender den Transportschaden anzeigt. Oder frag einfach an, ob der Schaden schon vom Versender angezeigt wurde.) Da du die Frist nicht eingehalten hast, hast du natürlich schlechte Karten. Mach es aber trotzdem. Je schneller desto besser. Wichtig ist erstmal nicht die vollständige Dokumentation, sondern dass du ein Dokument losschickst, dass etwas beschädigt wurde. Die sagen dir dann schon wie es weitergeht. Wenn du das gut dokumentierst, ist man vielleicht kulant.

Die Nachforschung bringt m.E. nichts. Die werden einen Teufel tun ein Dokument herauszurücken, das sie belastet. Natürlich schicken die das Paket in beschädigtem Zustand ohne Kommentar weiter. Es gibt ja auch Leute, die sich nicht rühren und schon muss DHL (obwohl sie selbst versichert sind) keinen Schaden begleichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt mir merkwürdig vor. Der Versender erteilt zwar den Transportauftrag, aber den Versand zahlt schließlich der Empfänger und ist so der eigentliche Versicherungsnehmer der Transportversicherung.

Grundsätzlich/meistens/in aller Regel ;) hat nur der Versender einen Vertrag mit dem Transportdienstleister. Der Empfänger ist da grundsätzlich/erstmal... aussen vor. Und deswegen ist Versicherungsnehmer erstmal der Transportdienstleister und Ansprüche hat erstmal der, der einen Vertrag geschlossen hat. Also idR der Versender.

Etwaige Ansprüche kann der Versender aber an den Empfänger übertragen. Und das mit den Pflichten und Rechten laut HGB hab ich ja schon erwähnt.

Was kup schreibt, ist leider richtig. Vollkommen unabhängig von der Rechtslage ist den Transportunternehmern nach meiner Erfahrung der Empfänger vollkommen wurscht. Insbesondere, wenn es ein privater Kunde ist, wird abgewiegelt auf Teufel komm raus. Ob das jetzt aus Unwissenheit oder bewusst passiert, ist letztlich egal.

Der Punkt ist: Wenn der Versender nicht mit Dir kooperiert, sprich von sich aus dem Transporteur Dampf macht, bist Du in aller Regel gearscht.

Innerhalb von D kann Dir das wurscht sein, der (gewerbliche) Verkäufer schuldet gegenüber den privaten Käufer Erfüllung. Wie, ist sein Problem.
Bei Import kommts theoretisch auf die Rechtslage an. Praktisch - also bei den Werten von denen wir hier reden - ist die Rechtslage irrelevant und der Service des Verkäufers und der des Transportunternehmens das einzig Relevante.

Wenn du das gut dokumentierst, ist man vielleicht kulant.

Ich würde den Schaden melden, dokumentieren, auf Kulanz hoffen und etwaige Verluste als gegeben akzeptieren. Geschäftsrisiko.

Ich mein Leuts, ihr fragt euch und jammert, dass und warum manche Hersteller/Händler nicht oder nicht mehr nach Übersee versenden. Na, zB genau deswegen. Wenn ich als Hersteller so nen Fall an der Backe hab, ist das verschickte Messer ein Verlust.
Kalkuliere ich Aufwand/Risiko in die Preise mit ein, jammerns wieder "das ist aber so teuer".
Also lass ichs.


Pitter
 
Ich mein Leuts, ihr fragt euch und jammert, dass und warum manche Hersteller/Händler nicht oder nicht mehr nach Übersee versenden. Na, zB genau deswegen. Wenn ich als Hersteller so nen Fall an der Backe hab, ist das verschickte Messer ein Verlust.
Kalkuliere ich Aufwand/Risiko in die Preise mit ein, jammerns wieder "das ist aber so teuer".

Weswegen ich -egal was ich ansonsten von der Fachkompetenz&Service von CKTG halte- völlig nachvollziehen kann, wieso Marc Richmond den Handel nach Übersee eingestellt hat. Denn den Ärger hat er bei seinem Hauptmarkt (USA) nicht, der wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auch den Großteil seines Absatzes ausmacht...denn mal ehrlich, abseits von so "fast überall immer ausverkauft" Messern wie einem Kato, lohnt sich für uns in der EU/Deutschland eigentlich der Kauf bei ihm nicht...ich mein wieviele Leute hier haben in letzter Zeit Messer bei ihm oder generell aus den USA bestellt.

Und wenn er dann wegen so Transportschäden nicht nur Ware abschreiben kann, sondern sich auch noch mit DHL rumschlagen muß, bleiben ihm nur drei Optionen... (die zwei von Pitter erwähnten + eine weitere)

a) er kalkuliert das Risiko ein und verteilt es über die Produktpalette, dann schädigt er sich aber was seine Konkurrenzfähigkeit im US-Markt angeht (der das Geld reinholt)
b) er kalkuliert das Risiko ein und schlägt es für Kunden in Übersee auf die Versandkosten auf... mit der Konsequenz das wahrscheinlich der Markt dann mangels Wettbewerbsfähigkeit einbricht
c) er versendet einfach nicht mehr nach Übersee, sondern konzentriert sich auf seinen Hauptabsatzmarkt... Transportschäden innerhalb der USA muß er immer noch einkalkulieren, aber da er da auch ein größeres Volumen als nach Übersee bewegt, dürfte er da bei Reklamationsansprüchen auch etwas besser fahren, als wenn er sich als "ab und an" Versender mit DHL Express rumschlagen muß...

Das er C) gewählt hat kann man ihm nicht ernsthaft ankreiden, oder?
 
Moin

............. so Transportschäden........

Nur mal so..... ein Transportschaden an einem Messer entsteht, wenn es beschissen eingepackt ist.

Wenn ein Paket unterwegs unbefugt geöffnet wird, dann ist das kein Transportschaden, sondern was für den Staatsanwalt.

Und ja.... sowas passiert. Nach Übersee, innerhalb der USA, innerhalb der BRD..... innerhalb Berlins.

Und das kalkuliert man immer mit ein.

Was man aber z.B. in Deutschland bzw. der EU ganz besonders mit einkalkuliert ist das Verhalten der Onlinekunden ;)

Ich schmeiße mal den Begriff Widerrufsrecht in den Raum.
Ein mir angenehmer und bekannter Messerhändler in den USA versendet deshalb nicht mehr in die EU.
Er hat nämlich keinen Bock eine Rückläuferquote von ca. 30% in seine Kalkulation mit reinzunehmen.

Hat jetzt hier mit dem Fall wenig zu tun..... aber das erklärt mit, warum wir hier als Käufer uninteressant werden.

Gruß
chamenos
 
Danke kup, tiffel und pitter für Eure Ratschläge und Einschätzungen zu der Versandproblematik. Dass das kompliziert wird, war mir leider klar. Da der Händler die Versicherung abgeschlossen hat, denke ich, dass er in der besseren Rechtsposition ist, den Schaden geltend zu machen. Schadensanzeige und Dokumentation dazu hat er von mir schon bekommen. Falls ich gebeten würde, von Deutschland aus tätig zu werden, würde ich das natürlich tun.

Was man aber z.B. in Deutschland bzw. der EU ganz besonders mit einkalkuliert ist das Verhalten der Onlinekunden ;)

Ich schmeiße mal den Begriff Widerrufsrecht in den Raum.
Ein mir angenehmer und bekannter Messerhändler in den USA versendet deshalb nicht mehr in die EU.
Er hat nämlich keinen Bock eine Rückläuferquote von ca. 30% in seine Kalkulation mit reinzunehmen.

Hat jetzt hier mit dem Fall wenig zu tun..... aber das erklärt mit, warum wir hier als Käufer uninteressant werden.

Gruß
chamenos

Ich stimme zu, dass die allgemeine Problematik des Widerrufrechts wenig mit meinem Fall zu tun hat.

Da ich aber weiß, dass in diesem Thread auch international mitgelesen wird und google translate nicht immer genau ist, möchte ich aber ein paar Punkte noch einmal ausdrücklich klarstellen:

1. Ich habe nicht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, sondern dem Händler mitgeteilt, dass das Messer beschädigt eingetroffen ist, und gefragt, wie ich weiter verfahren soll. CKTG forderte mich auf, dass Messer zurückzusenden und kündigte an, den Kaufpreis zu erstatten.

2. Bevor ich das Messer zurückgesendet habe, habe ich alle Möglichkeiten einer Reparatur auf eigene Kosten erwogen. Letztlich ausschlaggebend dafür, das nicht zu tun, war neben dem vielfachen Rat hier im Forum eine sehr freundliche und detaillierte Einschätzung von Greg (wabocho). Kurzform: Die Klinge wäre durch den notwendigen Rückschliff und das Ausdünnen in einen Zustand wie nach jahrelangem Gebrauch versetzt worden.

3. Ich habe einen schnellen und versicherten Rückversand bezahlt, damit das Messer jetzt nicht noch ewig unterwegs ist. Ob diese Kosten erstattet werden, weiß ich nicht. Das war für mich bei dieser Art der Rückversandes auch nicht das ausschlaggebende Kriterium.

4. Den Papierkram, um die Einfuhrabgaben wiederzukriegen, habe ich jetzt auch am Hals.

Alles in allem habe ich in die Sache eine Menge Zeit investiert, die ich im Moment eigentlich nicht habe. Finanzielle Verluste stehen noch nicht abschließend fest. Das war also kein Fall, in dem ein europäischer Kunde aus einer Laune heraus den Kauf widerrufen hat. Wurde so auch nicht gesagt, war mir aber wichtig ausdrücklich festzuhalten, damit etwaige Missverständnisse erst gar nicht aufkommen.

Natürlich steht es CKTG frei, den Handel mit Europa einzustellen. Das kann jeder Händler halten, wie er will. Sollte ich mein Geld zurückkriegen wie angekündigt, werde ich darüber weder jammern noch trauern. Nur zur Erinnerung: ich habe das Messer im August gekauft und dann hieß es, die Spitze sei abgebrochen und es geht zur Reparatur nach Japan. Ausgemacht war, dass es von Japan aus direkt an mich geht. Ging es aber nicht, ging erst wieder zurück in die USA. Zweieinhalb Monate später kommt es dann an, entweder reparariert oder ausgetauscht, und ist wieder defekt, diesmal aber deutlich schlimmer. Ehrlich, ich habe lange nach einem großen Kato Gyuto gesucht, aber wenn ich solchen Deals hinterhertrauern würde, wäre ich ein Idiot.

In den Jahren zuvor allerdings habe ich eine Menge Zeug aus den USA bei anderen Händlern bestellt. Das hier war der erste Fall für mich, in dem es Probleme gab - anekdotische Evidenz, ich weiß. Versand lief bis auf diesen Fall fast immer über USPS und die Pakete habe ich dann selber beim Zoll geöffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht nur um Rechtspositionen. Es geht auch darum, dass DHL überhaupt etwas von dir weiß und auch dass klar ist, dass Versender und Empfänger sich einig sind. Bisher konnte ich aus deinem Bericht z.B. nicht ersehen, ob sich der Versender überhaupt an DHL gewandt hat. Außerdem muss DHL bekannt sein, dass du jetzt nochmal 50€ Rücksendekosten investiert hast. Wenn das niemand weiß, dann kriegst du auch nix. Außerdem ist es gut, wenn 2 Seiten sich kümmern und du nicht alles jemandem überlässt, der in Amerika sitzt.
 
Zurück