Kein Bock mir selber einen kopf zu machen wie das alles eigendlich gemeint ist

Na, ich denke mir halt einfach nur, dass die meisten zu faul sind, selber nachzufragen...aber wenn man ihnen ein wenig zur Hand geht und ihnen ein paar Nummern gibt... ;)

Gruss, Keno
 
...
woher soll ich denn (geht anderen bestimmt auch so) genau wissen wer da zuständig ist! Ich wende mich an MEIN Ordnungsamt oder an meine Waffenbehörde und wenn die nichts wissen sollen sie die Anfrage gefälligst weiter senden, dazu sind sie verpflichtet.
Tja, das geht den Mitarbeitern in den Ämtern wohl nicht viel besser...
Aber das verstärkt doch gerade den Effekt dieser "Maßnahme" - zumindest kurzfristig, die "Welle" wird so oder so schnell abebben, sowohl hier als auch "dort"...

Wie sollen *wir* hier denn wissen, nach welchem FB, Dezernat oder Sachbearbeiter man fragen soll ?
Wie einem das bei Behörden-Kontaktierungen eben so geht:
Man ruft mit einer Frage an, und wenn man dann klargemacht, *was* man eigentlich wissen will, damit die Person am anderen Ende auch weis, zu wem man durchstellen muss, ist das Gespräch meist damit zu Ende, dass der Sachbearbeiter krank oder im Urlaub ist...

Zumindest wissen alle Interessierten dann von hier ausgehend, dass es auch Telefonnummern gibt, die man wählen kann... :irre: :teuflisch
 
das macht mir spass ;-)
ich werd heut abend mal eine mail verfassen und die ganz individuell an die einzelnen ämter versenden :---------------)))
da man ja viel unterwegs ist möchte ich natürlich da von jedem ne antwort. ( obwohl ich nicht glaube das da was sinnvolles rüberkommt) - aber immerhin haben die dann etwas arbeit damit und ich weiss was mit meinen steuern geschieht :))
 
Besser ist, Briefe zu schreiben. Oder persönlich vorbeigehen, und darauf bestehen, dass die Auskunft schriftlich festgehalten wird ;)

Gruss, Keno
 
das macht mir spass ;-)
ich werd heut abend mal eine mail verfassen und die ganz individuell an die einzelnen ämter versenden :---------------)))

Schreib nen Brief. Gedrucktes ist ein Vorgang, der muss abgearbeitet werden. Ich hab hier auch eine lustige Antwort von zwei Politikern rumliegen, hoffe mal, ich darf die veröffentlichen (ging mir per mail zu, Anfrage schon raus).

Pitter
 
Da ich mich manchmal in eurem schönen Bürokraten-Land aufhalten muß, werde ich mich nun auch um offizielle Stellungnahmen eurer Ämter bemühen. Ich nehme an, dass dies in eurem Sinne ist ;)

Reicht ein normaler Brief oder muß es ein Einschreiben sein?
 
Hallo Peter
das geht doch eigentlich alle Bürger Deines Landes an,
eine offizielle Anfrage des Österreichischen Außenministeriums wäre doch "der hit". :steirer:

P.S:Ich kenn ja meine Sachbearbeiterin, tut mir jetz schon leid,
aber da muß sie durch :hehe:


.
 
Im Zusammenhang mit der rechtlichen Definition von "verschlossenes Behältniss" wäre es auch interessant zu erfahren, wie man zB ein im Laden gekauftes Küchenmesser >12cm legal nach Hause transportiert.

Muss ich da vorher einen verschliesbaren Koffer mitnehmen? Was ist mit Spontankäufen? Gilt eine Plastikverpackung als "verschlossen"?

Übernächste Woche wird /sehr/ witzig werden... :cool:

Gruss, Keno
 
... Briefe zu schreiben ... persönlich vorbeigehen ...

Mir kommt es vor, als wollten wir jetzt kleine Beamte ärgern, weil die Großen uns geärgert haben.
Was genau soll dabei herauskommen?
So'n büschn kindisch wirkt das schon.

Gruß,
Steffen
 
Man sollte es schon mit hinreichender Ernsthaftigkeit vortragen, und die Aktion sollte nicht offensichtlich nur dem Zweck dienen "kleine Beamte zu ärgern". Dann geht es in der Tat nach hinten los.

Die Hoffnung geht wohl erstens dahin, dass die kleinen Beamten sich bei den Grossen beschweren, und zweitens eine breite Basis auch in der verwaltenden Öffentlichkeit zu schaffen, dass das Gesetz so wohl nicht zielführend und praktikabel ist.
 
Die "kleinen Beamten" werden keine Ahnung haben und die Anfragen weiterleiten müssen.

So'n büßchen kindisch mag das sein. Hast du einen besseren Vorschlag, wo ich eine verbindliche Auskunft zu den Auslegungen bekommen kann? :)

Gruss, Keno
 
Die "kleinen Beamten" werden keine Ahnung haben und die Anfragen weiterleiten müssen.

So'n büßchen kindisch mag das sein. Hast du einen besseren Vorschlag, wo ich eine verbindliche Auskunft zu den Auslegungen bekommen kann? :)

Gruss, Keno
Ich weiß ja, wie es gemeint ist und ich verstehe natürlich auch das Genugtuungspotential. ;)

Ich dachte, das BKA erstellt waffenrechtliche Beurteilungen (Feststellungsbescheide)?

Aber ich will auch niemanden aufhalten, „wenn's der Wahrheitsfindung dient“.

Gruß,
Steffen
 
Ich bin KEIN Jurist (daher würde es mich natürlich besonders interessieren was Fachleute dazu sagen), aber ich lese in § 1 (4):
"Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt."
Und in Anlage 1 sind eben neben den Hieb-und Stichwaffen explizit Spring-, Fall,- Faust- und Butterflymesser genannt und sonst keine.

Was Messer dann überhaupt im Waffengesetz verloren haben frage ich mich auch.

Grüße Rainer
 
Ich habe letzte Woche bei meinem LRA angefragt und heute eine ausführliche Antwort erhalten.
Auf jede Frage wurde individuell geantwortet,
beigelegt war ein Merkblatt des Bay. LKA von 01.04.08.

Leider hab ich das nur in Papierform,
wenn es jemand interessiert müsste ich es faxen (kein Scanner).
 
hab heute beim innenministerium zwecks "kamft" angerufen.

durchwahl herr österle - 0711/2313531

nach auskunft des herrn, hat man, wenn man auf eine messeraustellung fährt ein bedürfniss :))))))))))

naja, ich hab das nur am telefon von ihm gehört. auf einige andere fragen gab er die antwort : man sollte einfach den gesunden menschenverstand mit einschalten, dann hält man auch das gesetz ein ....... aha. man mache was man wolle. sehr, sehr interessante antwort, auf die ich aber keinen cent geben würde..
 
Ich hab heute mal angefangen aufzuschreiben was ich mich so alles Frage, man weis ja nie was Behörden so meinen wenn sie Gesetze anwenden und ob die und Ich auf einer ähnlichen Wellenlänge sind oder nicht. (Ich fürchte ja sie sind es nicht ...)


Snip .... :steirer:


Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen das bestimmte Klappmesser seid April nicht mehr geführt werden dürfen. Da es mir fern liegt gegen das Gesetz zu verstoßen bitte ich Sie mir verbindlich mitzuteilen wie sie die Gesetzesänderung bezüglich Messer interpretieren.

Was verstehen sie unter dem nicht zugriffsbereitem Führen im Falle von Messern konkret? Reicht ihnen beispielsweise die Verwahrung im Rucksack aus oder verlangen sie explizit den Verschluss des Messers mittels einer Schließeinrichtung?

Was verstehen Sie unter einem Einhandmesser, der Begriff ist bisher nicht gesetzlich definiert und lässt vielfältige Auslegungen zu. Können z.B. nicht verriegelbare Messer Einhandmesser sein?

Bitte erläutern Sie mir den Begriff "allgemein anerkannter Zweck" bzw. Ihre Auslegung dieses Begriffes. Wie wertet Ihre Behörde dabei den Grundsatz der im GG garantierten "freien Entfaltung der Persönlichkeit", die in diesem speziellem Fall einem unbestimmten "allgemein anerkanntem Zweck" unterworfen wird?

Erkennen sie z.B. mein Interesse an Messern sowie deren Verwendung als Werkzeug im Alltag als allgemein anerkannten Zweck an?
Wenn sie dies nicht anerkennt, wie begründet Ihre Behörde, dass dieser Zweck nicht allgemein anerkannt ist? Insbesondere wie gelangen Sie zur Feststellung was "allgemein anerkannt" ist?

Konkret bitte ich Sie außerdem mir kurz darzulegen ob folgende Zwecke nach Ihrer Rechtsauffassung allgemein anerkannte Zwecke sind:
- Werkzeug zur Verwendung bei Unfällen (Rettungsmesser)
- Transport zum Picknick
- Transport zur eigenen Wohnung nach einem Kauf
- Zur Verwendung von diversen Schneid-Aufgaben wie Verpackungen öffnen, Äpfel Schälen, Lebensmittel teilen usw.


Sollten Sie diese Anfrage nicht beantworten können, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde.


Mal sehen wer was Anerkennt ....:glgl:

Gruss
El
 
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