AW: Kennzeichnung Borax
Hallo,
jetzt kommen wir der Sache schon näher.
Es geht also nicht um ein Handelsverbot wegen basteln von Sprengstoff oder Rauschmittel sondern wie im ersten Beitrag bereits erwähnt um ein Einstufung in giftige Substanzen wegen einer Reproduktionstoxizität Kategorie 2 daher auch die R- und S-Sätze:
R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. – Nur für den berufsmäßigen Verwender –.
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/R-_und_S-Sätze
Was Reproduktionstoxizität Kategorie 2 bedeutet könnt ihr hier finden:
http://www.baua.de/nn_12288/de/Them...e/Rechtstexte/pdf/RL-67-548-EWG-Anhang-VI.pdf Seite 38/39:
67/548/EWG Anhang VI: Allgemeine Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2)
… 4.2.3. Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe
… Kategorie 2
Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff zu einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit führen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:
- eindeutige tierexperimentelle Nachweise einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit ohne Vorliegen anderer toxischer Wirkungen, oder Nachweis einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit bei etwa denselben Dosierungen, bei denen andere toxische Effekte auftreten, wobei jedoch die beobachtete fruchtbarkeitsbeeinträchtigende Wirkung nicht sekundäre unspezifische Folge der anderen toxischen Effekte ist;
- sonstige relevante Informationen.
Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werden sollten Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition einer schwangeren Frau gegenüber dem Stoff zu schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Nachkommenschaft führen kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Folgendem:
- eindeutige Nachweise aus Tierversuchen, in denen eine fruchtschädigende Wirkung ohne Anzeichen ausgeprägter maternaler Toxizität beobachtet wurde, oder fruchtschädigende Wirkungen in einem Dosisbereich mit maternal toxischen Effekten, wobei jedoch die fruchtschädigende Wirkung nicht sekundäre Folge der maternalen Toxizität ist;
- sonstige relevante Informationen.
…
Wie es zum Borax bereits wo anders diskutiert wurde:
http://www.chemieonline.de/forum/showthread.php?p=2684472055 Post #4
und hier ein wenig ofizeller:
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/dansub/pdfs/qa_30_atp.pdf
Punkt 11 bis 18
Und wer dann Nickel auch noch im Damast verarbeitet darf auch gleich die Punkte 19 bis 25 weiterlesen.
Servus
Manfred