Kennzeichnung Borax: neue EU-RiLi ab 01.06.09

AW: Kennzeichnung Borax

Hallo Uli,

mit Koks schmieden ist prima. Da haben wir auch schon einige Tonnen von verarbeitet. Oft aber mit Steinkohle geschmischt
.


Nur zur Info: wird sind kein Industrie- sondern ein kleiner Handwerksbetrieb.

MfG
Markus Balbach
 
Dieser EU-Entwurf ist ja wirklich Klasse:argw:

Absolut unlesbar. Selbst wenn man weiss worum es geht.
Kann das mal jemand entschlüsseln?

Ich habe Borax nur als Eintrag im Anhang 1G gefunden, der als Eintrag in Anhang I der Richtlinie 67/548/ EWG eingesetzt werden soll:confused:

Ich hoffe die stimmgewaltige Borax-Lobby bricht jetzt los und geigt der EU mal die Meinung...:(

Ciao Sven
 
Vielleicht hilft Euch das weiter: http://www.felder.de/hartloetpulver-universal-1.phtml
Man kann dort aber nicht so einfach bestellen, bekommt aber einen Händler in der Nähe genannt. Ich habe soeben 3 Kg-Flaschen bei der Firma: http://www.autogen-morgenstern.de/shopschweitechnik/index.php bestellt. (ich bekomme nichts für die Werbung!:D)
Auf die Frage nach dem bevorstehenden Verbot von Borax sagte man mir: es wird wohl so gehandhabt werden wie mit Blei oder ähnlich giftigen. Event. wird ein Beiblatt zur Giftigkeit mitgegeben aber verboten wird es nicht.
Ich hoffe ich konnte Euch etwas helfen.
Gruß Egbert
 
Hallo,

von einem Verbot von Borax sprach hier auch niemand, sondern von einer Änderung der Kennzeichnung, die einige Konsequenzen nach sich zieht. Unter anderem ein Verbot des Versandhandels. Ich will hier auch nicht ausschließen, dass einige ahnungslose Händler Borax nach dem 1.6. weiterhin verschicken, aber wie man sieht gehört Herr Angele nicht zu den Ahnungslosen... und mit einem Merkzettel beim Verkauf ist es auch nicht getan.
Ich befürchte auch dass die Lobby der Hobbyschmiede gegen die EU nicht allzuviel ausrichten kann, da sind selbst große Industrieverbände machtlos. Den Handel zwischen gewerbetreibenden betrifft das ganze nicht (da ja kein Endverbraucher beteiligt ist). Für Profischmiede mit Angestellten gibt´s schon ein Paar Änderungen...

Gruß

MythBuster
 
In meiner Bestellung bei Angele ist die Position Borax gestrichen worden.
Wird nicht mehr geliefert. Dabei ist noch nicht einmal der 1.6.

Könnte man nicht ersatzweise Phospor nehmen. Das Zeug darf man für Beleuchtungszwecke sogar über Städten abwerfen.
 
Da Angele ja anscheinend kein Borax Anhydrid liefert... hat jemand eine weitere Bezugsquelle wo ich anhydrides Borax für einen halbwegs fairen Preis in einer Größenordnung von sagen wir mal 100 Kg bekommen kann ?

Über eine E-Mail würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße

Xzenon
 
Phosphor ist ein Stahlschädling und in diesem eigentlich unerwünscht, abgesehen mal von Automatenstählen.
 
Nabend allen.

Ich wollte eigendlich nur darauf Hinweisen!!!

Wie Ihr in zukunft Euer "Borax" besorgt ist eigendlich Zweitrangig. Ihr könnt auch die alternativen wie Quarzsand Rotlaugensalz oder anderes nehmen. Auch andere Anbieter werden sich sicher noch finden.

Aber das mit dem Phospor weiter unten lasst BITTE bleiben!!

Ich bin solch ein gebranntes....

Gruß pit03.
 
Zur Info:
Normales Borax bekommt man in 25Kg Säcken bei Markus Balbach.

Für kristallwasserfreies hab ich noch nichts gefunden :(
 
@Xzenonbenz: Borax Anhydrid ist schwierig bis unmöglich für Otto-Normal zu bekommen, gibt´s nur bei Chemikaliengroßhändlern und die lachen über 100 Kilogrämmchen bzw. beliefern Endverbraucher erst gar nicht. Bei Händlern für Laborchemikalien zahlt man PhantasiePreise, die sich so um 40€ pro Kilogramm bewegen.
@pit03: Die Sache mit dem Quarzsand haben wir hier weiter oben schon diskutiert. Rotlaugensalz= rotes Blutlaugensalz wirkt carbonitrierend und hat mit der Flußwirkung nichts zu tun. Das mit dem Phosphor kommentier ich jetzt lieber nicht:irre:

Gruß

MythBuster
 
Aufgrund dieses Satzes:

Die Richtlinie mit den Änderungen (2008/58/EG) ist nicht direkt wirksam. Die nationale Umsetzung muss bis spätestens 1. Juni 2009 erfolgen. Die rechtliche Verbindlichkeit in Österreich entsteht erst durch eine Bekanntmachung aufgrund des Chemikaliengesetzes 1996.

hab ich mich mal bei uns schlau gemacht.
Der Zufall wollte es, dass mein Lieferant auch im Vorsitz des Bundesgremium für Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfumeriewaren sowie Chemikalien und Farben sitzt. Über die neue Kennzeichnung war er sehr wohl informiert. Auf die Frage, ob und welche Auswirkungen diese neue Richtlinie für mich als Endabnehmer hat, erzählte er mir so einiges an vergangenen und aktuellen EU-Verordnungen und deren Sinnhaftigkeit. Eine Umsetzung dieser neuen Kennzeichnung in Bezug auf Borax ist ihm auch in Bezug auf den 1.Juni 2009 nicht bekannt. Es wären so einige Produkte auf die "Liste" gesetzt worden, wahrscheinlich wieder von übereifrigen "Jung-Chemikern". usw....

Fazit eines sehr informativen Gespräches:
Ich brauche mir kein Lager anlegen, es wäre noch genug Borax da, die besagte Richtline werde in der jetzigen Form wohl auch nicht durchsetzbar sein.

Natürlich gilt, sag niemals nie. Ich lehn mich mal ruhig zurück und vertrau den kompetenten Aussagen.

Und sollte es für Österreich eben eine andere Regelung geben und der Verkauf erlaubt bleiben, dann ..... wozu gibt es denn Nachbarschaftshilfe:super:

Gruß
Thomas
 
ich muss seit mitte 08 beim borax kaufen eine unbedenklichkeits erklärung ausfüllen, name, anschrift, tel, verwendung. füll den schriebs aus un gut is! hab bei verwendung auch schon hobby, garten u.ä. eingetragen hat nie jemand interesiert! schreib nächstes mal konsum rein und ich wette wird auch keinen jucken! und wenn ich mach mich ja net strafbar! hab schon überall gesucht aber noch keine borax bome gefunden!
aber wenn ich eine find, meld ich das sofort! versprochen!:teuflisch:teuflisch:teuflisch

es lebe tingeltangelbob
 
Hallo,

ein kleines positives Update zum Borax.
Ich zitier mal daraus Seite 2.

"Die Einstufungen der 30. und 31. ATP werden erst nach ihrer Aufnahme in den Anhang VI der EG-GHS-Verordnung rechtlich verbindlich. Über das Inkrafttreten der entsprechenden Anpas-sungsverordnung wird das BMAS rechtzeitig unterrichten.
Für die Zwischenzeit wird empfohlen:
- bei Neueinträgen in der 30. und 31. ATP sollten diese Neueinträge jetzt schon angewandt werden,
- bei Änderungseinträgen in der 30. und 31. ATP, also solchen Einträgen, die Einstufungen des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG lediglich ändern, sollte die jetzt in Anhang VI der EG-GHS-Verordnung aufgeführte Einstufung und Kennzeichnung weiter verwandt werden, jedoch sollte im Sicherheitsdatenblatt auf die zu erwartenden abweichenden Einstufungen der 30. und 31. ATP hingewiesen werden.
Dies würde bedeuten, dass die Neueinstufung – auch in Deutschland - gemäß den Plänen der EU erst im Jahr 2010 rechtswirksam werden wird. Es spricht einiges dafür, dass die EU sich mit den EU-Mitgliedsstaaten auf den 1.12. 2010 als Termin verständigen wird, weil dies der Zeit-punkt ist, zu dem alle Stoffe nach dem neuen CLP- System eingestuft und gekennzeichnet werden müssen."


:haemisch: alles klar oder!?
Ich hab´s mir heut erklären lassen, aber immer noch nicht kapiert. Aber es scheint wohl so zu sein, dass unsere lieben EU-kraten etwas verbockt haben und der Borax erst am 1.12.10 giftig wird.:steirer:

Gruß

MythBuster
 
Hallo,
ich muss sagen, ich verstehe hier die ganze Hektik eigentlich nicht. Ich brauchte Borax - also hin zum örtlichen Chemikalienhandel, nach der kleinsten Handelseinheit gefragt und bestellt, und drei Tage später konnte ich den 25 kg Sack in den Kofferraum packen. Für 22 € incl. Märchensteuer. Bei meinem Boraxbedarf werde ich die nächsten 20 Jahre damit auskommen.
Also - was spricht dagegen, sich zur Not ein paar Säckchen auf Halde zu legen, und die nächsten Jahrzehnte sind gerettet. Egal was sich die Bürokraten ausdenken!

Bernd
 
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