beagleboy
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"...mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)..."
(Zitat aus dem Waffengesetz)
Wie sieht es denn mit einem Messer aus, bei dem die Klinge um 90° drehbar in der Griffmitte gelagert ist?
Ist also im Prinzip ein Faustmesser, das man aber zu einem "normalen" Messer aufklappen kann.
Ist eine klappbare (arretierbare) Klinge einer feststehenden gleichzusetzen? Oder ist etwas klappbar oder feststehend?
Eigentlich doch eher letzteres, bei Licht betrachtet.
Bin für Meinungen dankbar.
(Zitat aus dem Waffengesetz)
Wie sieht es denn mit einem Messer aus, bei dem die Klinge um 90° drehbar in der Griffmitte gelagert ist?
Ist also im Prinzip ein Faustmesser, das man aber zu einem "normalen" Messer aufklappen kann.
Ist eine klappbare (arretierbare) Klinge einer feststehenden gleichzusetzen? Oder ist etwas klappbar oder feststehend?
Eigentlich doch eher letzteres, bei Licht betrachtet.
Bin für Meinungen dankbar.