Klappbares Faustmesser erlaubt?

beagleboy

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"...mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)..."

(Zitat aus dem Waffengesetz)

Wie sieht es denn mit einem Messer aus, bei dem die Klinge um 90° drehbar in der Griffmitte gelagert ist?

Ist also im Prinzip ein Faustmesser, das man aber zu einem "normalen" Messer aufklappen kann.

Ist eine klappbare (arretierbare) Klinge einer feststehenden gleichzusetzen? Oder ist etwas klappbar oder feststehend?
Eigentlich doch eher letzteres, bei Licht betrachtet.

Bin für Meinungen dankbar.
 
FIxed bleibt fix und Folder bleibt fol.

Klappbar ist wohl kaum feststehend. Auch mit ner Arretierung ist und bleibts ein Folder.

Da scheint sich wohl ne Lücke aufzutun...
:D

-kuda
 
Original geschrieben von beagleboy
... Wie sieht es denn mit einem Messer aus, bei dem die Klinge um 90° drehbar in der Griffmitte gelagert ist?...
Gibt´s davon ein Bild?
 
Na, z.B. so ein kleines Paulchen Citizen.


Bild geliehen bei imperialweapons.com

edit: Und wieder zurückgegeben!
 
Last edited:
Wenn die Klinge in der 90 Gradposition arretierbar ist, dann ist sie auf jeden Fall verboten.

Wenn nicht und du es einfach so in der Faust hälts und jemanden angreiffen solltest (rein theoretisch) macht dein Verhalten und deine Intention das Messer zu einer Waffe.

Eigentlich ist der Lochbohrer am Victorinox auch ein Faustmesser, aber das muss man ja nicht so eng sehen ;) .

Gruß Marcus
 
Hi Leute,

ich hatte schon verschiedene Bestellungen für das Teil erhalten und auch schon viel mit Kunden darüber diskutiert. Für mich ist das Teil ein Faustdolch, wenn man es in dieser Position arretieren kann. Deshalb habe ich es auch gelassen, denn das gibt auf jeden Falle Ärger mit dem Zoll!
 
Feststehend muß ja drin stehen, sonst würden nahezu (?) alle Klappmesser darunter fallen, da da ja immer einen gewissen Abschnitt lang beim Öffnen und Schließen die Klinge quer zum Griff steht. Ist es aber da verriegelbar wie das oben gezeigte Citizen, dann ist es auch "feststehend". Von dauerhaft feststehend steht ja auch nichts da.

... ändert trotzdem nichts daran, daß die Faustmesserdefinition im Gesetz schlicht und ergreifend Schrott ist.
 
Wenn man sich die Absicht des Gesetzgebers beim Verbot der Faustmesser anschaut, dann gibt es eigentlich keinen Zweifel daran, dass hier die feststellbare Klinge mit einer feststehenden gleichzusetzen ist.
Damit ist das obige Messer verboten.
 
Original geschrieben von bullet101
Wenn die Klinge in der 90 Gradposition arretierbar ist, dann ist sie auf jeden Fall verboten.
Das ist eine Meinung, aber kein Argument.


Original geschrieben von bullet101

Wenn nicht und du es einfach so in der Faust hälts und jemanden angreiffen solltest (rein theoretisch) macht dein Verhalten und deine Intention das Messer zu einer Waffe.
Es geht ja nicht um "Waffe", sondern um "verbotenen Gegenstand". Ist also auch nicht wirklich relevant.


Original geschrieben von eisbaer

Wenn man sich die Absicht des Gesetzgebers beim Verbot der Faustmesser anschaut, dann gibt es eigentlich keinen Zweifel daran, dass hier die feststellbare Klinge mit einer feststehenden gleichzusetzen ist.
Damit ist das obige Messer verboten.

Zwischen Absicht des Gesetzgebers und Gesetzestext klafft bekanntermaßen oft eine Lücke. Von daher ist das eigentlich auch nicht wirklich entscheidend, oder? Denn der Text ist das, was relevant ist.

Naja, im Prinzip läuft es auf den Schlußsatz von HankEr raus, aber ich bin auch der Ansicht, daß "feststehend" und "klappbar" zwei Dinge sind, die sich ausschließen (im Gegensatz zu "feststellbar" und "klappbar").
(Es handelt sich hierbei nicht weniger um eine Meinung als bei allen anderen auch, das ist mir schon klar. ;)
 
Richtig der Text ist das was relevant ist. Wenn da aber Lücken / Unklarheiten bestehen muss der Text ausgelegt / interpretiert werden. Und dazu wird sich u. a. am Willen / der Absicht des Gesetzgebers orientiert.
 
Und die Absicht des Gesetzgebers ist es, die Bürger zu bevormunden und zu schikanieren. :mad:

Bis denne!
Frank
 
Auch wenn es dort nicht so steht, sind möglicherweise auch Klappmesser mit im 90° Winkel arretierender Klinge gemeint, d.h. irgendein findiger Staatsanwalt könnte irgendeinem linksalternativ-ökogutmenschlerischem Richter sicherlich seine Interpretation des Textes entsprechend glaubhaft machen.
 
Original geschrieben von HankEr
Macht euch nicht unglücklich und laßt die Finger von diesen Teilen.

Keine Sorge, ich wollte mich nicht ins Unglück stürzen. ;)
Mein post war auch nicht als Aufruf zur Sammelbestellung gedacht, sondern einfach nur als theoretischer Ansatz bzw. als Aufzeigen einer weiteren der zahlreichen Unzulänglichkeiten unseres geliebten WaffG. :glgl:
 
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