Klappmesser II

Kleeblatt

Mitglied
Beiträge
5
Hallo

Es tut mir ja leid, daß ich Euch nochmal mit einem Beitrag von mir nerven muß, aber dar andere wurde ja geschlossen :(

[ich bin neu hier und hatte die richtige Sparte einfach nicht gefunden und deswegen landete mein Beitrag damals am falschen Ort - ich bitte, über meine Unzulänglichkeit hinwegzusehen :p ]

Jedenfalls habe ich ein Einhandklappmesser (Klinge ca. 10 cm lang)...wobei mein Daumen zu schwächlich dafür ist und ich immer beide Hände zum Öffnen brauche, aber ich schweife ab...

- darf ich das in der Öffentlichkeit mit mir herumtragen?

[Bezüglich anderer Klappmesser hattet ihr mir ja schon fleißig Aukunft gegeben und ich wollt nur wissen, obs zu Einhandmessern Unterschiede gibt]
 
KLICK!
Wer Lesen kann, ist wie immer klar im Vorteil. Auch bei Deiner Frage zB drängt sich die Forumssuche schon fast auf, gell? Probiers doch einfach mal! :rolleyes:
 
Lesen kann ich prima, sonst hätte ich doch nie den Beitrag zusammenbekommen :D

Aber kennst Du nicht auch das Phänomen, das man gerade das, was man sucht, eben nicht findet oder, obwohl es total logisch wäre, gar nicht auf die Idee kommt? Weiß auch nicht warum...
 
kurz und knapp: du darfst.
im übrigen kann man die mods wegen geschlossen threads hier auch gerne anmailen wenn da noch fragen offen sind. in der regel helfen die dir auch freundlich weiter, öffnen den thread wieder oder auch nicht. :steirer:
da musst du nicht gleich einen neuen thread aufmachen.

keine angst, die beissen nicht
sacht
der beisser ;)
 
Hallo Kleeblatt,

war nicht böse gemeint, hatte halt nur noch in Erinnerung, daß Braces Dir im ersten Thread ein 'geringfügig' größeres und in D ebenfalls legales Messer präsentierte. Und dann gibt's hier natürlich 1-2 - uns natürlich jetzt mal ausgenommen :steirer: - Mitforumiten, die wesentlich schneller an der Tastatur, als im Textverständnis sind. Und die gehen mir halt manchmal einfach auf den SACK. :D

Wichtig wäre noch zu wissen, wo Du lebst. Falls Du Dich nämlich in der Schweiz aufhälst, bzw Du eine Reise dorthin planst, solltest Du von allem, was nicht die Abmessungen eines klassischen Offiziersmessers hat und auch so aussieht, Abstand nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...ja ja, das beispiel war geringfügig größer...ich weiß schon :)

Mein andrer Thread bezog sich ja auf Klappmesser, die man nicht einhändig öffnen kann und dieser auf Einhandmesser. Ich war eben der Meinung daß es für beide Sachen vollkommen unterschiedliche Vorgaben gibt. Inzwischen weiß ich ja, daß es nicht so ist....
 
Zurück