Hallo
Es tut mir ja leid, daß ich Euch nochmal mit einem Beitrag von mir nerven muß, aber dar andere wurde ja geschlossen
[ich bin neu hier und hatte die richtige Sparte einfach nicht gefunden und deswegen landete mein Beitrag damals am falschen Ort - ich bitte, über meine Unzulänglichkeit hinwegzusehen
]
Jedenfalls habe ich ein Einhandklappmesser (Klinge ca. 10 cm lang)...wobei mein Daumen zu schwächlich dafür ist und ich immer beide Hände zum Öffnen brauche, aber ich schweife ab...
- darf ich das in der Öffentlichkeit mit mir herumtragen?
[Bezüglich anderer Klappmesser hattet ihr mir ja schon fleißig Aukunft gegeben und ich wollt nur wissen, obs zu Einhandmessern Unterschiede gibt]
Es tut mir ja leid, daß ich Euch nochmal mit einem Beitrag von mir nerven muß, aber dar andere wurde ja geschlossen
[ich bin neu hier und hatte die richtige Sparte einfach nicht gefunden und deswegen landete mein Beitrag damals am falschen Ort - ich bitte, über meine Unzulänglichkeit hinwegzusehen
]Jedenfalls habe ich ein Einhandklappmesser (Klinge ca. 10 cm lang)...wobei mein Daumen zu schwächlich dafür ist und ich immer beide Hände zum Öffnen brauche, aber ich schweife ab...
- darf ich das in der Öffentlichkeit mit mir herumtragen?
[Bezüglich anderer Klappmesser hattet ihr mir ja schon fleißig Aukunft gegeben und ich wollt nur wissen, obs zu Einhandmessern Unterschiede gibt]
