Hallo
Es tut mir ja leid, daß ich Euch nochmal mit einem Beitrag von mir nerven muß, aber dar andere wurde ja geschlossen
[ich bin neu hier und hatte die richtige Sparte einfach nicht gefunden und deswegen landete mein Beitrag damals am falschen Ort - ich bitte, über meine Unzulänglichkeit hinwegzusehen
]
Jedenfalls habe ich ein Einhandklappmesser (Klinge ca. 10 cm lang)...wobei mein Daumen zu schwächlich dafür ist und ich immer beide Hände zum Öffnen brauche, aber ich schweife ab...
- darf ich das in der Öffentlichkeit mit mir herumtragen?
[Bezüglich anderer Klappmesser hattet ihr mir ja schon fleißig Aukunft gegeben und ich wollt nur wissen, obs zu Einhandmessern Unterschiede gibt]
Es tut mir ja leid, daß ich Euch nochmal mit einem Beitrag von mir nerven muß, aber dar andere wurde ja geschlossen
[ich bin neu hier und hatte die richtige Sparte einfach nicht gefunden und deswegen landete mein Beitrag damals am falschen Ort - ich bitte, über meine Unzulänglichkeit hinwegzusehen

Jedenfalls habe ich ein Einhandklappmesser (Klinge ca. 10 cm lang)...wobei mein Daumen zu schwächlich dafür ist und ich immer beide Hände zum Öffnen brauche, aber ich schweife ab...
- darf ich das in der Öffentlichkeit mit mir herumtragen?
[Bezüglich anderer Klappmesser hattet ihr mir ja schon fleißig Aukunft gegeben und ich wollt nur wissen, obs zu Einhandmessern Unterschiede gibt]