Kleinsendungen ab 1.Dez. bis 150€ zollfrei / Pauschalverzollung Geschenke

AW: Kleinsendungen ab 1.Dez. bis 150€ zollfrei

Hallo!

Es handelt sich bei beiden (Einfuhr- und Umsatzsteuer) um Zollsteuern.

Es gibt einmal den Zoll, der auf den Warenwert erhoben wird
(z.B. bei Messern 8,5 %) und dann die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von
19%, die auf die Summe aus Warenwert und Zoll erhoben wird.
 
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soweit ich weiß handelt es sich hierbei
nur um einen Gesetzentwurf und ist noch nicht beschlossene Sache.

Kann irgendjemand genaueres sagen?:confused:

Es handelt sich nicht um einen Gesetzesentwurf sondern um eine Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 17.03.08 (Verordnung 274/2008) und ist beschlossene Sache.

Genauer Wortlaut ist hier nachzulesen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:0002:DE:PDF
 
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@ yokozuna

Vielen Dank für die Info!:lechz:

@ anson argyris

Es handelt sich trozdem bei beiden um Zollsteuern. :hehe: Und die Zollsteuer wird auch gerne langläufig als Einfuhrsteuer bezeichnet. Natürlich
ist die korrekte Bezeichnung Zollsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. :lach:
 
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@ yokozuna

Vielen Dank für die Info!:lechz:

@ anson argyris

Es handelt sich trozdem bei beiden um Zollsteuern. :hehe: Und die Zollsteuer wird auch gerne langläufig als Einfuhrsteuer bezeichnet. Natürlich
ist die korrekte Bezeichnung Zollsteuer und Einfuhrumsatzsteuer. :lach:

Der Zoll als Finanzverwaltung des Bundes ist für die Erhebung
von Zöllen, Verbrauchsteuern und der Einfuhrumsatzsteuer zuständig.
So etwas wie 'Zollsteuern' gibt's nicht, tut mir leid.
 
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So ganz viel Freude kommt dann wohl doch nicht auf. Die 19% bleiben nur die 8,5% Zoll z.B. für Messer sind dann bis 150 Euro Warenwert erlassen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Das war absehbar. Ausserdem kommt eben schon Freude auf, nämlich bei denen, die ihre Waren verzollen/versteuern müssen, weil sie Händler sind. Nicht mehr ganz so sehr freuen sich die, die "privat" bestellen, um dann "privat" haufenweise neue Messer oder Lampen in Originalverpackung hier oder auf sonstigen mehr oder weniger pseudonymen Marktplätzen verschachern. Am Zoll und der Steuer vorbei.

Die Idee dahinter ist ja, die Freigrenzen für private Mitbringsel zu vereinheitlichen. Also daß immer der gleiche Abgabensatz fällig ist, egal, ob man die Ware im Flieger mitnimmt, oder sich schicken lässt. Geplant war nicht, daß der als privat deklarierte gewerbliche Handel mit Waren unterstützt wird.

Es wäre auch unlogisch, wenn ich für Ware, die ich in D kaufe, MwSt zahlen müsste, für Ware, die ich importiere dagegen nicht.

Pitter
 
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Aber so stehts auch auf der Zoll-Homepage :


"Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. "

Ist das als Grundsatz dann veraltet ab 1.12. ?
 
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Der Zoll hat es endlich geschafft die Neuregelung zu veröffentlichen. :eek:

http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonstiges/w0_2008/z03_postverkehr/index.html


Auszug: (falls der Link morgen wieder tot ist)

Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.



Andreas
 
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Werden bei den 19% die Versandkosten mit einbezogen oder bezieht sich das nur auf den reinen Warenwert?
 
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Werden bei den 19% die Versandkosten mit einbezogen oder bezieht sich das nur auf den reinen Warenwert?

Laut Auskunft des Zollamt Koblenz, werden die Versandkosten bei gewerblichen Sendungen mit eingerechnet.
Bei privaten Sendungen nicht.

Die Freigrenzen im Reiseverkehr aus Drittländern, sind zeitgleich auf 430,- Euro erhöht worden.
( auch für die Einfuhrumsatzsteuer, lt. Zoll Frankfurt )
Wie vereinbart sich sowas mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wobei anzumerken ist, dass alle Sendungen, für die Geld geflossen ist, d.h. die keine "echten" Geschenke sind, als gewerblich gelten, also alle ****-Käufe sowie normale Käufe in Onlineshops. Wobei streng genommen die Versandkosten in innereuropäische und außereropäische aufgeteilt werden, aber da steig ich jedesmal aus, das kapier ich dann nicht mehr. Von daher im Zweifelsfall mitrechnen und sich freuen, wenn´s weniger geworden ist.
 
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Wobei anzumerken ist, dass alle Sendungen, für die Geld geflossen ist, d.h. die keine "echten" Geschenke sind, als gewerblich gelten, also alle ****-Käufe sowie normale Käufe in Onlineshops.

Nein. Ein Privatkauf ist ein Privatkauf, ein gewerblicher Kauf ist ein gewerblicher Kauf. Das ist per Definition so, das kann auch der Zoll nicht ändern. Tut er auch nicht. Meine bunt gemischten Privaten und Gewerblichen Importe werden jeweils anders abgefertigt, einmal mit, einmal ohne Versandkosten im Warenwert.

Richtig allerdings ist, dass es für die Verzollung herzlich wurscht ist, ob die Ware als Geschenk verschickt wird, oder nicht. Auch echte ;) Geschenke müssen ganz normal verzollt werden. Und bei der Verzollung wird der Warenwert als Grundlage genommen. Das kann der bezahlte Preis sein, muss es aber nicht. Heisst, wenn mir mein Kumpelmessermacher aus USA tatsächlich ein Messer schenkt, muss auch das zum tatsächlichen Wert verzollt/versteuert werden. Ausnahmen sind samples, die bis EUR40 - oder 50? muss mal wieder nachschauen, egal, meine Dame beim Zoll weiss das ;) - Warenwert abgabenfrei ist. Dass das ein sample ist, muss man allerdings erstens glaubhaft darlegen. Zudem muss dann bei einer versicherten Sendung auch dieser Warenwert auf der Sendung stehen. Also für 500USD versichern, dann als Warenwert 40EUR angeben iss nicht.

Ich möchte auch hier nochmal darauf hinweisen, das Preise in ausländischen Shops, speziell in den USA, in aller Regel Nettopreise sind. Schon deswegen, weil die in jedem Bundesstaat andere Ust. Sätze haben. Es wird also mitnichten doppelt versteuert, was manche gerne meinen.

Pitter
 
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Richtig allerdings ist, dass es für die Verzollung herzlich wurscht ist, ob die Ware als Geschenk verschickt wird, oder nicht. Auch echte ;) Geschenke müssen ganz normal verzollt werden.

Ähm Pitter .... das stimmt so nicht.
Echte Geschenke "können" mit 13,5% verzollt werden.

Sollte jemand Dir aus einem Drittland ein Geschenk schicken, dann kann der Zoll eine Gebühr von 13,5% des Warenwertes verlangen.
Weitere Steuern oder Zölle fallen dann nicht mehr an.

So hat der Zöllner in Koblenz es mir jedenfalls erklärt.

mfg
Bertel
 
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Ähm Pitter .... das stimmt so nicht.
Echte Geschenke "können" mit 13,5% verzollt werden.l

Du hast recht, bekomme so wenig Geschenke. Info vom Zoll:

Es gibt für Geschenke einen Freigrenze von 45EUR.

Bis zu einem Warenwert von 700EUR kann pauschal verzollt werden. Der Abgabensatz beträgt dann in der Regel 17,5%. Nicht wundern, falls ihr andere Zahlen findet - die Regelung gilt ab nächster Woche ;) In der Regel heisst, die 17,5% gelten für Sendungen aus den Ländern, für die keine Zollbegünstigungen (Präferenzen) gewährt werden. Für Warenverkehr aus USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Taiwan, Nord- und Südkorea, Hongkong und Singapur sinds besagte 17,5%.

Näheres hier
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...nfestsetzung/c0_abgenbeg_bei_praef/index.html

http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html

Aaaber: Die Pauschalverzollung gibt es nur bei Geschenksendungen. Und zumindest der hiesige Zoll, bei dem ich nachgefragt habe, verlangt einen Nachweis, dass es sich um ein Geschenk handelt. "gift" auf dem Paket/Briefchen, oder ein paar emails genügen den Zollbeamten nicht. Bevor einer fragt, was genau als Beleg reicht, muss jeder mit seiner Zolldienststelle abklären.
Zudem muss natürlich nachgewiesen werden, dass der Warenwert unter 700EUR liegt.

Und: Das gilt nur für Geschenke/Privatsendungen. Es hängt nicht ausschliesslich davon ab, ob Geld geflossen ist, siehe auch:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...r/b0_gestbefrsend/a0_privatsendung/index.html


Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ok, da war mein Info dann bisher falsch, da hätte ich also noch mehr einkaufen können, wenn der Versand nicht zum Zollwert gerechnet wird.

Ich dachte bisher:
- privat, falls von privat an privat, d.h. weder vom Onlineshop noch ****, unter 22€ exkl. Versandkosten, dann Abgabenfrei
- gewerblich, bei jedem **** und Onlineshop-Kauf, unter 22€ inkl. Versandkosten, dann Abgabenfrei

Hast du einen Link, wo gewerbliche Einfuhr vom Zoll definiert wird? Bzw. wie weiß der Zoll bei dir, ob die Einfuhr gewerblich oder privat ist?
 
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Ok Pitter, die 17,5% sind laut neuen Bestimmungen ....
Freundschaft :D


Hast du einen Link, wo gewerbliche Einfuhr vom Zoll definiert wird? Bzw. wie weiß der Zoll bei dir, ob die Einfuhr gewerblich oder privat ist?

Einen Link braucht es nicht.
Der Absender muss schon bei der Deklaration im Ursprungsland angeben ob die Sendung privat oder gewerblich ist.
und...
Sobald ein Firmenname, Shopname ... etc. im Absender auftaucht, ist eh alles klar.
Manche Zollämter sehen den Handel über E*** auch als in jedem Fall gewerblich an.

Gruß
Bertel
 
Pitter hatte ja aber gerade oben geschrieben, dass private Sendungen an ihn, egal wo gekauft, OHNE Versandkosten abgerechnet werden, gewerblich dagegen IMMER mit. Ich hatte eben schon so gedacht, wie du es gerade nochmal bestätigt hast.

Nein. Ein Privatkauf ist ein Privatkauf, ein gewerblicher Kauf ist ein gewerblicher Kauf. Das ist per Definition so, das kann auch der Zoll nicht ändern. Tut er auch nicht. Meine bunt gemischten Privaten und Gewerblichen Importe werden jeweils anders abgefertigt, einmal mit, einmal ohne Versandkosten im Warenwert.
 
Stichtag ist ja 1.12.

Gilt da das Rechnungsdatum der Bestellung oder wann es beim Zoll in D. ankommt ?

Grüße
 
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