switch king
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Hallo Messer Freunde,
Erst einmal wenn es das Falsche Forum für diese Frage ist währe es nett wenn jemand es verschieben würde.
Jetzt zu meiner frage, da ich bis heute nicht begriffen habe was das Wort zweiseitig zu bedeuten hat im Gesetz.Es geht darum das es Springmesser gibt mit der Klingen form Bayonet, wobei die klinge nur einseitig scharf geschliffen ist. Würde gerne wissen ob diese Klingen Form nun erlaubt ist oder nicht. Habe vor kurzem einen Polizei Beamten gefragt. Ich zeigte ihm ein Bild von dem Springmesser das ich meinte, er sagte darauf dass solange es nicht auf beiden Seiten scharf geschliffen ist währe es kein Problem so ein Messer zu besitzen solange die Klinge nicht über 8,5cm ist. Würde nun gerne von euch wissen was ihr dazu sagt und ob ihr schon irgenwelsche Erfahrungen mit solch einer Klinge gemacht habt im Bezug auf erlaubt oder nicht.
Erst einmal wenn es das Falsche Forum für diese Frage ist währe es nett wenn jemand es verschieben würde.
Jetzt zu meiner frage, da ich bis heute nicht begriffen habe was das Wort zweiseitig zu bedeuten hat im Gesetz.Es geht darum das es Springmesser gibt mit der Klingen form Bayonet, wobei die klinge nur einseitig scharf geschliffen ist. Würde gerne wissen ob diese Klingen Form nun erlaubt ist oder nicht. Habe vor kurzem einen Polizei Beamten gefragt. Ich zeigte ihm ein Bild von dem Springmesser das ich meinte, er sagte darauf dass solange es nicht auf beiden Seiten scharf geschliffen ist währe es kein Problem so ein Messer zu besitzen solange die Klinge nicht über 8,5cm ist. Würde nun gerne von euch wissen was ihr dazu sagt und ob ihr schon irgenwelsche Erfahrungen mit solch einer Klinge gemacht habt im Bezug auf erlaubt oder nicht.