beagleboy
Premium Mitglied
- Beiträge
- 5.011
Könnte das v.a. auch daran liegen, daß die Frage 42a nur für den "fürsorglichen" Händler oder sonstwie beruflich Involvierten von Interesse ist? Für die Frage, ob und an wen etwas verkauft werden darf und ob der das besitzen darf, ist der 42a ja kaum relevant.
Die Frage ist nicht für den "fürsorglichen" Händler relevant, sondern für den kompetenten Händler.
Wenn ich auf eine Frage zum Produkt, das ich verkaufe, nur unklares Stottern oder Halbwissen durch Hörensagen erwidern kann, dann hat das mit kompetentem Verkauf IMHO wenig zu tun.