Kontrolle des Verbots

TimM.

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So - jetzt ist also klar, dass die ganzen "gefährlichen" Messer verboten werden.

Die Frage ist nur, wie das in der Praxis durchgesetzt wird.

Es gibt schließlich (soweit ich weiß) keine Daten darüber, wer sich irgendwann mal irgendwo ein Springmesser/Balisong... gekauft hat.
Bei den Leuten die Wohnung durchsuchen geht also schon rein theoretisch nicht (wie aufwendig dies in der Praxis wäre, ist ohnehin offensichtlich).

Also sieht es wohl wie folgt aus:
die rechtschaffenen Bürger geben ihre illegal gewordenen Gegenstände bei den Behörden ab und die jugendlichen Messerstecher behalten ihre - die werden wahrscheinlich nicht mal wissen, dass ihre Teile mittlerweile verboten sind. Diese werden wohl nur bei Polizeikontrollen ihre illegal gewordenen Messer los.

Oder werden die Häuser von all denen durchsucht, deren Nachbarn die Polizei arlamieren, weil sie nicht wissen, ob er sein nun illegales Messer abgegeben hat?
 
Zuerst werden..., dann..., dann werden..., danach werden... :glgl: :teuflisch :irre:

Gruß Andreas/L
 
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andreas, du machst mir keine angst.;)

kurzer post aus der provinz:
ball flachhalten, mund abwisch u. .........
:teuflisch
 
@ Haudegen :

Ich will auch keine Angst machen, das waren Gedanken, die ich mir in eigener Sache gemacht habe...
Ich habe ja auch an MdB's geschrieben... :argw: :hmpf:

Gruß Andreas/L
 
Last edited:
Leute, mal im Ernst - wie wollen die das denn durchsetzen? Eine Hausdurchsuchung bei jedem, der vielleicht mal einen jetzt verbotenen Gegenstand besessen hat?
 
Hi TimM.

bisher lief das so:
Der Besitzer ist plötzlich ein Verbrecher,
ob er es weiß oder nicht!

Stört auch erstmal niemanden -
bis der verbotene Gegenstand gefunden wird,
"im Auto, bei der Brotzeit, am Bahnhof, nach einer Straftat,
nach einer Notwehr, nach Nothilfe, durch Zufall oder nachbarschaftliche Denunziation."

Dann greift das Gesetz mit aller Härte und...
dann bist im Ar*** :angry:
 
Bei der nachbarschaftlichen Denunziation besteht die Frage, ob es deswegen rechtens ist, einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken. Ist dem so?
 
Original geschrieben von TimM.
Bei der nachbarschaftlichen Denunziation besteht die Frage, ob es deswegen rechtens ist, einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken. Ist dem so?

Man muss den Richter überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Nur weil der Herr Nachbar Behauptungen in den Raum stellt, geht das in der Regel nicht. Es gibt aber so Reizthemen, wie KiPo, Drogen, Waffen :( - da kommts einfach auf den Richter und die aktuelle Grosswetterlage an.
Wenn der Nachbar allerdings vorsätzlich Quatsch erzählt hat, wirds ein Schuss ins Knie fuer ihn.

Gruesse
Piter
 
Durchsuchungsbefehl

wird nach Inkrafttreten des neuen WaffG

nicht mehr erforderlich sein!


:angry: :fack: :angry:
 
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