Es ist allgemein unstrittig, dass das aktuelle deutsche Waffenrecht in erschreckend vielen Details gravierende Unklarheiten aufweist (siehe z.B. threads Böker AFD / EFD - Dolch/Waffe oder unreglementiertes Messer?). Die vor der Novellierung vom Innenminister erklärten Ziele, durch die neuen gesetzlichen Regelungen eine „bessere Verständlichkeit und Übersichtlichkeit“ und „in der Praxis eine bessere Handhabung“ zu bewirken, sind wohl nur für praxisferne Politiker erfüllt worden.
Allerdings benennt das Waffengesetz in §2(5), dass bei Zweifeln, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder als Waffe einzustufen ist, Anträge auf Klärung gestellt werden können.
Zuständig für die Entscheidung ist das BKA (§48.(3)).
In verschiedenen Threads wird die Forderung gestellt, für Unklarheiten Klärung herbeizuführen, z.B. durch Anträge an das BKA.
Zu „zweifelhaften Messern/Waffen“ sind im Messerform zur Einstufung durch das BKA bisher zumindest zwei Entscheidungen benannt:
1 – Rettungsmesser mit genau beschriebenen Klingenformen (z.B. Springmesser Hubertus RescueTool), veröffentlicht im „Bundesgesetzblatt“ im September 2003.
2 – „assisted opener“ (thread BKA-Bescheid zu „assisted opener“ am 26.09.2004).
Das Waffengesetz beschreibt, das für “Amtshandlungen nach diesem Gesetz“ KOSTEN (Gebühren und Auslagen) erhoben werden.
Wem ist bekannt, welche Kosten ein Feststellungsbescheid zur Folge hat?
Allerdings benennt das Waffengesetz in §2(5), dass bei Zweifeln, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder als Waffe einzustufen ist, Anträge auf Klärung gestellt werden können.
Zuständig für die Entscheidung ist das BKA (§48.(3)).
In verschiedenen Threads wird die Forderung gestellt, für Unklarheiten Klärung herbeizuführen, z.B. durch Anträge an das BKA.
Zu „zweifelhaften Messern/Waffen“ sind im Messerform zur Einstufung durch das BKA bisher zumindest zwei Entscheidungen benannt:
1 – Rettungsmesser mit genau beschriebenen Klingenformen (z.B. Springmesser Hubertus RescueTool), veröffentlicht im „Bundesgesetzblatt“ im September 2003.
2 – „assisted opener“ (thread BKA-Bescheid zu „assisted opener“ am 26.09.2004).
Das Waffengesetz beschreibt, das für “Amtshandlungen nach diesem Gesetz“ KOSTEN (Gebühren und Auslagen) erhoben werden.
Wem ist bekannt, welche Kosten ein Feststellungsbescheid zur Folge hat?
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