Kosten „Feststellungsbescheid“ nach §2 WaffG

cut

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Mehrere Veröffentlichungen im Forum befassten sich bereits mit dem Instrument des FESTSTELLUNGSBESCHEID. Das aktuelle Waffengesetz benennt das BKA als zuständige Behörde zur Klärung von Zweifelsfällen – und hat inzwischen ja auch bereits in einigen hier im Forum veröffentlichten Entscheidungen Klarheit verschafft.
Die Kostenfrage ist für Antragsteller sicherlich nicht unbedeutend, konnte bisher aber – trotz der gefällten Entscheidungen- noch nicht eindeutig beantwortet werden.
Die aktuelle Ausgabe von DWJ Deutsches WaffenJournal 09/2005 befasst sich in einem Beitrag „Das BKA stellt fest“ unter anderem mit dem „Feststellungsbescheid“. Dort heißt es: „… Der Antragsteller erhält nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid, der durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gültigkeit erlangt. Dieser Bescheid kostet ihn zwischen 400 und 600 Euro.“

Ich erspare mir -zumindest erst einmal- jeden Kommentar hierzu!

cut
 
Sesselfurzen wurde schon immer gut bezahlt.....

Mal ehrlich, bissl happig für "Messerinderhanddrehenundkopfnickenoderschütteln".... :mad:

Hocker
 
Feststellungsbescheid

Vielleicht steckt ja System hinter den "Folgen" des veränderten/verschärften Waffengesetz!

Die Ausführungsbestimmungen (Verwaltunsverordnungen) sind seit weit über zwei Jahren überfällig (der wievielte Entwurf ist inzwischen vom Innenministerium verworfen worden ? Wieviele "Arbeitsstunden" sinnlos investiert worden? Wie viele Treffen in den Ländern und in Berlin auf Kosten der Steuerzahler mit Reisekosten etc. "für die Katz'" gewesen?) :
Sollten die beteiligten Behörden vielleicht Interesse an der weiterhin bestehenden "Unsicherheit" haben oder gar noch auf längere Zeit ihre Wichtigkeit (und Überlastung?) unter Beweis stellen wollen?

Vielleicht sollen die hohen Kosten ja auch als "Hürde" den potentiellen Antragsteller abschrecken.

Aber all dies ist natürlich Spekulation und sicherlich sind meine Gedankengänge abwegig!

cut
 
@cut: vollkommen abwegig, da bin ich sicher. ;)

Vor allen wollen die Verwaltungsangestellten wohl ihren Job sichern. Wenn sie zu einem Ergebnis kämen, hätten sie ja auch einmal nichts mehr zu tun...

Ich bin da letztens über ein Buch in einem Antiquariat gestolpert: "Yes, Minister". Der ein oder andere erinnert sich vielleicht an die Fernsehserie. Da gibg es um einen frisch gewählten "Minister für verwaltungsangelegenheiten", der alle Ministerien verschlanken soll - und wie er von seinen Mitarbeitern, allen voran dem Staatssekretär, ausgebremst wird. Göttlich!

-Walter
 
cut schrieb:
Vielleicht steckt ja System hinter den "Folgen" des veränderten/verschärften Waffengesetz!
...
Die Ausführungsbestimmungen (Verwaltunsverordnungen) sind seit weit über zwei Jahren überfällig
...
Aber all dies ist natürlich Spekulation und sicherlich sind meine Gedankengänge abwegig!

So ganz abwegig spekuliert ist das meiner Ansicht nach nicht.

Ich hatte vor einiger Zeit das Beispiel mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) für Antragsteller und Pilotenlizenzinhaber als Parallelbeispiel für den Behördenschwachsinn genannt.

Dort ist es ähnlich:
Was die Kosten und das eigentliche Verfahren betrifft, gibt es noch nichtmal eine DVO, die dafür vorgeschrieben ist, sondern nur den reinen Gesetzestext. Aber zugestellt werden diese Aufforderungen seit Monaten, und bezahlt werden müssen sie auch...

Was nachdenklich stimmt, ist die Tasache, dass in Niedersachsen zum Jahreswechsel die ministerielle Struktur komplett umgekrempelt wurde, und nachweislich teurer wurde, als vorher geplant war.
Und wer nicht bezahlt, wird seine "Zuverlässigkeit" nicht amtlich bestätigt bekommen... :hmpf:

Gruß Andreas
 
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